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Wer haftet?

Alles rund ums Thema Racing bzw. was in anderen Rubriken nicht wirklich passt,
aber zum Thema Racing gehört.

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  • dete66 Offline
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Beitrag von dete66 »

....vorsichtig mit der Betitulierung von Parkplätzen etc. und derartigen Flächen als Geltungsbereich der STVO... sind es absolut nicht... diese gilt !! auf derartigen Flächen wenn überhaupt nur sinngemäß, das ist "eigentlich" kein öffentlicher Verkehrsraum, sondern meistens Privatgelände mit "Teilöffentlichkeitsrecht!! ... steht zwar überall dran, daß da die STVO gilt... nur stehen kann da viel...tut sie aber nicht !

es gilt generell auf derartigen Flächen, wozu sie auch immer genutzt werden oder betituliert sind, kein gleichrangiger Verkehr , es gilt aber immer der §1 der STVO... 8) , also jeder hat sich immer so umsichtig zu verhalten, daß niemand gefährdet, geschädigt etc. ...wird

Genauere Auskunft dazu gibt ein RA mit Schwerpunkt Verkehrsrecht... :wink:
...eindeutig geduckt, aber nicht erniedrigt... ;-)
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  • elleduc Offline
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Beitrag von elleduc »

Im Prinzip spielt es nicht die tragende Rolle, ob die StVO gilt oder nur bedingt. Sobald es öffentlich zugänglich ist, kommt der Spaß der versicherungs- und Zulassungspflicht zum tragen!
"am weekend bin ich Weg:wen ich wider da bin weiss ich mehr " by McDrift anno 2008

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  • Apriliamaniac Offline
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Beitrag von Apriliamaniac »

Schön dass ich darüber grad ne Hausarbeit verfassen "darf" :twisted:



Also die StVO gilt auf öffentlichen dem Verkehr zugänglichen Geländen.

Dass Eltern generell für ihre Kinder haften ist juristischer Dummfug.

Sofern das Kind unter 10 ist, haftet es persönlich gar nicht
(§ 828 II 1 BGB)

Ab 10 nur wenn es die Schädigung vorsätzlich, d.h. mit Wissen und Wollen herbeiführt.
(828 II 2 BGB)

Nur wenn die Eltern ihre Aufsichtspflicht über das Kind verletzt haben
(das heißt nicht dass sie dem Kind ständig hinterher laufen müssen !!!)
( 832 I BGB)

(Bsp : Sie wussten dass das Kind mit dem Minibike o.ä. durch die Gegend brezelt und das Fahrzeug nicht unter Kontrolle hat)

dann, ja dann haften auch die Eltern.


Also : Eltern haften für ihre Kinder ist Schmarrn :-)


Im Zweifel ist das aber alles von der Privathaftpflicht der Eltern gedeckt.
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Beitrag von Ulli-123 »

Apriliamaniac hat geschrieben:Schön dass ich darüber grad ne Hausarbeit verfassen "darf" :twisted:


Im Zweifel ist das aber alles von der Privathaftpflicht der Eltern gedeckt.
Na ja.... wie war das dann jetzt mit meinem Motorrad und dem Unfall im Fahrerlager???
fragende Grüsse

Ulli

P.S.: .... dass im Zweifel die PH der Eltern zahlt - DAS ist wohl ein Wunschtraum!
Im "Zweife"l zahlen die NICHT :wink: und bim Minibike :shock: :shock: :shock: :shock:
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Beitrag von Wildsau »

trente-deux hat geschrieben:Ich freue mich über jede Ausschreibung in der der Veranstalter ausdrücklich das Fahren von Kindern auf Motorfahrzeugen in Fahrerlager untersagt und Hunde an die Leine legt.
Eigentlich sollte auch das Fahren von Erwachsenen auf diesen alberen Minidingern im Fahrerlager untersagt werden ... die nerven!
Da bin ich zu 100% deiner Meinung.
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  • R O L A N D Offline
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Beitrag von R O L A N D »

die nerven!
Mit ein bischen Toleranz, die man gerade als Motorsportler oder nur Motorradfahrer für sich ja auch immer wieder einfordert, ist das m.E. alles kein Problem.

Ich muss zugeben, dass ich vieles an und um die Boxen genieße, weil kein blöder Nachbar aus dem Fenster hängt und Bullshit quäkt nur weil jemand Krach und Gestank produziert. Oder der Grill qualmt oder oder...

Kann ich gut drauf verzichten und so bin ich dann auch selbst drauf :wink: .

Und wenn ich überall versicherungstechnische Probleme sehen würde, dann könnte mir gegen im Zweifel fürstlichen Obolus bestimmt immer geholfen werden :roll: .
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Beitrag von ßabine »

Apriliamaniac hat geschrieben: Im Zweifel ist das aber alles von der Privathaftpflicht der Eltern gedeckt.
D A S I S T F A L S C H.
Sorry, auch wenn du da offenbar grad sowas studierst, bei Unfällen mit Kraftfahrzeugen irgendwelcher Art zahlt keine Privat-HP.
Kann vielleicht sein, daß sie´s müssten, aber die lassen das knallhart auf ne Klage ankommen. Ich kenn jedenfalls keinen, der sich das schon mal gegeben hätte, wohl aber Leute, die dann aus eigener Tasche zahlen mußten (?) oder zumindest gezahlt haben.
American beer is like making love in a canoe:
Fucking close to water. (Woody Allen)
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  • Daniel Offline
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Beitrag von Daniel »

Kinder haben einfach kein Gefühl für die Geschwindigkeit und die Gefahr, außerdem auch keinen so großen Sichtwinkel wie ein Erwachsener und können manche Situationen schon rein körperlich nicht erfassen, die dann zum Bautz führen.
Und dann ist das Geschrei groß.

Mal eine andere Sichtweise.
Ein soches WK ist für uns immer auch Kurzurlaub.
Das bedeutet es kommt die ganze Familie mit. Frau und Kind (2)
Die Frage der Haftung stellt sich doch nur bei Materialschaden.
Wie geht ein Fahrer mit der Situation nach dem Unfall mit einem Kind um?
So hart gesotten sind nicht alle.
Pocketbike sind nervig. Trotzdem wird der Wunsch von solch einem irgendwann geäussert.
Wheelis und Geschwindigkeitsexzese im Fahrerlager sind absolut zu verbieten und zu ahnden.Gas gibt man(n) auf der Strecke.
Planung 2025
21.04 Aneau du Rhin
02 - 04.05 Slovakiaring
16. - 18.05 Mugello
29.05 - 01.06 Panoniaring
14. - 15.06 Cremona
27. - 29.06 Magny-Cours
12. - 13.07 Ledenon
03. - 05.08 Mugello
29. - 31.08 Dijon
20. - 21.09 Cremona
04 - 06.10 Ledenon
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Beitrag von Alexa »

Alexa hat geschrieben:
edit:ist es von rechtlicher seite her von nachteil, wenn ich keinen führerschein hab????
:?: kann mir dazu jemand etwas sagen??? :?:
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Beitrag von gurke45 »

nun gebe auch ich meinen senf dazu,
Kinder unter 7 sind nur über die privathaftpflicht der eltern versichert, wenn diese ihre aufsichtspflicht verletzen. Sonst sind weder die kinder noch die eltern haftbar, und der geschädigte geht leer aus. Mit der aufsichtspflicht ist das so ne sache, wenn zum beispiel ein fünfjähriger 2 std. im neubaugebiet rummläuft und dir steine in die scheibe schmeißt, ist die aufsichtspflicht im sinne der versicherung noch nicht verletzt!!!

wenn diese verletzt wird, zahlt die haftpficht der eltern vorrausgesetzt sie haben eine!!

Nur wenn die aufsichtspf. grob verletzt wird und da gehört schon einiges zu, sind die eltern haftbar.

Es gibt extra familien versicherungen in der kinder unter 7 mitversichert sind. Die zahlt auch wenn mein kind einen schaden verursacht. egal ob aufsichtspfl. verletzt oder nicht. Ich denke ein muß für pflichtbewußte eltern.

und für den fall das jemand der keine haftpflicht besitzt bei mir was zerstört, gibt es eine ausfalldeckung. dann zahlt meine haftpflicht mir den schaden.

Nein ich bin kein versicherungsvertreter!!!!!

Habe nur kinder und würde es echt scheiß finden wenn mein sohn was kaputt macht und ich es nicht bezahlen kann!!!

ist für mich eine frage des anstands einen schaden für den ich verantwortlich bin zu begleichen und für mein kind bin ich verantwortlich! finde ich.

Übrigens kommt der auch immer mit zur rennstrecke. mit kettcar :)

Gruß matze
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