Pavillion zerstört Wohnwagen
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über die es sich lohnt zu sprechen!
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Pavillion zerstört Wohnwagen
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Hi,
ist eigentlich kein Erfahrungsbericht, aber eine Erfahrung. Beim Frühjahrestraining der SuperDukeBattle im Jahre 2008 5/6.04 in OSL riss mir eine Windböe meinen nagelneuen Baumarktpavillon im Abbau begriffen aus der Hand und schlug in den nebenstehenden Wohnwagen ein. Kein Problem dachte ich - Du bist ja versichert.
Irgendwie sah aber meine Versicherung keinen Anlass den Schaden zu begleichen.
Langsam geht die Angelegenheit in das 3. Jahr und ich bräuchte mal so eine Aufbauanleitung/Sicherheitshinweis für so ein ganz billigen 3x3m Pavillon aus Stahlstangen zum Zusammenstecken.
Wenn jemand so etwas hat bitte als PN an mich. Ich will ja auch, dass mein Nachbar nicht auf seinen Schaden sitzen bleibt, aber will das auch nicht aus eigener Tasche begleichen - man ist ja versichert.
Ach so wenn sich jemand an der Vorfall erinnert wäre eine PN auch nicht schlecht.
Gruß Stefan
ist eigentlich kein Erfahrungsbericht, aber eine Erfahrung. Beim Frühjahrestraining der SuperDukeBattle im Jahre 2008 5/6.04 in OSL riss mir eine Windböe meinen nagelneuen Baumarktpavillon im Abbau begriffen aus der Hand und schlug in den nebenstehenden Wohnwagen ein. Kein Problem dachte ich - Du bist ja versichert.
Irgendwie sah aber meine Versicherung keinen Anlass den Schaden zu begleichen.
Langsam geht die Angelegenheit in das 3. Jahr und ich bräuchte mal so eine Aufbauanleitung/Sicherheitshinweis für so ein ganz billigen 3x3m Pavillon aus Stahlstangen zum Zusammenstecken.
Wenn jemand so etwas hat bitte als PN an mich. Ich will ja auch, dass mein Nachbar nicht auf seinen Schaden sitzen bleibt, aber will das auch nicht aus eigener Tasche begleichen - man ist ja versichert.
Ach so wenn sich jemand an der Vorfall erinnert wäre eine PN auch nicht schlecht.
Gruß Stefan
- Pt-Race Offline
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gehe in den baumarkt und tue dir eine von der verpackung raus
http://www.pt-race.de bin kein Mann der Worte , sondern der taten..
Hi Bodos
ich sag Dir mal was aus der Sicht eines Versicherungsfritzen zu der Sache :
also Aufgabe Deiner Haftpflicht ist die Übernahme berechtigter Schadenersatzansprüche gegen Dich ( natürlich im Rahmen der Bedingungen .. bla bla ) oder die Abwehr unberechtigter Ansprüche.
Dein Fall ist sone Grenzgeschichte -> wenn eine Bö ( Sturm ) ursächlich für den Schaden war, dann trifft Dich kein Verschulden. Ursache ist dann höhere Gewalt ( Sturm ) . Hat der Geschädigte keine Kasko / Teilkasko hat er einfach Pech gehabt.
Da Dich dann kein Verschulden trifft ist auch keine Grundlage für eine Schadenersatzforderung gegen Dich gegeben.
-> Dein moralisch begründetes Schuldgefühl gegenüber dem "Nachbarn" hat halt keinerlei rechtliche Relevanz !
Die Versicherung deckt rechtlich ,meist durch Verschulden , begründete Schadenersatzforderungen gegen Dich - nicht mehr !
Macht Dir der Nachbar Probleme, muß die Versicherung abwehren oder zahlen - ist es nur Dein moralisches Schuldgefühl, mußt Du damit leben oder aus eigener Tasche zahlen.
ich sag Dir mal was aus der Sicht eines Versicherungsfritzen zu der Sache :
also Aufgabe Deiner Haftpflicht ist die Übernahme berechtigter Schadenersatzansprüche gegen Dich ( natürlich im Rahmen der Bedingungen .. bla bla ) oder die Abwehr unberechtigter Ansprüche.
Dein Fall ist sone Grenzgeschichte -> wenn eine Bö ( Sturm ) ursächlich für den Schaden war, dann trifft Dich kein Verschulden. Ursache ist dann höhere Gewalt ( Sturm ) . Hat der Geschädigte keine Kasko / Teilkasko hat er einfach Pech gehabt.
Da Dich dann kein Verschulden trifft ist auch keine Grundlage für eine Schadenersatzforderung gegen Dich gegeben.
-> Dein moralisch begründetes Schuldgefühl gegenüber dem "Nachbarn" hat halt keinerlei rechtliche Relevanz !
Die Versicherung deckt rechtlich ,meist durch Verschulden , begründete Schadenersatzforderungen gegen Dich - nicht mehr !
Macht Dir der Nachbar Probleme, muß die Versicherung abwehren oder zahlen - ist es nur Dein moralisches Schuldgefühl, mußt Du damit leben oder aus eigener Tasche zahlen.
- marvin Offline
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- Martin Offline
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Er war ja beim Abbau, das macht das Ganze komplizierter.
Vor allem ist die Frage, ob es Sturm war oder stärkerer wind. AFAIK wird da schon unterschieden bzgl. höherer Gewalt.
Wenn es Sturm war, ist es sicher höhere Gewalt, wenn der fest aufgebaute und gesicherte Pavillion sich selbstständig macht, wenn bodos aber den Pavillion im Sturm (oder starkem Wind) abgebaut hat, dürfte es sich um ein Verschulden Bodos und damit um einen Haftpflichtschaden handeln.
Ohne jetzt in irgendeiner Weise Versicherungsbetrug zu bewerben, macht es fast immer Sinn beim Ausfüllen des Schadensformulares den Versicherungsvermittler (sofern er nicht Angestellter der Vers. ist) oder jemand anderes Fachkundiges zwecks korrekter Formulierung zurate zu ziehen um möglichst keine Fragen aufkommen zu lassen.
Martin
Vor allem ist die Frage, ob es Sturm war oder stärkerer wind. AFAIK wird da schon unterschieden bzgl. höherer Gewalt.
Wenn es Sturm war, ist es sicher höhere Gewalt, wenn der fest aufgebaute und gesicherte Pavillion sich selbstständig macht, wenn bodos aber den Pavillion im Sturm (oder starkem Wind) abgebaut hat, dürfte es sich um ein Verschulden Bodos und damit um einen Haftpflichtschaden handeln.
Ohne jetzt in irgendeiner Weise Versicherungsbetrug zu bewerben, macht es fast immer Sinn beim Ausfüllen des Schadensformulares den Versicherungsvermittler (sofern er nicht Angestellter der Vers. ist) oder jemand anderes Fachkundiges zwecks korrekter Formulierung zurate zu ziehen um möglichst keine Fragen aufkommen zu lassen.
Martin
ACHTUNG! Bis auf Widerruf leider keine Annahme von Reifenwärmerreparaturen mehr.
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Wenn das Leben dir nur Zitronen anbietet, ja dann frag doch einfach noch nach Salz und Tequila!
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- tom3/4gix Offline
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...und dann macht die eigene Versicherung dem Bodo einen Schuh draus, da er ja grob fahrlässig gehandelt hat, den Pavilion wärend der Böhe (ich sag jetzt nicht Sturm) abzubauenMartin hat geschrieben: wenn bodos aber den Pavillion im Sturm (oder starkem Wind) abgebaut hat, dürfte es sich um ein Verschulden Bodos und damit um einen Haftpflichtschaden handeln.
Lass mich, ich kann das! ..... Oh, kaputt.
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- Martin Offline
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Ich verstehe nicht ganz warum es dem Sachbearbeiter so kompliziert gemacht wird?
Bei so ner Schadensmeldung ist ja ne Menge Platz für Text, aber den will doch niemand lesen/bearbeiten und deshalb sollte man möglichst wenig und eindeutig schreiben.
"Ich habe meinen Pavillion abgebaut, beim wegtragen nicht aufgepaßt und das Gestenge leider in den Wohnwagen gerammt. "
Oder wenn die Nummer jetzt ja schon anders geschildert wurde, mit dem Geschädigten reden, ob er es nicht seiner Teilkasko jetzt nach paßendem Wetter als Sturmschaden meldet. (die dürfte davon ja nichts wissen und ne SF gibt es auch nicht).
Für den Aufwand nen Kasten Bier und das Thema ist auch mal für alle erledigt.
Bei so ner Schadensmeldung ist ja ne Menge Platz für Text, aber den will doch niemand lesen/bearbeiten und deshalb sollte man möglichst wenig und eindeutig schreiben.
"Ich habe meinen Pavillion abgebaut, beim wegtragen nicht aufgepaßt und das Gestenge leider in den Wohnwagen gerammt. "
Oder wenn die Nummer jetzt ja schon anders geschildert wurde, mit dem Geschädigten reden, ob er es nicht seiner Teilkasko jetzt nach paßendem Wetter als Sturmschaden meldet. (die dürfte davon ja nichts wissen und ne SF gibt es auch nicht).
Für den Aufwand nen Kasten Bier und das Thema ist auch mal für alle erledigt.
und dann hat der Geschädigte Anspruch auf Schadenersatz von Bodos..tom3/4gix hat geschrieben:...und dann macht die eigene Versicherung dem Bodo einen Schuh draus, da er ja grob fahrlässig gehandelt hat, den Pavilion wärend der Böhe (ich sag jetzt nicht Sturm) abzubauenMartin hat geschrieben: wenn bodos aber den Pavillion im Sturm (oder starkem Wind) abgebaut hat, dürfte es sich um ein Verschulden Bodos und damit um einen Haftpflichtschaden handeln.

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- Martin Offline
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Ich denke, DAS geht jetzt nicht mehr unbedingt. Weißt du wie die Versicherungen untereinander kommunizieren? Und das Kennzeichen des Wohnwagens dürfte bodos Versicherung bekannt sein.
ACHTUNG! Bis auf Widerruf leider keine Annahme von Reifenwärmerreparaturen mehr.
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