I wo, in Österreich erschießt dich die Polizei einfach. Am liebsten aus nächster Nähe und in den Rücken...durch erhängen, ersäufen, erstechen

Blizi, was ist denn geschehen?
Hast Du zuerst nur eine Strafe bekommen oder eine Aufforderung zur Bekanntgabe des Lenkers?
Nennt sich Lenkererhebung...
Wenn Du nur eine Strafe bekommen hast würde ich am letzten Tag der Frist denen einen Einspruch per Fax schicken wo du sagst, daß Du Dir gar nicht vorstellen kannst die Tat begangen zu haben.
Dann schicken die dir ein Foto mit Kennzeichen.
Dann sagst Du, daß Du gar nicht der Lenker warst, was laut deinem letzten Beitrag ja auch nicht gelogen ist.
Dann schicken die Wappler dir eine Lenkererhebung wo Du dann den Lenker bekanntgeben mußt oder eine Person die weiß wer das FZG gelenkt hat.
Oft schicken Sie dann aber gleich mit dem Foto auch die Lenkererhebung mit, was Fristentechnisch ungüstig ist für dich.
Achte immer auf die Fristen, da gibt es eine Verjährung von 6 Monaten, und die ist schon fast rum.
Also Zeit schinden!
Das geht am einfachsten wenn man nur weiß wer den Lenker kennt.
Am besten wäre es natürlich wenn eine nahe Verwandte im weiteren Ausland hat dessen Freund/Gatte/blabla gefahren ist.
Da hab ich schon Briefe durch die ganze Eu schicken lassen

Zeit schinden!
Wenn das halbe Jahr um ist soll der tatsächliche Fahrer dann mit einem Verweis auf die Verjährung eine "Verfahrenseinstellung" erwirken.
Verfahrenseinstellung ist wichtig, weil nur dann das Verfahren eingestellt ist und dann nix mehr nachkommt.
Ihr scheiß Piefkinesen habt ja das Glück der Aussageverweigerung gegen Familienangehörige. Das kann man nutzen, was aber den Nachteil hat, daß bei einer Wiedereinreise die Polizei bei einer zufälligen Anhaltung (& Überprüfung) den Betrag fällig stellen kann.
Aber nicht die Strafe, sondern die Ersatzstrafe wegen Nichterteilung der Lenkerauskunft. Zufällig ist die immer so hoch wie die Strafe der ursprünglichen Tat.
Da gabs aber auch mal eine Grenze von wegen 70€ ab dieser Strafhöhe wird im Ausland eingetrieben...
Ein fieser trick fällt mir gerade noch ein:
Die Breife sind doch immer eingeschrieben, oder nicht?
Wenn man sich bei der Post abmeldet (bin 6Mo in Uruquay...) dann liegt halt das Einschreiben (wie auch die andere Post) im Postamt und gilt als nicht zugestellt.
Ich könnte mir vorstellen, daß das eine nutzbare Lücke im Fristenlauf darstellen kann.