Also: entweder Womo-Zulassung über 2,8to oder Ausnahmegenehmigung.
Die Womo-Zulassung ist eigentlich einfach zu bekommen, es muß Stauraum vorhanden sein, ein Tisch, eine Kochstelle, und Schlafplatz. Alles muß fest eingebaut sein. Für die Kochstelle tut es eine tragbare Elektrokochplatte, als Stauraum ein altes Schränkchen, und für den Schlafplatz eine fest installierte Liege o.ä.!
Aber, solange man den Transporter nicht auf eine/seine Firma zugelassen hat, und es offensichtlich ist, das er nicht gewerblich genützt wird, dürfte es keine Probleme geben. Ich bin ja auch des öfteren mit dem Renntruck
(immerhin ein MAN-Sattelzug, der wirklich nicht zu übersehen ist) am Sonntag unterwegs, und wurde deshalb noch nie aufgehalten. Bin sogar am Sonntag schon in Waldsassen über die Grenze damit, nach ein paar Diskussionen und ein paar herausgerückten Team-T-Shirts konnte ich weiterfahren. Obwohl auch in Tschechien LKW Fahrverbot herrscht.
Ausserdem glaube ich, das alle LKW bis 7,5to sowieso fahren dürfen...
Letzten Sonntag in O-leben
Hier könnt Ihr posten was nicht mit dem Thema Racing zusammenhängt
Jokes, jeglicher Dummfug oder einfach nur um zu quatschen
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Hallo,
kann nur sagen, dass ich vor 3 Jahren in Bayern an einem Pfingstmontag um 9 Uhr von der Trachtengruppe grün/weiss in die Boxengasse gewunken wurde.
Ich war mit einem Opel Movano mit Hänger unterwegs.
Nach längerer Diskussion das Ergebniss: Selbst ein Golf Caddy (mit LKW-Zulassung) und ein kleiner Einachsanhänger darf an Sonn- und Feiertagen nicht fahren (weder Autobahn noch Bundes- noch Landstrasse).
Ich bekam was auf mein Konto in Flensburg, musste ca. 100 € zahlen und durfte bis 22 Uhr (13 Stunden !) auf dem Parkplatz stehen bleiben !
Dein Freund und Helfer !
kann nur sagen, dass ich vor 3 Jahren in Bayern an einem Pfingstmontag um 9 Uhr von der Trachtengruppe grün/weiss in die Boxengasse gewunken wurde.
Ich war mit einem Opel Movano mit Hänger unterwegs.
Nach längerer Diskussion das Ergebniss: Selbst ein Golf Caddy (mit LKW-Zulassung) und ein kleiner Einachsanhänger darf an Sonn- und Feiertagen nicht fahren (weder Autobahn noch Bundes- noch Landstrasse).
Ich bekam was auf mein Konto in Flensburg, musste ca. 100 € zahlen und durfte bis 22 Uhr (13 Stunden !) auf dem Parkplatz stehen bleiben !
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- immer ein Rad am Boden
Frank
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- Marco Offline
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moin roland
lkw bis 7,5 to dürfen ja fahren aber wenn ein anhänger dran ist, ist es egal ob das zugfahrzeug 18 to oder nur 1,5 to hat, sowie ein anhänger dran hängt darfst du damit am wochenende nicht fahren !
mir haben sie gesagt, das die ausnahmegen. unbefristet ist aber nur für sportzwecke gilt
sie gilt natürlich nicht wenn du am wochenende mal omas schrankwand holen willst
ciao marco
lkw bis 7,5 to dürfen ja fahren aber wenn ein anhänger dran ist, ist es egal ob das zugfahrzeug 18 to oder nur 1,5 to hat, sowie ein anhänger dran hängt darfst du damit am wochenende nicht fahren !
mir haben sie gesagt, das die ausnahmegen. unbefristet ist aber nur für sportzwecke gilt

sie gilt natürlich nicht wenn du am wochenende mal omas schrankwand holen willst

ciao marco
www.Ducati-Doctor.de
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28. Mai BS Oschersleben (nur als Schrauber)
27 + 28. Juni 2007 Oschersleben.
19. September Oschersleben.
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