Zum Inhalt

Letzten Sonntag in O-leben

Hier könnt Ihr posten was nicht mit dem Thema Racing zusammenhängt
Jokes, jeglicher Dummfug oder einfach nur um zu quatschen :-)

Moderatoren: as, Chris

  • Benutzeravatar
  • Marco Offline
  • Beiträge: 496
  • Registriert: Freitag 28. November 2003, 19:41
  • Wohnort: Niedersachsen
  • Kontaktdaten:

Letzten Sonntag in O-leben

Kontaktdaten:

Beitrag von Marco »

Moin,

was war denn am letzten Sonntag in Oschersleben los ?
Mir hat jemand berichtet,das die Grünen alle Transporter mit Anhänger rausgeholt haben,wegen dem Sonntag-Fahrverbot für LKW !
Kann da mal jemand etwas genauer Bescheid geben ?
Ich habe keine Bock,das mir sowas mit dem Sprinter und Wohnwagen auch passiert :(

Ciao Marco
www.Ducati-Doctor.de

-----------------------------
28. Mai BS Oschersleben (nur als Schrauber)
27 + 28. Juni 2007 Oschersleben.
19. September Oschersleben.
  • Olli Offline
  • Beiträge: 39
  • Registriert: Freitag 21. November 2003, 09:09

Kontaktdaten:

Beitrag von Olli »

Weiß zwar nicht was da los war, aber mit nem "Bumscontainer" fällst Du nicht unter das Sonntagfahrverbot. Das gilt meines wissens nach sowieso nur für den gewerblichen Güterkraftverkehr. Solche Kontrollen zielen glaube ich eher auf Kurierfahrer & Transportunternehmen - die Polizei/BAG kann ja schließlich nicht sehen ob Paletten mit Gütern, oder Motorräder unter der Plane/bzw. im Transporter sind. Da braucht man sich wohl eher keine Sorgen machen. Vielleicht kennt sich hier ja jemand aus beruflichen Gründen noch besser aus?

Gruss, Olli !
  • Benutzeravatar
  • Larsi Offline
  • Beiträge: 1278
  • Registriert: Montag 7. Februar 2005, 12:32
  • Motorrad: BMW R1150GS/R
  • Lieblingsstrecke: Kenn ich noch nicht
  • Wohnort: Holzminden

Kontaktdaten:

Beitrag von Larsi »

neneee,

so einfach ist das nicht!

für LKW mit anhänger besteht in D ein sonntags (oder sogar wochenend?) fahrverbot.
das hat auch nichts mit der gewichtsklasse zu tun. sobald im kfz-schein LKW steht isses essig mit anhängerfarten am sonntag, egal ob privat oder gewerblich.

möglichkeiten:
wohnmobil mit anhänger fahren, das ist kein LKW.
den transporter als PKW oder kombinationkraftwagen anmelden (beim tüv anfragen)
sondergenehmigung beim ordnungsamt beantragen. ist nur eine formalie, kostet aber geld.
samstags (freitags?) anreisen, montags heimfahren.
Vier Zylinder sind zwei Motorräder oder ein halbes Auto!
  • Andy! Offline
  • Beiträge: 7
  • Registriert: Freitag 11. Juni 2004, 22:51
  • Wohnort: Dormagen
  • Kontaktdaten:

Kontaktdaten:

Beitrag von Andy! »

Hi,
das Thema ist bei mir jetzt aktuell.
Frage:wer fährt legal mit dem Transporter, der als LKW
zugelassen ist,mit Hänger Sonntags rum?

Was muss ich tun um das auch machen zu können?
Es gibt da irgendwelche Schlupflöcher die das erlauben.
Aber welche?
Da war irgendwas mit Zulassung als Motorsport-Fahrzeug/Werkstattwagen
oder ähnliches.
Es muss ein Schraubstock/Werkbank montiert sein im Fahrzeug?

Danke,Andy!
  • Benutzeravatar
  • Ulli-123 Offline
  • Beiträge: 1102
  • Registriert: Sonntag 15. August 2004, 09:53
  • Wohnort: Solingen

Kontaktdaten:

Beitrag von Ulli-123 »

Andy! hat geschrieben:Hi,
das Thema ist bei mir jetzt aktuell.
Frage:wer fährt legal mit dem Transporter, der als LKW
zugelassen ist,mit Hänger Sonntags rum?

Was muss ich tun um das auch machen zu können?
Es gibt da irgendwelche Schlupflöcher die das erlauben.
Aber welche?
Da war irgendwas mit Zulassung als Motorsport-Fahrzeug/Werkstattwagen
oder ähnliches.
Es muss ein Schraubstock/Werkbank montiert sein im Fahrzeug?

Danke,Andy!
[bearbeiten]


Auszug aus der StVO:

§ 30 Umweltschutz und Sonntagsfahrverbot

(3) An Sonntagen und Feiertagen dürfen in der Zeit von 0 bis 22 Uhr Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen nicht verkehren. Das Verbot gilt nicht für

1. kombinierten Güterverkehr Schiene-Straße vom Versender bis zum nächstgelegenen geeigneten Verladebahnhof oder vom nächstgelegenen geeigneten Entladebahnhof bis zum Empfänger, jedoch nur bis zu einer Entfernung von 200 km,
1a. kombinierten Güterverkehr Hafen-Straße zwischen Belade- oder Entladestelle und einem innerhalb eines Umkreises von höchstens 150 Kilometern gelegenen Hafen (An- oder Abfuhr),
2. die Beförderung von
a) frischer Milch und frischen Milcherzeugnissen,
b) frischem Fleisch und frischen Fleischerzeugnissen,
c) frischen Fischen, lebenden Fischen und frischen Fischerzeugnissen,
d) leichtverderblichem Obst und Gemüse,
3. Leerfahrten, die im Zusammenhang mit Fahrten nach Nummer 2 stehen,
4. Fahrten mit Fahrzeugen, die nach dem Bundesleistungsgesetz herangezogen werden. Dabei ist der Leistungsbescheid mitzuführen und auf Verlangen zuständigen Personen zur Prüfung auszuhändigen.

(4) Feiertage im Sinne des Absatzes 3 sind [...]

*grummel*
wenn ich das jetzt richtig verstehe,
:shock: :shock: :shock: :shock:
gilt das auch für LKW unter 7.5 t mit Anhänger????

Dann bleibt dir wohl nur der Gang zum Strassenverkehrsamt...... Ausnahmegenehmigung aus wirtschaftlichen Gründen?????

Vielleicht kennt jemand die genaue Auslegung dieses § ????

neugierige Grüsse
Ulli
Más vale perder unos segundos en la vida
que la vida en unos segundos
  • Benutzeravatar
  • Heiko Siedt Offline
  • Beiträge: 230
  • Registriert: Montag 17. November 2003, 14:29
  • Wohnort: Neuss

Kontaktdaten:

Beitrag von Heiko Siedt »

Ulli-123 hat geschrieben: § 30 Umweltschutz und Sonntagsfahrverbot
[...]
*grummel*
wenn ich das jetzt richtig verstehe,
:shock: :shock: :shock: :shock:
gilt das auch für LKW unter 7.5 t mit Anhänger????
Yep, das gilt z.B. auch - Beispiel aus der Praxis - bei einem T4 mit zul. GG von 2,6t (aber Zulassung als LKW wegen der Steuer) und einem Anhänger, der ein Caravan ist :shock:

Gruß
Heiko
  • Benutzeravatar
  • Lutze Offline
  • Beiträge: 16904
  • Registriert: Montag 7. Juni 2004, 22:12
  • Motorrad: GSXR-750
  • Lieblingsstrecke: Most
  • Wohnort: Tangerhütte
  • Kontaktdaten:

Kontaktdaten:

Beitrag von Lutze »

Ulli-123 hat geschrieben:Das Verbot gilt nicht für
c) frischen Fischen, lebenden Fischen und frischen Fischerzeugnissen,
einfach das Aquarium mit einladen und alles wird gut.
  • Schinderhannes Offline
  • Beiträge: 68
  • Registriert: Dienstag 12. Oktober 2004, 10:49
  • Wohnort: Nordbayern

Kontaktdaten:

Beitrag von Schinderhannes »

ich weis ja nicht wie es euch geht,
aber ich für meinen Teil wünsche mir das endlich einmal eine "vernünftige" Partei gegründet wird die man(n) auch mit echter Begeisterung Wählen kann damit dieser Verordnungsscheiß mal wieder aufhört!
Ich mag einfach nicht glauben das die MEHRHEIT das WILL.

O.K., ist jetzt kein Problemlösender Beitrag zum Thema des Freds....
Seit trotzdem nett zu mir und begegnet meiner Nichtigkeit mit Milde ;-)
  • Benutzeravatar
  • Marco Offline
  • Beiträge: 496
  • Registriert: Freitag 28. November 2003, 19:41
  • Wohnort: Niedersachsen
  • Kontaktdaten:

Kontaktdaten:

Beitrag von Marco »

moin

ich habe bei uns auf dem verkehrsamt nachgefragt und denen gesagt, das ich am wochenende zu sportveranstaltungen mit sprinter und wohnwagen fahren muß und da haben sie mir gleich einen antrag auf sondergenemigung mitgegeben.
die bearbeitung soll nur 2 tage dauern und es spricht nichts gegen eine erlaubnis.
die genemigung kostet dann ca. 58.- oiro.
was dann aber immer noch nerven wird, ist das ewige angehalten werden von der rennleitung :evil:

ciao marco
www.Ducati-Doctor.de

-----------------------------
28. Mai BS Oschersleben (nur als Schrauber)
27 + 28. Juni 2007 Oschersleben.
19. September Oschersleben.
  • Andy! Offline
  • Beiträge: 7
  • Registriert: Freitag 11. Juni 2004, 22:51
  • Wohnort: Dormagen
  • Kontaktdaten:

Kontaktdaten:

Beitrag von Andy! »

Hi,
mit der Ausnahmegenehmigung habe ich auch gestern erfragt,
ist mir aber zu teuer und zu blöd,
da diese für jede Sonntagsfahrt neu beantragt werden muss.

Eine Jahresgenehmigung ist fast nicht zu bekommen,
und kann bis zu ca.700€ kosten.
Desweitern ist das Amt angehalten diese Genehmigung nur
in absoluten Ausnahmen zu erteilen.

Also,wer kennt Schlupflöcher,z.B. als Werkstattwagen
oder ähnliches.

Gruss Andy!
Antworten