Zum Inhalt

Führerschein für Wohnwagen-Anhänger??

Alles rund ums Thema Racing bzw. was in anderen Rubriken nicht wirklich passt,
aber zum Thema Racing gehört.

Moderatoren: as, Chris

  • Benutzeravatar
  • Stonie Offline
  • Beiträge: 1668
  • Registriert: Freitag 10. Juni 2005, 15:48
  • Wohnort: München

Kontaktdaten:

Beitrag von Stonie »

*sign*
Es müsste nichtmal eine Tandemachse sein, aber welcher kleine Hänger hat schon Drehschemel :lol:

Besonders albern ist, dass ich am Traktor sogar 2 Hänger anhängen darf :roll:
Ich trinke ein Getränk und esse ein Geäst.
  • Benutzeravatar
  • DOM99 Offline
  • Beiträge: 864
  • Registriert: Donnerstag 9. Juli 2009, 17:13
  • Motorrad: RJ15
  • Wohnort: Hattingen

Kontaktdaten:

Beitrag von DOM99 »

RSV_locke hat geschrieben:
DOM99 hat geschrieben: Der Anhänger darf nur eine Achse haben. Ansonsten ist alles erlaubt, was vorher schon geschrieben wurde.
Stimmt nicht! Tandem ist erlaubt! Ebenso, ob er gebremst ist oder nicht ist egal.
Es ist in diesen Gesetzestexten NIE die Rede von Achszahl oder gebremst/ ungebremst.
Danke für den Hinweis! Ich hatte immer angenommen, daß es nur eine Achse sein darf. Das die Bremse egal ist, war mir zu meiner Verwunderung auch schon aufgefallen!
Es hat mich auch ordentlich Übereugungsarbeit bei meiner Freundin gekostet. Die hat den neuen Schein und ihr wurde immer erzählt: "Kein Anhänger, da brauchst Du einen extra Schein!"

Gruß
  • Krulle Offline
  • Beiträge: 617
  • Registriert: Mittwoch 6. Januar 2010, 21:07

Kontaktdaten:

Beitrag von Krulle »

also heißt das auf deutsch, wenn mein auto 1,7t gesamtmasse besitzt, darf ich nen hänger mit einer gesamtmasse von 1,69t fahren?!
und mit be dürfte ich dann ein auto mit 3,5t und hänger ebenfalls 3,5t fahren?!
man, ist das alles kompliziert :D
  • Benutzeravatar
  • kontrast Offline
  • Beiträge: 2008
  • Registriert: Sonntag 2. Oktober 2005, 00:31
  • Motorrad: R6 RJ15
  • Lieblingsstrecke: alle

Kontaktdaten:

Beitrag von kontrast »

oh... mein thema :lol:
beim normalen führerschein klasse b gilt


-ein 750kg anhänger darf man IMMER dran hänger. auch wenn das zugfahrzeug allein schon 3,5t hat.

-bei anhänger über 750kg darf das zulässige gesamtgewicht von zugfahrzeug + anhänger nicht über 3,5t sein.
dabei darf das zulässige gesamtgewicht vom anhänger aber nicht das leergewicht vom zugfahrzeug überschreiten




bei klasse be

-anhänger über 750kg auch wenn sie die leermasse des zugfahrzeugs überschritten wird.

-anhänger über 750kg auch wenn die zulässige gesamtgewicht von pkw + anhänger über 3,5t liegt.



thema tandemanhänger...
wenn der achsabstand bei einem anhänger unter 1 meter ist dann gilt der anhänger als einachsig.
  • Benutzeravatar
  • Martin Offline
  • Beiträge: 9942
  • Registriert: Donnerstag 13. November 2003, 15:35
  • Motorrad: LAAKS R6 RJ03 IDM
  • Lieblingsstrecke: Ledenon, Oscherlsben
  • Wohnort: Düsseldorf
  • Kontaktdaten:

Kontaktdaten:

Beitrag von Martin »

Mit was für einem Mist man sich heut alles auseinandersetzen muss...

Wenn ich das richtig verstanden habe, darf ich bis 2016 noch alles fahren, was ich im Führerschein stehen habe. Und DER ist mit 1-5 komplett gestempelt. 8)

Martin
ACHTUNG! Bis auf Widerruf leider keine Annahme von Reifenwärmerreparaturen mehr.
_________________________________
Wenn das Leben dir nur Zitronen anbietet, ja dann frag doch einfach noch nach Salz und Tequila!
  • Benutzeravatar
  • lonzo Offline
  • Beiträge: 1354
  • Registriert: Mittwoch 13. April 2011, 21:55
  • Motorrad: RC30

Kontaktdaten:

Beitrag von lonzo »

Martin hat geschrieben:Mit was für einem Mist man sich heut alles auseinandersetzen muss...

Wenn ich das richtig verstanden habe, darf ich bis 2016 noch alles fahren, was ich im Führerschein stehen habe. Und DER ist mit 1-5 komplett gestempelt. 8)

Martin
HÄ? Wieso jetzt 2016??
Hast du einen Termin beim grossen Filmvorführer??
Oder was?
Meine Fresse bin ich froh, einen alten Klasse-3-Schein zu haben...
Wer alles glaubt, weiss nichts.
Wer nichts weiss, muss alles glauben.
  • Benutzeravatar
  • kontrast Offline
  • Beiträge: 2008
  • Registriert: Sonntag 2. Oktober 2005, 00:31
  • Motorrad: R6 RJ15
  • Lieblingsstrecke: alle

Kontaktdaten:

Beitrag von kontrast »

lonzo hat geschrieben:
Martin hat geschrieben:Mit was für einem Mist man sich heut alles auseinandersetzen muss...

Wenn ich das richtig verstanden habe, darf ich bis 2016 noch alles fahren, was ich im Führerschein stehen habe. Und DER ist mit 1-5 komplett gestempelt. 8)

Martin
HÄ? Wieso jetzt 2016??
Hast du einen Termin beim grossen Filmvorführer??
Oder was?
Meine Fresse bin ich froh, einen alten Klasse-3-Schein zu haben...
für lkw muss man glaub ich alle 5 jahre ein ärztlichen check machen der ein paar euro kostet.
wenn martin das vergisst dann ist ende mit "komplett gestempelt"
  • Benutzeravatar
  • Martin Offline
  • Beiträge: 9942
  • Registriert: Donnerstag 13. November 2003, 15:35
  • Motorrad: LAAKS R6 RJ03 IDM
  • Lieblingsstrecke: Ledenon, Oscherlsben
  • Wohnort: Düsseldorf
  • Kontaktdaten:

Kontaktdaten:

Beitrag von Martin »

habe irgendwo gelesen dass das erst ab 50 gilt...
ACHTUNG! Bis auf Widerruf leider keine Annahme von Reifenwärmerreparaturen mehr.
_________________________________
Wenn das Leben dir nur Zitronen anbietet, ja dann frag doch einfach noch nach Salz und Tequila!
  • Hapelo Offline
  • Beiträge: 510
  • Registriert: Donnerstag 9. Februar 2006, 18:25

Kontaktdaten:

Beitrag von Hapelo »

DOM99 hat geschrieben:Das die Bremse egal ist, war mir zu meiner Verwunderung auch schon aufgefallen!
Ist nicht egal, da gibt es eine klare Regelung:
Ein Anhänger bis 750kg zGG muss keine Bremse haben, darüber ist sie Pflicht. Hat aber nix mit Führerscheinklassen zu tun, sondern mit den Zulassungsvorschriften für Anhänger.

Ach ja, einige steinalte Hänger dürfen auch mit 800kg noch ungebremst gezogen werden, aber die nehme ich jetzt mal nicht in die Wertung. ;)
  • Benutzeravatar
  • kontrast Offline
  • Beiträge: 2008
  • Registriert: Sonntag 2. Oktober 2005, 00:31
  • Motorrad: R6 RJ15
  • Lieblingsstrecke: alle

Kontaktdaten:

Beitrag von kontrast »

Martin hat geschrieben:habe irgendwo gelesen dass das erst ab 50 gilt...
gefühlt kommt das doch hin oder? :D :wink:
Antworten