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Geschwindigkeitsübertretung in Österreich HILFE

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Geschwindigkeitsübertretung in Österreich HILFE

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Beitrag von BLITZI »

Ich habe am Samstag ein Einschreiben vom Landesverwaltungsamt erhalten. Darin enthalten war ein Schreiben der Bundespolizeidirektion Wien mit der Überschrift Strafverfügung. Im Schreiben wurde aufgeführt das ich am 20.06.10 um 19Uhr in Wien die A23 das Kfz mit leichtem Anhänger mit dem Kennzeichen ... gelenkt und die durch Verbotszeichen gemäß §52 Z 10a StVO kundgemachte Höchstgeschwindigkeit von 80km/h überschritten habe weil die Fahrgeschwindigkeit 96km/h betrug und die Überschreitung mit einem Messgerät festgestellt wurde.

Das Kennzeichen was angegeben ist bezieht sich auf den Anhänger und nicht auf das Zugfahrzeug.

Leider kenne ich die Rechtsvorschriften nicht darum meine Frage... wie soll ich mich verhalten???
Was kann mir passieren wenn ich nicht bezahle und nicht antworte?
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  • Lutze Offline
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Beitrag von Lutze »

BLITZI hat geschrieben:Leider kenne ich die Rechtsvorschriften nicht darum meine Frage... wie soll ich mich verhalten???
bezahlen, wieviel ist es denn?
BLITZI hat geschrieben:Was kann mir passieren wenn ich nicht bezahle und nicht antworte?
du wirst bei der nächsten Einreise getötet
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  • schinnerhannes Offline
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Re: Geschwindigkeitsübertretung in Österreich HILFE

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Beitrag von schinnerhannes »

Lutze hat geschrieben:
BLITZI hat geschrieben:Leider kenne ich die Rechtsvorschriften nicht darum meine Frage... wie soll ich mich verhalten???
bezahlen, wieviel ist es denn?
BLITZI hat geschrieben:Was kann mir passieren wenn ich nicht bezahle und nicht antworte?
du wirst bei der nächsten Einreise getötet
durch erhängen, ersäufen, erstechen :wink: :wink: Reihenfolge ist ix-beliebig austauschbar :wink:
immer locker durch die Hose atmen ;-)
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Beitrag von Pepic-Motorsport »

Österreich = lieber bezahlen.
du könntest bei der nächsten einreise bzw kontrolle große schwierigkeiten bekommen.
ich bin oft in österreich unterwegs und muste auch schon 2x bezahlen :evil:
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Beitrag von Pt-Race »

also es war auf 80 beschränkt oder???? wenn ja zahlen ansonsten nachfragen weil in österreich darf mann mit hänger 100 fahren, ich habe mal nicht bezahlt sie da haftbefehl
Zuletzt geändert von Pt-Race am Sonntag 31. Oktober 2010, 20:03, insgesamt 3-mal geändert.
http://www.pt-race.de bin kein Mann der Worte , sondern der taten..
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Beitrag von Chris »

Bei Deinem Nick kein Wunder :-)
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Beitrag von DANNY444 »

gibt doch ein abkommen zw D und Ö, dass die deutschen dann die sache quasi im auftrag übernehmen und die verhaftung übernehmen, oder täusch ich mich da? wie jetzt die genaue bezeichnung dafür lautet weiß ich net... 8)
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Beitrag von cosma »

hallo blitzi,

Österreich und Deutschland haben ein gemeinsames abkommen, bezahle die Strafe (ich nehme an es wird sich um 70 - 80 euronen handeln).

chris
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Beitrag von rufer »

Die Tarife in Österreich sind günstig... also bezahlen :lol:

Grüsse
Rufer
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Beitrag von cosma »

quote:
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Betrifft das lediglich das Inkasso des Bussgelds, oder heisst das auch, dass ich für in Österreich begangene Delikte in Deutschland bestraft werden kann.
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Das Abkommen bezieht sich nur auf die Eintreibung des Bußgeldes. Punkte gibt es in Deutschland nicht.

quote:
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Rein prinzipiell könnte der KFZ-Halter ja dann bei einer österr. Lenkererhebung gebrauch vom Aussageverweigerungsrecht machen (da er keine Familienangehörigen belasten muss).
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Das ist nach deutschem Recht zutreffend. Nach österreichischem Recht hat der KFZ-Halter kein Recht die Aussage zu verweigern und muss den Fahrer benennen. Macht er das nicht begeht er eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Organstrafmandat (Bußgeld) geahndet wird. Ein aufgrund der Nichtbenennung des Fahrers resultierendes Bußgeld kann in Deutschland nicht vollstreckt werden weil die diesbezügliche Gesetzgebung in Österreich nicht mit dem deutschen Grundgesetz in Einklang zu bringen ist.

quote:
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Ergo die deut. Behörden könnten die Geldstrafe in bei mir nicht vollstecken, da der Bescheid nicht rechtskräftg wird.
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Rechtskraft würde der Bescheid schon erlangen. Er wäre aber nur in Österreich und nicht in Deutschland vollstreckbar.

quote:
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Demzurfolge könnte erst der KFZ-Halter bei der Einreise nach Österreich durch die österr. Behörden zur Zahlung verpflichtet werden!?
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Richtig.

quote:
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Und bekommt der Halter des KFZ in Deutschland Punkte? (Der tatsächliche Fahrer steht ja in diesem Fall gar nicht fest)
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Nein.
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