zum Händler zu gehen um den Mangel beheben zu lassen.
Der Händler erledigt den Auftrag, gibt an den Hersteller/Lieferanten eine Eidesstattliche Erklärung darüber ab
und bekommt Arbeit/Material vergütet.
Vom Hersteller/Lieferanten geht eine Meldung ans KBA dass der Mangel behoben wurde, kommt beim KBA nach
einer bestimmten Frist keine Meldung an, taucht von der Zulassungstelle (Gerichtsvollzieher) jemand auf um eine
Zwangsstilllegung zu machen.
So erlebt beim Nachbar seiner MT01 wo die Rückspiegel getauscht wurden.
Bei Fahrzeugen die nicht Zugelassen sind kommt also in Deutschland keine Meldung an den Besitzer.
Darum sollten sich diejenigen mal mit ihrem Händler in Verbindung setzen
