Schaltautomat, legal oder illegal?
Alles rund ums Thema Racing bzw. was in anderen Rubriken nicht wirklich passt,
aber zum Thema Racing gehört.
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- V-max Offline
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- jkracing Offline
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Im Straßenverkehr rate ich auf alles zu verzichten was nicht serienmäßig ab Werk oder via ABE oder Einzelabnahme abgesegnet ist
Auch wenn man damit durch den TÜV gekommen ist weils keiner gesehen hat oder ein Prüfer der Meinung war das sei nicht eintragungspflichtig ist sowas im Falle eines Falles für jeden Gutachter, RA, Versicherung, Richter ein gefundenes Fressen, woraus erst mal versuchen einem das Erlöschen der allgemeinen BA anzuhängen, da ist die Schuldfrage am Unfall dann zweitrangig.
Zuletzt geändert von jkracing am Donnerstag 13. Oktober 2011, 10:33, insgesamt 1-mal geändert.
- Schlosser Offline
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Hey Dinner, auch hier gibts noch welche, die Strasse und Track fahren. Solange hier keiner mit Koffern und GoreTex anfängt, find´ ich das voll legitim.Dinner hat geschrieben:... was ist mit dem Forum los?
Mann, manchmal isses hier echt was engstirnig.
- V-max Offline
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jkracing hat geschrieben:Im Straßenverkehr rate ich auf alles zu verzichten was nicht serienmäßig ab Werk oder via ABE oder Einzelabnahme abgesegnet istAuch wenn man damit durch den TÜV gekommen ist weils keiner gesehen hat oder ein Prüfer der Meinung war das sei nicht eintragungspflichtig ist sowas im Falle eines Falles für jeden Gutachter, RA, Versicherung, Richter ein gefundenes Fressen, woraus erst mal versuchen einem das Erlöschen der allgemeinen BA anzuhängen, da ist die Schuldfrage am Unfall dann zweitrangig.
Es wird so sein, dass es im Zweifelsfall immer gegen einen verwendet wird
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- Lutze Offline
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sehr selten aber nicht unmöglich. Wenn du danach gehst gibt es aber kaum ein Motorrad welches da sicher wäre. Ich denke die wenigsten Gutachter würden das wirklich erkennen und im Gutachten erfassen. Außerdem ist die Rechtssprechung tatsächlich so das die nicht erlaubte Änderung dann auch ursächlich für den Schadensfall sein muss. Zum Beispiel fehlender DB-Eater. Allerdings muss man so Sachen dann eben vor Gericht ausfechten, bei Unfällen wo der Gutachter einen Schaltautomat als mögliche Ursache ausmacht wird dies aber vermutlich sowieso der Fall sein. Bei einem Blechschaden kommt ja kein Gutachter wo die Fahrzeuge eingezogen werden um die Unfallursache zu ermitteln.V-max hat geschrieben:Es wird so sein, dass es im Zweifelsfall immer gegen einen verwendet wird![]()
- V-max Offline
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Lutze hat geschrieben:sehr selten aber nicht unmöglich. Wenn du danach gehst gibt es aber kaum ein Motorrad welches da sicher wäre. Ich denke die wenigsten Gutachter würden das wirklich erkennen und im Gutachten erfassen. Außerdem ist die Rechtssprechung tatsächlich so das die nicht erlaubte Änderung dann auch ursächlich für den Schadensfall sein muss. Zum Beispiel fehlender DB-Eater. Allerdings muss man so Sachen dann eben vor Gericht ausfechten, bei Unfällen wo der Gutachter einen Schaltautomat als mögliche Ursache ausmacht wird dies aber vermutlich sowieso der Fall sein. Bei einem Blechschaden kommt ja kein Gutachter wo die Fahrzeuge eingezogen werden um die Unfallursache zu ermitteln.V-max hat geschrieben:Es wird so sein, dass es im Zweifelsfall immer gegen einen verwendet wird![]()
Da hast Du recht! Ist ja immer die Frage, ob der Unfallgegner dann auch damit durchkommt. Hier muss immer ein Kausalzusammenhang bestehen (die Änderung muss ursächlich für den Unfall gewesen sein. Aber der Schaltautomat kann immer als Ablenkungs-Herd verwendet werden, was dann nicht vorteilhaft ist... Wenn das ganze noch um einen Schwerst-Unfall geht, würde Ich laut Verstand davon abraten. Das ist mit ein Grund, warum Ich nur noch Rennstrecke fahre! Hier können die Dinge benutzt werden
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- MRP Offline
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Hallo Karsten,
vor einiger Zeit hatte ich mich beim TÜV-Rheinland über dieses Thema informiert.
Man kam zu dem Schluss, dass Schaltautomaten nicht ohne weiteres im Straßenverkehr nenutzt werden dürfen, weil:
- direkt in die Fahrzeugbewegung eingegriffen wird
- das Abgasverhalten einer Änderung unterzogen wird
- und die EMV-Verträglichkeit beim Schaltvorgang überprüft werden muss
Also muss der Schaltautomat zumindest eingetragen werden, sofern er keine ABE/CE Kennzeichnung besitzt.
Bisher wusste noch kein TÜV-Mensch, dem ich ein Motorrad mit Schaltautomatensensor vorgestellt habe, etwas damit anzufangen. Einer fragte mal danach, den konnte ich davon überzeugen, dass es ssich um eine Ganganzeige handelt
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Gruß Ingo #57
vor einiger Zeit hatte ich mich beim TÜV-Rheinland über dieses Thema informiert.
Man kam zu dem Schluss, dass Schaltautomaten nicht ohne weiteres im Straßenverkehr nenutzt werden dürfen, weil:
- direkt in die Fahrzeugbewegung eingegriffen wird
- das Abgasverhalten einer Änderung unterzogen wird
- und die EMV-Verträglichkeit beim Schaltvorgang überprüft werden muss
Also muss der Schaltautomat zumindest eingetragen werden, sofern er keine ABE/CE Kennzeichnung besitzt.
Bisher wusste noch kein TÜV-Mensch, dem ich ein Motorrad mit Schaltautomatensensor vorgestellt habe, etwas damit anzufangen. Einer fragte mal danach, den konnte ich davon überzeugen, dass es ssich um eine Ganganzeige handelt
Gruß Ingo #57
- silver Offline
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MRP hat geschrieben: Bisher wusste noch kein TÜV-Mensch, dem ich ein Motorrad mit Schaltautomatensensor vorgestellt habe, etwas damit anzufangen. Einer fragte mal danach, den konnte ich davon überzeugen, dass es ssich um eine Ganganzeige handelt.
Lass mich mal, ich kann das ! .....oh, kaputt 
Eine TC muss her ! Wahrscheinlich GripOne P3 mit IMU
Eine TC muss her ! Wahrscheinlich GripOne P3 mit IMU
Andersrum könnte man genauso gut sagen, durch den Schaltautomat braucht man weniger Aufmerksamkeit fürs schalten und hat mehr für den Rest der Fahrzeugkontrolle.. Aber vor Gericht und auf hoher See...V-max hat geschrieben:Lutze hat geschrieben:sehr selten aber nicht unmöglich. Wenn du danach gehst gibt es aber kaum ein Motorrad welches da sicher wäre. Ich denke die wenigsten Gutachter würden das wirklich erkennen und im Gutachten erfassen. Außerdem ist die Rechtssprechung tatsächlich so das die nicht erlaubte Änderung dann auch ursächlich für den Schadensfall sein muss. Zum Beispiel fehlender DB-Eater. Allerdings muss man so Sachen dann eben vor Gericht ausfechten, bei Unfällen wo der Gutachter einen Schaltautomat als mögliche Ursache ausmacht wird dies aber vermutlich sowieso der Fall sein. Bei einem Blechschaden kommt ja kein Gutachter wo die Fahrzeuge eingezogen werden um die Unfallursache zu ermitteln.V-max hat geschrieben:Es wird so sein, dass es im Zweifelsfall immer gegen einen verwendet wird![]()
Da hast Du recht! Ist ja immer die Frage, ob der Unfallgegner dann auch damit durchkommt. Hier muss immer ein Kausalzusammenhang bestehen (die Änderung muss ursächlich für den Unfall gewesen sein. Aber der Schaltautomat kann immer als Ablenkungs-Herd verwendet werden, was dann nicht vorteilhaft ist... Wenn das ganze noch um einen Schwerst-Unfall geht, würde Ich laut Verstand davon abraten. Das ist mit ein Grund, warum Ich nur noch Rennstrecke fahre! Hier können die Dinge benutzt werden
Ich hatte auch schon eine Verhandlung wegen eines Unfalls auf dem Baden Airpark, da hat der "Sachverständige" auch behauptet, rechtsgebogene Gummilinien auf dem Asphalt vor der Doppelrechts/180° Kurve nach der langen Gerade seien Bremsspuren von Motorrädern.