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Geschwindigkeitsübertretung in Österreich HILFE

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Beitrag von madhuf »

durch erhängen, ersäufen, erstechen
I wo, in Österreich erschießt dich die Polizei einfach. Am liebsten aus nächster Nähe und in den Rücken... :roll:


Blizi, was ist denn geschehen?
Hast Du zuerst nur eine Strafe bekommen oder eine Aufforderung zur Bekanntgabe des Lenkers?
Nennt sich Lenkererhebung...

Wenn Du nur eine Strafe bekommen hast würde ich am letzten Tag der Frist denen einen Einspruch per Fax schicken wo du sagst, daß Du Dir gar nicht vorstellen kannst die Tat begangen zu haben.
Dann schicken die dir ein Foto mit Kennzeichen.

Dann sagst Du, daß Du gar nicht der Lenker warst, was laut deinem letzten Beitrag ja auch nicht gelogen ist.
Dann schicken die Wappler dir eine Lenkererhebung wo Du dann den Lenker bekanntgeben mußt oder eine Person die weiß wer das FZG gelenkt hat.
Oft schicken Sie dann aber gleich mit dem Foto auch die Lenkererhebung mit, was Fristentechnisch ungüstig ist für dich.

Achte immer auf die Fristen, da gibt es eine Verjährung von 6 Monaten, und die ist schon fast rum.

Also Zeit schinden!

Das geht am einfachsten wenn man nur weiß wer den Lenker kennt.
Am besten wäre es natürlich wenn eine nahe Verwandte im weiteren Ausland hat dessen Freund/Gatte/blabla gefahren ist.
Da hab ich schon Briefe durch die ganze Eu schicken lassen :wink:
Zeit schinden!

Wenn das halbe Jahr um ist soll der tatsächliche Fahrer dann mit einem Verweis auf die Verjährung eine "Verfahrenseinstellung" erwirken.
Verfahrenseinstellung ist wichtig, weil nur dann das Verfahren eingestellt ist und dann nix mehr nachkommt.


Ihr scheiß Piefkinesen habt ja das Glück der Aussageverweigerung gegen Familienangehörige. Das kann man nutzen, was aber den Nachteil hat, daß bei einer Wiedereinreise die Polizei bei einer zufälligen Anhaltung (& Überprüfung) den Betrag fällig stellen kann.
Aber nicht die Strafe, sondern die Ersatzstrafe wegen Nichterteilung der Lenkerauskunft. Zufällig ist die immer so hoch wie die Strafe der ursprünglichen Tat.

Da gabs aber auch mal eine Grenze von wegen 70€ ab dieser Strafhöhe wird im Ausland eingetrieben...


Ein fieser trick fällt mir gerade noch ein:
Die Breife sind doch immer eingeschrieben, oder nicht?
Wenn man sich bei der Post abmeldet (bin 6Mo in Uruquay...) dann liegt halt das Einschreiben (wie auch die andere Post) im Postamt und gilt als nicht zugestellt.
Ich könnte mir vorstellen, daß das eine nutzbare Lücke im Fristenlauf darstellen kann.
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  • nervtoeter Offline
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Beitrag von nervtoeter »

So ein bescheuertes Geschiß wegen 56€, dann soll Dein Kumpel ein Mann sein und den Kleinkram zahlen. Da kostet die Internetrechere, Einspruch etc mehr, und der Mist wurde ja auch noch gebaut. Mann oh Mann :roll:
Schräg ist geil, noch schräger ist noch geiler
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Beitrag von Marcus97 »

nervtoeter hat geschrieben:So ein bescheuertes Geschiß wegen 56€, dann soll Dein Kumpel ein Mann sein und den Kleinkram zahlen. Da kostet die Internetrechere, Einspruch etc mehr, und der Mist wurde ja auch noch gebaut. Mann oh Mann :roll:
Ich hab gerade das selbe gedacht...hahahaha....wir reden hier ja nicht von zig tausende € ...
Genau die Kraft, die gefehlt hat, um einen Sieg zu erringen braucht man, um eine Niederlage zu verkraften.
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Beitrag von triple6 »

Boah ey...

wenn wir hier die Kommentare alle mitrechnen ist schon Geld für über 100 Euros vernichtet worden...

56 Euronen...

Für so einen Betrag zieh ich nicht mal in Erwägung mir Recherche-, Postgänge- und Schreibarbeit zu machen.
"...aber Marge, Versuchen ist der erste Schritt zu Versagen!"
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Beitrag von filth »

Aber echt :roll:
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Beitrag von Pt-Race »

I wo, in Österreich erschießt dich die Polizei einfach. Am liebsten aus nächster Nähe und in den Rücken...
du hast PN :evil: :evil: :evil:
http://www.pt-race.de bin kein Mann der Worte , sondern der taten..
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Beitrag von madhuf »

nana, ab und zu muß ich auch mal privaten Verpflichtungen nachgehen, also drängle nicht so...

Nun zu deinem Begehr:
Letzten oder diesen Sommer wurden zwei Jugendliche bei einem Einbruch erwischt.
Dabei sind mehrere Schüsse gefallen, einer davon mit Todfesfolge, auf die von mir beschriebene Art und Weise.
Die ganze Kieberei hat gemauert und gelogen daß die Balken sich bogen.
Als die Fakten nicht mehr zu leugnen waren hat der Richter dem Kerl dann die Worte in den Mund gelegt damit der Todesschütze mit dem geringstmöglichem Urteil rauskam.
8 Monate bedingt für einen tötlichen Schuß in den Rücken eines Jugendlichen aus kurzer Distanz 3-5m oder so. :evil: Ein typisches Polizistenurteil...
1½ Jahre :shock: kriegte der andere Jugendliche, der mit einem Beinschuß davonkam, für den lächerlichen Einbruch.

Das ist stark verkürzt die Sachlage wie ich sie aus den Medien mitbekommen habe.

Also: dreht denen einfach nicht den Rücken zu... :twisted:
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Beitrag von madhuf »

und nochwas: 56€ sind 56€ sind 56€

Die zahle ich für niemandes anstatt nur weil ich ein fauler Hund bin.

War es bloß eine Anonymverfügung und ich zahle das der Einfachheit trotzdem ein, so hab ich einen entsprechenden Eintrag im Register.

Normalerweise sollte dieser Eintrag nach 6 Monaten verjähren und gelöscht werden, doch stichprobenartige Prüfungen zeigen daß dies nicht geschieht.
Erwischt es dann die Nummertafel ein zweites mal dann schaut der Sachbearbeiter ins Register und sieht: Wiederholungstäter, und schon kann das Strafmaß ein anderes sein - nur weil man faul war.

Rein rechtlich muß die Vorgehensweise so aussehen:
1) Anonymverfügung (die trotzdem auf unbestimmte Zeit dem Fahrzeughalter zugeschrieben wird)
2a) War man das selber: zahlen sofern man die Verjährungsfrist nicht zu seinem Vorteil nutzen kann.
2b) war mans nicht, nicht antworten!
3) Strafverfügung kommt, ev gleich mit Radarfoto, kostet jetzt 11€ mehr oder so.
4a) Sich erinnern und zahlen.
4b) Tatsächlichen Fahrer benennen, dann bleibt die Strafe auch im Register an dem hängen und selbst ist man fein raus)
4c) Person bekanntgeben die weiß wer gefahren ist.

Den Rest geht den FZG-Halter nix mehr an, er kann jedoch bei grenzwertiger Terminschiene bezüglich der Verjährung unterstützen...
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Beitrag von Pt-Race »

und was hat das jetzt damit zu tun, verstehe ich nicht :shock:
http://www.pt-race.de bin kein Mann der Worte , sondern der taten..
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Beitrag von R O L A N D »

madhuf hat geschrieben:...War es bloß eine Anonymverfügung und ich zahle das der Einfachheit trotzdem ein, so hab ich einen entsprechenden Eintrag im Register....

...Erwischt es dann die Nummertafel ein zweites mal dann schaut der Sachbearbeiter ins Register und sieht: Wiederholungstäter, und schon kann das Strafmaß ein anderes sein...
Gilt das in Ö auch für uns Piefkes??

Denn in D ist bei 56,-- EUR noch kein Eintrag irgendwo fällig.
...die Frage ist nicht ob (man stürzt), sondern wann und wie oft...

against rain on track...
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