Geschwindigkeitsübertretung in Österreich HILFE
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Jokes, jeglicher Dummfug oder einfach nur um zu quatschen
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Geschwindigkeitsübertretung in Österreich HILFE
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Ich habe am Samstag ein Einschreiben vom Landesverwaltungsamt erhalten. Darin enthalten war ein Schreiben der Bundespolizeidirektion Wien mit der Überschrift Strafverfügung. Im Schreiben wurde aufgeführt das ich am 20.06.10 um 19Uhr in Wien die A23 das Kfz mit leichtem Anhänger mit dem Kennzeichen ... gelenkt und die durch Verbotszeichen gemäß §52 Z 10a StVO kundgemachte Höchstgeschwindigkeit von 80km/h überschritten habe weil die Fahrgeschwindigkeit 96km/h betrug und die Überschreitung mit einem Messgerät festgestellt wurde.
Das Kennzeichen was angegeben ist bezieht sich auf den Anhänger und nicht auf das Zugfahrzeug.
Leider kenne ich die Rechtsvorschriften nicht darum meine Frage... wie soll ich mich verhalten???
Was kann mir passieren wenn ich nicht bezahle und nicht antworte?
Das Kennzeichen was angegeben ist bezieht sich auf den Anhänger und nicht auf das Zugfahrzeug.
Leider kenne ich die Rechtsvorschriften nicht darum meine Frage... wie soll ich mich verhalten???
Was kann mir passieren wenn ich nicht bezahle und nicht antworte?
- Lutze Online
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Re: Geschwindigkeitsübertretung in Österreich HILFE
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bezahlen, wieviel ist es denn?BLITZI hat geschrieben:Leider kenne ich die Rechtsvorschriften nicht darum meine Frage... wie soll ich mich verhalten???
du wirst bei der nächsten Einreise getötetBLITZI hat geschrieben:Was kann mir passieren wenn ich nicht bezahle und nicht antworte?
- schinnerhannes Offline
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Re: Geschwindigkeitsübertretung in Österreich HILFE
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durch erhängen, ersäufen, erstechenLutze hat geschrieben:bezahlen, wieviel ist es denn?BLITZI hat geschrieben:Leider kenne ich die Rechtsvorschriften nicht darum meine Frage... wie soll ich mich verhalten???
du wirst bei der nächsten Einreise getötetBLITZI hat geschrieben:Was kann mir passieren wenn ich nicht bezahle und nicht antworte?



immer locker durch die Hose atmen 

- Pepic-Motorsport Offline
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also es war auf 80 beschränkt oder???? wenn ja zahlen ansonsten nachfragen weil in österreich darf mann mit hänger 100 fahren, ich habe mal nicht bezahlt sie da haftbefehl
Zuletzt geändert von Pt-Race am Sonntag 31. Oktober 2010, 20:03, insgesamt 3-mal geändert.
http://www.pt-race.de bin kein Mann der Worte , sondern der taten..
- Chris Offline
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- rufer Offline
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quote:
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Betrifft das lediglich das Inkasso des Bussgelds, oder heisst das auch, dass ich für in Österreich begangene Delikte in Deutschland bestraft werden kann.
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Das Abkommen bezieht sich nur auf die Eintreibung des Bußgeldes. Punkte gibt es in Deutschland nicht.
quote:
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Rein prinzipiell könnte der KFZ-Halter ja dann bei einer österr. Lenkererhebung gebrauch vom Aussageverweigerungsrecht machen (da er keine Familienangehörigen belasten muss).
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Das ist nach deutschem Recht zutreffend. Nach österreichischem Recht hat der KFZ-Halter kein Recht die Aussage zu verweigern und muss den Fahrer benennen. Macht er das nicht begeht er eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Organstrafmandat (Bußgeld) geahndet wird. Ein aufgrund der Nichtbenennung des Fahrers resultierendes Bußgeld kann in Deutschland nicht vollstreckt werden weil die diesbezügliche Gesetzgebung in Österreich nicht mit dem deutschen Grundgesetz in Einklang zu bringen ist.
quote:
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Ergo die deut. Behörden könnten die Geldstrafe in bei mir nicht vollstecken, da der Bescheid nicht rechtskräftg wird.
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Rechtskraft würde der Bescheid schon erlangen. Er wäre aber nur in Österreich und nicht in Deutschland vollstreckbar.
quote:
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Demzurfolge könnte erst der KFZ-Halter bei der Einreise nach Österreich durch die österr. Behörden zur Zahlung verpflichtet werden!?
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Richtig.
quote:
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Und bekommt der Halter des KFZ in Deutschland Punkte? (Der tatsächliche Fahrer steht ja in diesem Fall gar nicht fest)
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Nein.
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Betrifft das lediglich das Inkasso des Bussgelds, oder heisst das auch, dass ich für in Österreich begangene Delikte in Deutschland bestraft werden kann.
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Das Abkommen bezieht sich nur auf die Eintreibung des Bußgeldes. Punkte gibt es in Deutschland nicht.
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Rein prinzipiell könnte der KFZ-Halter ja dann bei einer österr. Lenkererhebung gebrauch vom Aussageverweigerungsrecht machen (da er keine Familienangehörigen belasten muss).
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Das ist nach deutschem Recht zutreffend. Nach österreichischem Recht hat der KFZ-Halter kein Recht die Aussage zu verweigern und muss den Fahrer benennen. Macht er das nicht begeht er eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Organstrafmandat (Bußgeld) geahndet wird. Ein aufgrund der Nichtbenennung des Fahrers resultierendes Bußgeld kann in Deutschland nicht vollstreckt werden weil die diesbezügliche Gesetzgebung in Österreich nicht mit dem deutschen Grundgesetz in Einklang zu bringen ist.
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Ergo die deut. Behörden könnten die Geldstrafe in bei mir nicht vollstecken, da der Bescheid nicht rechtskräftg wird.
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Rechtskraft würde der Bescheid schon erlangen. Er wäre aber nur in Österreich und nicht in Deutschland vollstreckbar.
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Demzurfolge könnte erst der KFZ-Halter bei der Einreise nach Österreich durch die österr. Behörden zur Zahlung verpflichtet werden!?
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Richtig.
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Und bekommt der Halter des KFZ in Deutschland Punkte? (Der tatsächliche Fahrer steht ja in diesem Fall gar nicht fest)
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Nein.