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Bundesjustizministerium bereitet Änderungen in der Kfz-Haftpflicht vor

Alles rund ums Thema Racing bzw. was in anderen Rubriken nicht wirklich passt,
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  • Prinzessin Horst Offline
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Beitrag von Prinzessin Horst »

campari hat geschrieben: Mittwoch 8. Januar 2025, 13:52 Ja, genau, sonst ruf ich da wieder an.
Ja, mach.

Natürlich gibts bei sportvers eine Rennstreckenhaftpflicht mit aktuellen Summen, ich habe die ja vor 12 Jahren entwickelt.
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Beitrag von KGT67 »

Guten Morgen,

wie verhält sich das, wenn man keine deutschen Strecken nutzt sondern ggfs. ausschließlich auf Strecken in CZ, SK und Ungarn unterwegs ist?
one up - five down
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Beitrag von Shinya »

@campari: Vielen Dank!
Und der Quark ist definitiv rechtlich schon verbindlich? Oder ist das was, das erst noch kommt?
Ist ja wohl erst mal nur ein Entwurf??? https://dserver.bundestag.de/btd/20/080/2008094.pdf

Wie das die Tschechen oder Franzosen handhaben, wäre interessant. Kann mir nicht vorstellen, dass die genauso hohl sind wie die unseren...
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Beitrag von Heli66 »

Shinya hat geschrieben: Donnerstag 9. Januar 2025, 08:52 Wie das die Tschechen oder Franzosen handhaben, wäre interessant. Kann mir nicht vorstellen, dass die genauso hohl sind wie die unseren...
Die EU Richtlinie lässt eine Einschränkung zu:
https://www.racing4fun.de/forum/viewtop ... 2#p1064492

In Österreich ist das mit den entsprechenden Ausnahmen umgesetzt worden, also für den Red Bull Ring wird man keine Versicherung brauchen:
https://www.racing4fun.de/forum/viewtop ... 8#p1075228

Ich bin mir zudem ziemlich sicher, dass das auch in Tschechien, Kroatien und Ungarn entsprechend ausgenommen wurde. Für nächstes Jahr fahre ich Brünn, Most, Slovakia, Rijeka und Pannonia und habe keine Forderung nach einer Haftpflicht gesehen.

Im Großen und Ganzen aber ein bisschen enttäuschend von Veranstaltern und den Versicherern dass hier anscheinend keiner dem Kunden mal eine verbindliche Auskunft geben kann.
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  • campari Offline
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Beitrag von campari »

Prinzessin Horst hat geschrieben: Mittwoch 8. Januar 2025, 22:39
campari hat geschrieben: Mittwoch 8. Januar 2025, 13:52 Ja, genau, sonst ruf ich da wieder an.
Ja, mach.

Natürlich gibts bei sportvers eine Rennstreckenhaftpflicht mit aktuellen Summen, ich habe die ja vor 12 Jahren entwickelt.

Finde nicht auf Website, nur Wetter, Unfall, Sportunfähigkeit, Auslandsreisekrank, Rücktritt - ich doof? https://sportvers.de/rennfahrer/
:horseshit:

Öfter mal die Hände waschen!!!
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  • Daniel Offline
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Beitrag von Daniel »

campari hat geschrieben: Donnerstag 9. Januar 2025, 09:30
Prinzessin Horst hat geschrieben: Mittwoch 8. Januar 2025, 22:39
campari hat geschrieben: Mittwoch 8. Januar 2025, 13:52 Ja, genau, sonst ruf ich da wieder an.
Ja, mach.

Natürlich gibts bei sportvers eine Rennstreckenhaftpflicht mit aktuellen Summen, ich habe die ja vor 12 Jahren entwickelt.

Finde nicht auf Website, nur Wetter, Unfall, Sportunfähigkeit, Auslandsreisekrank, Rücktritt - ich doof? https://sportvers.de/rennfahrer/
Habe auch nichts gefunden. Wir verdummen zusammen.
Planung 2025
21.04 Aneau du Rhin
02 - 04.05 Slovakiaring
16. - 18.05 Mugello
29.05 - 01.06 Panoniaring
14. - 15.06 Cremona
27. - 29.06 Magny-Cours
12. - 13.07 Ledenon
03. - 05.08 Mugello
29. - 31.08 Cremona
12. - 13.09 Spa
04 - 06.10 Ledenon
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Beitrag von Prinzessin Horst »

campari hat geschrieben: Donnerstag 9. Januar 2025, 09:30
Prinzessin Horst hat geschrieben: Mittwoch 8. Januar 2025, 22:39
campari hat geschrieben: Mittwoch 8. Januar 2025, 13:52 Ja, genau, sonst ruf ich da wieder an.
Ja, mach.

Natürlich gibts bei sportvers eine Rennstreckenhaftpflicht mit aktuellen Summen, ich habe die ja vor 12 Jahren entwickelt.

Finde nicht auf Website, nur Wetter, Unfall, Sportunfähigkeit, Auslandsreisekrank, Rücktritt - ich doof? https://sportvers.de/rennfahrer/
Ist auch gerade nicht online.
Wir renovieren einiges im Hintergrund, daher fehlen ein paar Dinge.
Bitte kurze E-Mail schreiben, dann schicken wir den Antrag zu.
service@sportvers.de
  • HaraldR6 Offline
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Beitrag von HaraldR6 »

Shinya hat geschrieben: Donnerstag 9. Januar 2025, 08:52 @campari: Vielen Dank!
Und der Quark ist definitiv rechtlich schon verbindlich? Oder ist das was, das erst noch kommt?
Ist ja wohl erst mal nur ein Entwurf??? https://dserver.bundestag.de/btd/20/080/2008094.pdf

Wie das die Tschechen oder Franzosen handhaben, wäre interessant. Kann mir nicht vorstellen, dass die genauso hohl sind wie die unseren...
Informationen von der Seite des DMSB:
https://www.dmsb.de/de/news/fragen-und- ... rsicherung

Den DMSB erreichten zahlreiche Nachfragen zu diesem wichtigen Thema. Nachfolgend finden Sie die Antworten auf die meistgestellten Fragen:

Ab wann tritt das Gesetz in Kraft?
Das Gesetz ist am 17. April 2024 in Kraft getreten und gilt damit ab sofort.

Welche Fahrzeuge und Veranstaltungen sind betroffen?
Generell sind alle Motorsportfahrzeuge vom Gesetz betroffen.

Die neuen Vorgaben nach § 5d Pflichtversicherungsgesetz gelten generell für alle Motorsportveranstaltungen und Motorsportaktivitäten, einschließlich Rennen, Wettbewerben, Trainings, Tests und Demonstrationen, in einem hierfür abgegrenzten Gebiet mit Zugangsbeschränkungen.

Wer muss die Motorsporthaftpflichtversicherung abschließen?
Es gibt keine Vorgaben, wer die Motorsporthaftpflichtversicherung abschließen muss. Die Pflichtversicherung kann demnach von irgendeiner Partei geschlossen werden, z.B. vom Fahrzeughalter, Eigentümer, Fahrer des Fahrzeugs, Eigentümer der Trainingsanlage oder vom Veranstalter. Die Haftpflichtversicherung muss dabei mindestens für Halter, Eigentümer und Fahrer (§ 4 Abs. 3 Zif. 1-3 PflVG) gelten.

Was muss ich als Fahrer, Eigentümer oder Halter von Motorsportfahrzeugen jetzt tun?
Fahrer, Eigentümer und Halter von Fahrzeugen, die im Rahmen von Motorsportveranstaltungen und Motorsportaktivitäten eingesetzt werden, müssen dafür Sorge tragen, dass bei jedem Gebrauch des Fahrzeugs eine gültige Motorsporthaftpflichtversicherung nach § 5d Pflichtversicherungsgesetzt vorliegt.

Bei der Teilnahme an Motorsportveranstaltungen deckt die Veranstalterhaftpflichtversicherung des Veranstalters die Vorgaben zur Motorsporthaftpflichtversicherung in den meisten Fällen bereits ab. Im Zweifel ist dies jedoch vor der Teilnahme abzuklären.

Bitte beachten Sie, dass die Vorgaben zur Motorsporthaftpflichtversicherung für jeden Gebrauch des Fahrzeugs gelten, und somit auch Trainings, Tests und Demonstrationen abgedeckt sein müssen. Hierzu kann die Motorsporthaftpflichtversicherung beispielweise durch den Fahrer, Eigentümer oder Halter oder auch den Betreiber des Trainingsgeländes oder weiterer Parteien abgeschlossen werden. Im Zweifel treten Sie bitte mit Ihrem Versicherer in Kontakt, um den ausreichenden Versicherungsschutz zu gewährleisten.

Was muss ich als Veranstalter jetzt tun?
Der Veranstalter muss prüfen, ob die Vorgaben aus § 5d PflVG in der bereits bestehenden Veranstalterhaftpflichtversicherung abgedeckt sind. Sollte dies nicht der Fall sein, ist ein zusätzlicher Versicherungsschutz notwendig.

Wem müssen Veranstalter die Motorsporthaftpflichtversicherung nachweisen?
Voraussichtlich wird der Versicherungsschutz bei der Veranstaltungsgenehmigung durch die Genehmigungsbehörde geprüft werden. Der DMSB wird zeitnah eine Ergänzung seiner Vorgaben an die Veranstalterhaftpflichtversicherung veröffentlichen.
  • HaraldR6 Offline
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Beitrag von HaraldR6 »

tobi90 hat geschrieben: Mittwoch 8. Januar 2025, 21:41
HaraldR6 hat geschrieben: Mittwoch 8. Januar 2025, 20:18
campari hat geschrieben: Dienstag 7. Januar 2025, 15:01 Fein, Daniel, das sind die passenden Deckungssummen. Endlich. Da weiß ich ja, wo ich noch was kaufen muss...

Diese Summen gelten allerdings nur in der Regelung für die deutschen Strecken. Andere Länder, andere Art der nationalen Umsetzung. Ich bezweifle allerdings, dass in irgendeinem Land so bescheuert hohe Deckungssummen gefordert werden wie in DE.

Und wie bisher schon erwähnt...keine Rennstrecke darf dich ohne dem Dingen fahren lassen, kein Veranstalter teilnehmen lassen. Wer wo was versichert, ist dabei egal. Hauptsache, es besteht bei einer der Parteien eine Versicherung, die leisten wird.
"Und wie bisher schon erwähnt...keine Rennstrecke darf dich ohne dem Dingen fahren lassen, kein Veranstalter teilnehmen lassen."

Wie erwähnt, habe ich Speer angeschrieben und lt. deren Aussage ist der Teilnehmer dafür verantwortlich. Verstehe ich irgendwie nicht. Die Aussage eines anderen Versicherungsmaklers lautet, dass der Veranstalter sich darum kümmert.
Gerade Speer als renommierter und großer Veranstalter überlässt es dem Teilnehmer und schickt ihn zum Beginn der Veranstaltung wieder nach Hause, wenn er die Police nicht zeigen kann?
Dementsprechend müsste auf deren HP eine Info zu finden sein, ich habe keine gefunden. Na ja, ist ja auch noch etwas Zeit bis zum ersten Event.
Schau mal in die AGBs, der letzte Absatz unter Haftungsausschluss. Ich gehe davon aus das dies als Hinweis bereits ausreichend ist.

"Der Teilnehmer ist für seinen ausreichenden Versicherungsschutz (z.B. Unfall-, Haftpflicht-, ggf. Kfz- und Krankenversicherung) selbst verantwortlich. SRS / P5 empfiehlt ausdrücklich, vor einer Teilnahme die Gültigkeit bestehender Versicherungen mit dem Versicherer zu prüfen und sich die Gültigkeit schriftlich bestätigen zu lassen."

Da du bei Vertragsabschluss darauf hingewiesen wirst die AGBs zu lesen und diese akzeptierst wurdest du auch entsprechend hingewiesen.
OK Tobi, du hast Recht.
Soweit bin ich in dem "Kleingedruckten" noch nicht vorgedrungen.
  • Shinya Offline
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Beitrag von Shinya »

HaraldR6 hat geschrieben: Donnerstag 9. Januar 2025, 17:54 Informationen von der Seite des DMSB:
https://www.dmsb.de/de/news/fragen-und- ... rsicherung
Dann werd ich mal beim Hafeneger nachfragen, wie die das handhaben.
Für letztes Jahr August war das in Hockenheim 0,0 Thema.
.....oder gut in den AGBs versteckt? :?
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