Hmmm...irgendwo zwischen ja und neindude hat geschrieben:ne finde ich nicht gut, weil damit der infantilen klagewut einer typisch deutschen memme noch mehr raum gegeben wird...
wenn ich einen haftungsverzicht unterschreibe, dann verzichte ich auf haftung - ansonsten unterschreibe ich das nicht.
könnte eigentlich ganz einfach sein...

Eigentlich hast Du 100%ig Recht: Wer unterschreibt, verzichtet auf jegliche Haftungsansprüche. Fertig.
Das macht auch alles Sinn, so lange alle gleich bekloppt sind und Unfälle nur aus Versehen passieren.
Die Frage ist, wenn sich das z.B. so abspielt:
Alle zünden redlich auf, alle haben Spass, alles ist toll. Es begibt sich aber, dass ein totaler Psychopath seine Verhaltensstörung rauslässt und einen schweren Unfall verursacht. Der Unfall ist mutwillig hervorgerufen worden (drängt jemanden absichtlich in einen Pulk, fährt ungebremst in einen Pulk rein...)..
In der Folge trägt vielleicht einer eine schwerste Verletzung davon oder verstirbt gar.
Fühlen sich dann noch alle (einschliesslich der Hinterbliebenen) an den Haftungsausschluss gebunden?
Wird ein Richter dann nicht sogar zu Recht sagen müssen, dass dieser pauschale Auschluss in dem speziellen Fall nicht das sein kann, was die Vertragsparteien bei Unterzeichnung gewollt hatten?
Wie gesagt: Cool finde ich die Unsicherheit nicht, aber nach meinem bescheidenen juristischen Wissen würde ich nicht allzu viel auf den Bestand der Haftungsausschlüsse verwetten, wenn diese mal durch Gerichte geprüft werden....
Gruss,
André