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Pavillion zerstört Wohnwagen

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Beitrag von Tischi »

Lutze hat geschrieben:
Tischi hat geschrieben:Hi Bodos

ich sag Dir mal was aus der Sicht eines Versicherungsfritzen zu der Sache :

also Aufgabe Deiner Haftpflicht ist die Übernahme berechtigter Schadenersatzansprüche gegen Dich ( natürlich im Rahmen der Bedingungen .. bla bla ) oder die Abwehr unberechtigter Ansprüche.

Dein Fall ist sone Grenzgeschichte -> wenn eine Bö ( Sturm ) ursächlich für den Schaden war, dann trifft Dich kein Verschulden. Ursache ist dann höhere Gewalt ( Sturm ) . Hat der Geschädigte keine Kasko / Teilkasko hat er einfach Pech gehabt.
Ist das wirklich so einfach? Gibt es da nicht noch die Frage ob fahrlässig oder grob fahrlässig oder gar Vorsatz?
Wofür hab ich denn eine Haftpflicht? Wenn einem Passanten bei Tauwetter eine Schneelawine von meinem Dach auf den Kopf fällt und Schaden entsteht, zahlt dann meine Haftpflicht nicht weil die Wintersonne Schuld war? Oder wenn plötzlich einsetzender Eisregen einen Passanten vor meinem Haus stürzen lässt obwohl ich gerade vor 30 Minuten abgestreut habe?
Hi Lutze,

generell ist das so einfach. Es gibt ein paar Ausnahmen bei denen die Frage des Verschuldens nicht so wichtig ist -> z.B. Tierhaltung, Hausbesitz, führen eines KFZ ...... hier hat man schonmal eine Schuld weil man etwas besitzt oder führt ( allgemeine Gefährdungshaftung ). Da greift eine Haftpflicht auch ohne schuldhaftes handeln. Hier ist man auch nach dem Gesetz ggf. ohne Verschulden schadenersatzpflichtig.

Die Frage ob fahrlässig, grob fahrlässig oder Vorsatz ist natürlich auch von Bedeutung. Fahrlässiges handeln ist gedeckt.
Bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz sieht das anders aus. Grob Fahrlässig handeln heisst den Schaden / die Folgen billigend in Kauf nehmen -> das ist in der Praxis kaum beweisbar !
Ausser man verhält sich offensichtlich / absichtlich saudumm !
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Beitrag von bodos »

Hi,
danke für den Link. Aber was ist Sturm. Tatsache ist, dass es an dem Tag eine Windgeschwindigkeit von ca. 5-15km/h gab. Die Windböe ist in den Wetterdaten nicht aufgezeichnet. Dass mir ein Racer die Hülle meines Schlafsacks aus ca. 30m Entfernung gebracht hat ist nicht nachweisbar.
Das Lustige daran ist, dass meine Haftpflicht und seine Teilkasko beim selben Konzern laufen, keine will zahlen.
Aber es ist sicherlich nicht weise weiter darüber zu reden. Leider sind es keine 300€, das hätte ich dann schon beglichen.

Gruß Stefan
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Beitrag von Tischi »

bodos hat geschrieben:Hi,

Das Lustige daran ist, dass meine Haftpflicht und seine Teilkasko beim selben Konzern laufen, keine will zahlen.


Gruß Stefan
Das ist ein nützlicher Ansatz ! -> eine von beiden muß zahlen. Die Schadenabteilung kann die Haftpflichtdeckung mit Hinweis auf Sturm nicht verneinen und gleichzeitig für die Teilkasko den Sturm verneinen.

Zum Beweis des einen oder anderen kann man ja die jeweiligen Ablehnungen zitieren.

Wie sieht´s denn mit Anwalt / Rechtsschutz aus ? Falls nein würde ich auf jeden Fall einen Fachmann zu rate ziehen.

B.t.w. eine Gesellschaft, die den gleichen Schadenfall mit zwei sich wiedersprechenden Begründungen ablehnt, dürfte ein gefundenes Fressen für die Medien sein. In D gibt´s genug die nur auf solche Anekdoten warten.
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Beitrag von Sascha#314 »

Ich frag mich wirklich, ob es nicht sinnvoll ist einfach gar keine Versicherung zu haben. Statt der Versicherung zahle ich das Geld auf ein Konto ein und kann den Schaden dann selbst regulieren.

Die stellen sich doch immer quer, und immer gibt es irgendeinen Punkt, warum die jetzt nicht zahlen müssen. Man muss Monatelang dem Geld hinterherrennen und hat nur Streß ...
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Beitrag von FrontPlayer »

Bei einigen Versicherungen handhabe ich das tatsächlich auch so. Bei Privathaftpflicht würde ich das aber nicht riskieren!
Suzuki GSX-R 750 Cup 2013 (1 Sieg)
Deutscher Langstrecken Cup 2014 (Vize Kl. 2; 1 Sieg)
Reinoldus Langstrecken Cup 2014 (2 Siege)
Van Zon Sprint Cup 2018+2019 (Meister; 8 Siege)
German Twin Trophy Stock 2019 (Vize)
German Twin Trophy Stock 2020 (Meister)
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Beitrag von a.slight111 »

hi,
also was hier geschrieben wird ist teilweise absolut richtig.ich werde aber auch noch meinen senf dazugeben.
1.die haftpflicht unterscheidet nicht nach fahrlässigkeit oder grober fahrlässigkeit sondern prüft ob ein verschulden vorliegt oder nicht. der vorsatz ist natürlich nicht versichert. 2.jede person die einen anderen schädigt, egal ob sein eigentum oder gesundheit oder ein sonstiges recht ist dieser person gegü schadenersatzpflichtig.die schädigung muss aber bis auf ausnahmen schuldhaft verursacht sein.
sofern also ein verschulden vorliegt aber der vorsatz ausgeschlossen ist tritt die versicherung für den schaden ein.
jetzt ist die frage trifft dich ein verschulden wenn eine windböhe beim abbau des pavillions diesen erfasst??? trifft dich ein verschulden wenn jemand vor deiner haustür stürzt obwohl du eben schneee geräumt hast??
trifft dich ein verschulden wenn schnee von deinem dach fällt obwohl du nen schneefang drauf hast??
in solchen fällen benötigst du aber trotzdem die haftpflicht weil sie auch evtl. unberechtigte ansprüche abwehrt

ein verschulden liegt dann vor wenn man die notwendige sorgfalt außer acht gelassen hat

ich denke jetzt sollte es jedem klar sein dass ein ´herumfliegender pavillion manchmal schuldhaft und manchmal ohne verschulden des eigentümer schäden anrichten kann
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