Hi Lutze,Lutze hat geschrieben:Ist das wirklich so einfach? Gibt es da nicht noch die Frage ob fahrlässig oder grob fahrlässig oder gar Vorsatz?Tischi hat geschrieben:Hi Bodos
ich sag Dir mal was aus der Sicht eines Versicherungsfritzen zu der Sache :
also Aufgabe Deiner Haftpflicht ist die Übernahme berechtigter Schadenersatzansprüche gegen Dich ( natürlich im Rahmen der Bedingungen .. bla bla ) oder die Abwehr unberechtigter Ansprüche.
Dein Fall ist sone Grenzgeschichte -> wenn eine Bö ( Sturm ) ursächlich für den Schaden war, dann trifft Dich kein Verschulden. Ursache ist dann höhere Gewalt ( Sturm ) . Hat der Geschädigte keine Kasko / Teilkasko hat er einfach Pech gehabt.
Wofür hab ich denn eine Haftpflicht? Wenn einem Passanten bei Tauwetter eine Schneelawine von meinem Dach auf den Kopf fällt und Schaden entsteht, zahlt dann meine Haftpflicht nicht weil die Wintersonne Schuld war? Oder wenn plötzlich einsetzender Eisregen einen Passanten vor meinem Haus stürzen lässt obwohl ich gerade vor 30 Minuten abgestreut habe?
generell ist das so einfach. Es gibt ein paar Ausnahmen bei denen die Frage des Verschuldens nicht so wichtig ist -> z.B. Tierhaltung, Hausbesitz, führen eines KFZ ...... hier hat man schonmal eine Schuld weil man etwas besitzt oder führt ( allgemeine Gefährdungshaftung ). Da greift eine Haftpflicht auch ohne schuldhaftes handeln. Hier ist man auch nach dem Gesetz ggf. ohne Verschulden schadenersatzpflichtig.
Die Frage ob fahrlässig, grob fahrlässig oder Vorsatz ist natürlich auch von Bedeutung. Fahrlässiges handeln ist gedeckt.
Bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz sieht das anders aus. Grob Fahrlässig handeln heisst den Schaden / die Folgen billigend in Kauf nehmen -> das ist in der Praxis kaum beweisbar !
Ausser man verhält sich offensichtlich / absichtlich saudumm !