Ärger mit (ex)Vermieter
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Jokes, jeglicher Dummfug oder einfach nur um zu quatschen
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Re: Ärger mit (ex)Vermieter
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Also wenn im Protokoll nichts stand und du das ja auch unterschrieben noch hast, dann brauchst du die Reinigung nicht zahlen.
Was du jetzt machen kannst, weiß ich nicht, aber ich hab noch den Hinweiß, dass der Vermieter deine Kaution verzinsen lassen muss, bzw. dir dann deine Kaution plus einen üblichen Zinsbetrag auszahlen muss! Ich hab den Paragraphen nimmer genau im Kopf, aber das müssen die machen, sonst wäre es ja für die ein zinsfreier Kredit und die würden sich daran bereichern. Vielleicht weiß das ja hier einer?
Was du jetzt machen kannst, weiß ich nicht, aber ich hab noch den Hinweiß, dass der Vermieter deine Kaution verzinsen lassen muss, bzw. dir dann deine Kaution plus einen üblichen Zinsbetrag auszahlen muss! Ich hab den Paragraphen nimmer genau im Kopf, aber das müssen die machen, sonst wäre es ja für die ein zinsfreier Kredit und die würden sich daran bereichern. Vielleicht weiß das ja hier einer?
- McMaster78 Offline
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Re: Ärger mit (ex)Vermieter
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Die Kaution wurde ja hoffentlich nicht bar bezahlt, sondern wohl über ein gesperrtes Sparbuch übergeben. Da kommt der Vermieter dann sowieso nicht dran. Und die Zinsen laufen dann sowieso weiter.
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27.-28.07.12 Sachsenring / PS-Racecamp
06.-07.08.12 Most / Daske Racing
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Re: Ärger mit (ex)Vermieter
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Das lese ich so aus dem Posting nicht heraus!
Aber Alex, wir können am Samstag ja mal zusammen hingehen und ich leg ein böses Gesicht auf!

Aber Alex, wir können am Samstag ja mal zusammen hingehen und ich leg ein böses Gesicht auf!


Re: Ärger mit (ex)Vermieter
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Bezahlt habe ich bar, Alex: wenn die dich sehen kriege ich gar nix mehr 

Re: Ärger mit (ex)Vermieter
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Filth, Du hast eigentlich alles richtig gemacht.
Wenn im Abnahmeprotokoll keine Mängel vermerkt wurden, kannst Du Deine Kaution zurückverlangen. Für die Nka (Nebenkostenabrechnung) kann er einen angemessenen Betrag (50 - 150 €) einbehaltet. Dies kann er üblicherweise nur dann, wenn er eine Nachzahlung durch den Mieter erwartet.
Sollte Dein Vermieter Dir eine Nka für das Abrechnungsjahr 2010 zustellen, bräuchtest Du eine eventuelle Nachzahlung nicht vornehmen, da diese verjährt wäre. Aber gerade wenn der Vermieter keine Nka erstellt hat, ist das immer verdächtig. Meist kommt ein Guthaben raus
Ich würde ein Einschreiben formulieren und den Vermieter auffordern, die verzinste Kaution bis zum ? an Dich zu überweisen.
Wenn das nicht hilft, dann drohe mit dem Mieterbund......das sollte funktionieren.
Viel Erfolg !
PS: Mietkaution mit den letzten Mieten verrechnen ist nicht rechtens und das kann zu einem Mahnbescheid führen.
Wenn im Abnahmeprotokoll keine Mängel vermerkt wurden, kannst Du Deine Kaution zurückverlangen. Für die Nka (Nebenkostenabrechnung) kann er einen angemessenen Betrag (50 - 150 €) einbehaltet. Dies kann er üblicherweise nur dann, wenn er eine Nachzahlung durch den Mieter erwartet.
Sollte Dein Vermieter Dir eine Nka für das Abrechnungsjahr 2010 zustellen, bräuchtest Du eine eventuelle Nachzahlung nicht vornehmen, da diese verjährt wäre. Aber gerade wenn der Vermieter keine Nka erstellt hat, ist das immer verdächtig. Meist kommt ein Guthaben raus

Ich würde ein Einschreiben formulieren und den Vermieter auffordern, die verzinste Kaution bis zum ? an Dich zu überweisen.
Wenn das nicht hilft, dann drohe mit dem Mieterbund......das sollte funktionieren.
Viel Erfolg !
PS: Mietkaution mit den letzten Mieten verrechnen ist nicht rechtens und das kann zu einem Mahnbescheid führen.
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Re: Ärger mit (ex)Vermieter
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Die Kaution ohne protokollierte Mängel einzubehalten, ist ja auch nicht rechtens.Axel hat geschrieben:PS: Mietkaution mit den letzten Mieten verrechnen ist nicht rechtens und das kann zu einem Mahnbescheid führen.
Re: Ärger mit (ex)Vermieter
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Jain. Leider kann er sich zur Auszahlung der Kaution tatsächlich etwas Zeit lassen. Ich weiß jetzt aus dem Bauch heraus nicht wie lange, aber ich habs selber schon durch und durfte 5 Monate warten. 

Nimm das Leben nicht so ernst, kommst da eh nicht lebend raus.
- HCB Offline
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Re: Ärger mit (ex)Vermieter
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Hallo filth,
meine Beurteilung der Situation aus der Sicht eines Vermieters
Wie bereits vorhergehend anderweitig gepostet, maßgebend ist bei Rückgabe der Wohnung das Protokoll, welches du glücklicherweise hast. Wenn dem Vermieter die Wohnung im nachherein nicht sauber genug war, hätte er sofort seine Beanstandungen vortragen und protokollieren müssen. Gegfs. hätter er dich dann auffordern müssen in angemessener Zeit dies zu erledigen (lassen). Dieser Anspruch ist nicht ordnungsgemäß gestellt worden also dir gegenüber unwirksam
Nebenkostenabrechnung 2010, vorausgesetzt es ist vereinbart das Kalenderjahr, dann ist zwar immernoch die Abrechnung anzufertigen, da hast du einen Anspruch drauf. Aber Nachzahlung ist am 31.12.2011 erloschen, nicht dagegen falls eine Überzahlung
deinerseits vorliegt, der Rückzahlungsanspruch/Erstattungsanspruch
besteht weiter
Nebenkostenabrechnung 2011 ist fällig, auch wenn der Vermieter möglicherweise ein Abgrenzungsproblem bei einigen Kosten (Heizung
) haben könnte. Wenn er die Abrechnung noch nicht machen kann oder will,hat er auf keinem Fall ein Recht auf vorläufigen Einbehalt.
Ohne genaue Kenntnis des Mietvertrages ist das alles natürlich schwierig zu beurteilen. Aber es sieht gut für dich aus. Fordere die Kaution zurück, erklär deine Bereitschaft die Nebenkosten 2011 nach Prüfung per Banküberweisung zu bezahlen. Frist für die Rückzahlung 2 Wochen, dann Nachfrist mit der Ankündigung einen Anwalt mit der weiteren Verfolgung der Sache zu beauftragen. Die Anwaltskosten muß der Vermieter tragen, wenn er im Verzug ist
Die Zinsen gehören in jedem Fall dir, kein Rückbehalt, keine Verrechnung.
....... und Tschüß
Hartmut
meine Beurteilung der Situation aus der Sicht eines Vermieters

Wie bereits vorhergehend anderweitig gepostet, maßgebend ist bei Rückgabe der Wohnung das Protokoll, welches du glücklicherweise hast. Wenn dem Vermieter die Wohnung im nachherein nicht sauber genug war, hätte er sofort seine Beanstandungen vortragen und protokollieren müssen. Gegfs. hätter er dich dann auffordern müssen in angemessener Zeit dies zu erledigen (lassen). Dieser Anspruch ist nicht ordnungsgemäß gestellt worden also dir gegenüber unwirksam

Nebenkostenabrechnung 2010, vorausgesetzt es ist vereinbart das Kalenderjahr, dann ist zwar immernoch die Abrechnung anzufertigen, da hast du einen Anspruch drauf. Aber Nachzahlung ist am 31.12.2011 erloschen, nicht dagegen falls eine Überzahlung




Nebenkostenabrechnung 2011 ist fällig, auch wenn der Vermieter möglicherweise ein Abgrenzungsproblem bei einigen Kosten (Heizung

Ohne genaue Kenntnis des Mietvertrages ist das alles natürlich schwierig zu beurteilen. Aber es sieht gut für dich aus. Fordere die Kaution zurück, erklär deine Bereitschaft die Nebenkosten 2011 nach Prüfung per Banküberweisung zu bezahlen. Frist für die Rückzahlung 2 Wochen, dann Nachfrist mit der Ankündigung einen Anwalt mit der weiteren Verfolgung der Sache zu beauftragen. Die Anwaltskosten muß der Vermieter tragen, wenn er im Verzug ist
Die Zinsen gehören in jedem Fall dir, kein Rückbehalt, keine Verrechnung.
....... und Tschüß
Hartmut
Do wat Do wullt, de Lüüe snackt doch!
Plan 2018
Cartagena 22.12./05.1. Rehm
Jerez Feb.2./9. MotoCenter Thun
Rijeka 19./22. April
OSL Twins Only 17./18. Juli
Brno 7./9. Aug. Bimotaclub
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Re: Ärger mit (ex)Vermieter
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Hi Hartmut,
danke für die Info!
Ist für die 2010er Abrechnung der Abrechnungszeitraum entscheidend? In meinem Mietvertrag hängt eine NK Abrechnung vom Vormieter, da war der Abrechnungszeitraum 1.4 - 31.3 des Folgejahres. Es ist im Vertrag vermerkt, dass diese NK Abrechnung die Grundlage für meine Abrechnungen bildet. Sprich ich müsste davon ausgehen, dass im gleichen Zeitraum abgerechnet wird.
In dem Fall hätten die noch bis zum 31.3 Zeit mir die Abrechnung für 2010 zuzustellen, korrekt?
Viele Grüße
Alex
danke für die Info!
Ist für die 2010er Abrechnung der Abrechnungszeitraum entscheidend? In meinem Mietvertrag hängt eine NK Abrechnung vom Vormieter, da war der Abrechnungszeitraum 1.4 - 31.3 des Folgejahres. Es ist im Vertrag vermerkt, dass diese NK Abrechnung die Grundlage für meine Abrechnungen bildet. Sprich ich müsste davon ausgehen, dass im gleichen Zeitraum abgerechnet wird.
In dem Fall hätten die noch bis zum 31.3 Zeit mir die Abrechnung für 2010 zuzustellen, korrekt?
Viele Grüße
Alex
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- Hinnerck Offline
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Re: Ärger mit (ex)Vermieter
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Korrekt!