Ich habe jetzt beide Anlagen gesichtet und keinen Hinweis gefunden dass hier Wirtschaftsinteresse im Vordergrund stehen. Und davon ab kann ein eingetragener Verein bei Wirtschaftsunternehmen sein. Bei einem Wirtschaftsunternehmen steht immer die Gewinnerzielung im Vordergrund.edefauler hat geschrieben:Hallo,
Die Tafel ist zwar als e.V. eingetragen, aber dennnoch ist es mittlerweile ein Wirtschaftsunternehmen! Daher sehe ich keinen Grund darin die von der KFZ Steuer zu befreien!es geht um die Tafel, die Menschen hilft die noch nicht mal was zu essen haben!!!!
Das ist der andere Punkt dabei, wo will man die Grenze ziehen ?Welche Gemeinnützige Organisation soll dann noch Kfz-Steuer bezahlen und welche nicht?
Ja bedürftige bekommen da was, aber die Gemeinnützigkeit ist schon lange nicht mehr gegeben, bzw nicht so das sie es nur für die Menschen machen! Da stehen Wirtschaftsinteressen im Vordergrund
Gruss
Norbert
PS --> http://www.saarbruecker-zeitung.de/aufm ... 16,2677433
Jahresbericht 2009 --> http://www.tafel.de/der-bundesverband/p ... -2009.html
Andi