Das ist mir zu müßig.




okMartin hat geschrieben:Wo steht, dass das nicht in bar fließen darf? Natürlich gibt es eine unterschriebene Quittung für die 1000€. Nur für die 500 rückwärts nicht.Bodo2009 hat geschrieben:Wenn der Unternehmer eine Aussenprüfung erhält geht der Prüfer grad mal alles durch.
Widdys 1000 Euro Rechnung und 500 schwarz retour, Querprüfung durch FA-Aussenprüfer, Nachfrage bei der Bank des Gesponsorten zwecks Geldfluß der 1000 Euro und Beide bekommen einen klitzekleinen Bescheid nebst Verfügung vom FA.
Wie schon Roland schrieb: Im GP-Sport funktioniert das nicht mehr, da dort kein Rennfahrer oder Teamchef mehr Privatgeld reinbuttert. So lange aber privat noch genug in den Sport gesteckt wird, kann das klappen. Illegal ist es trotzdem.
Martin
Die Problematik ist in dem Moment der Nachweis. Auf reine Vermutung kann auch das FA nichts machen. Wenn die natürlich irgendwas finden, irgendeine Kleinigkeit, ja dann wirst du erzogen. Und die können seeeehr kleinlich sein.Bodo2009 hat geschrieben:ok
die Aussenprüfer ziehen sich alle die Hose falschrum an..hab ich auch mal gedacht...bis ich "erzogen" wurde
es stellt sich nicht nur die Frage, das ist sogar Gesetz.Martin hat geschrieben:In dem Moment ist nur die Frage, ob der Sponsorgeber verpflichtet ist, den sponsornehmer und Rechnungsersteller auf die Korrektheit seiner Rechnung zu überprüfen.Jörg#33 hat geschrieben:Alternativ kann die "normale" Steurnummer genannt werden. Nicht jeder hat eine UST-ID.Bodo2009 hat geschrieben:und der Rechnungsempfänger kann sie ohne USTID nicht "vorsteuern".GP503.de_Franz hat geschrieben:und der Rechnungssteller hat die MwSt abzuführen, PunktBodo2009 hat geschrieben:
Wenn eine Privatperson eine Sponsorrechnung über X Euro plus Mehrwertsteuer ausstellt, muß diese schon sehr sehr dä (h) mlich sein.
Bodo
Der Rechnungsersteller handelt mit ziemlicher Sicherheit aber nicht legal, da er keine Rg. mit MwSt ausstellen darf.
Habe ich nicht gewusst, ist aber durchaus möglich. Wie kann ich dass denn prüfen? Anruf beim FA?Bodo2009 hat geschrieben: Jeder der eine Rechnung zur Vorsteuer anmeldet ist in der Verantwortung die UstID zum Zeitpunkt des Transfers (Ware/Geld) zu prüfen.
Wenn er weiß, dass derjenige die Rg so nicht schreiben darf, genügt die Rechnung nicht den gesetzlichen Vorgaben und damit darf er zumindest die UST nicht geltend machen. wenn sein steuerberater das nicht in der Buchhaltung bemerkt, kann es durch die FA-Prüfung zu entsprechenden Nachzahlungen kommen. Eine nichtordnungsgemäße Rechnung ist heute dank der vielen nötigen Vorgaben rel. leicht zu erkennen.Bodo2009 hat geschrieben: inwieweit der Rechnungsempfänger die Umsatzsteuer dann überhaupt geltend machen kann ( mangelnde USTID ) ist fraglich.
Ach nee, Jörg!Jörg#33 hat geschrieben:Ich bin raus Maddin.
Das ist mir zu müßig.![]()
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Ein redlicher Aufzünder, der zu seinem Gewicht steht, und in Schleiz alle herburnen wird....Bodo2009 hat geschrieben:wer zur Hölle ist schittko ??
Bodo