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Führerscheinfrage, darf ich oder darf ich nich?

Alles rund ums Thema Racing bzw. was in anderen Rubriken nicht wirklich passt,
aber zum Thema Racing gehört.

Moderatoren: as, Chris

Führerscheinfrage, darf ich oder darf ich nich?

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Beitrag von DerStaplerfahrer »

Hallo Gemeinde,
ich brauch mal eure Hilfe bzw euer Wissen bezüglich der Führerscheinklassen, besonders der Klasse B (PKW bis 3,5t).

Es ist so, da ich gelegentlich mal mit dem Anhänger rumgurke stellt sich mir die Frage wie schwer darf der eigentlich sein? Nur bis 750kg Zulässiges Gesamtgewicht oder auch mehr unter bestimmten Vorraussetzungen?


Hab nämlich dazu mal im Netz gesucht und folgendes gefunden:

Führerscheinklasse B:

Mindestalter: 18 Jahre

Voraussetzungen: Der Erwerb der Klasse B setzt keine andere Führerscheinklasse voraus.

Fahrzeuge (siehe § 6 FeV): : Kraftfahrzeuge — ausgenommen Krafträder — mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt)

Befristung: Die Fahrerlaubnis der Klasse B ist unbefristet gültig.

Einschluss: Klasse B schließt die Klassen M, L und S ein.

Sonstiges: Wird in der Prüfung mit einem Automatikfahrzeug gefahren, dann erhält man die Klasse B auf Automatikgetriebe beschränkt

In erster Linie steht da ja das ich net mit einem Anhänger schwerer als 750Kg Zulässiges Gesamtgewicht fahren darf. Dann steht aber ODER „mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs“….

Was für mich heißt, ich darf mit meinem Passat (Leergewicht 1100kg) einen Anhänger mit 1000kg zulässigem Gesamtgewicht hinter mir herziehen. Weil Anhänger leichter als Leermasse des PKW und nich mehr als 3,5t.
Oder lieg ich da falsch.


Finde die Erläuterung der Führerscheinklasse ziemlich verwirrend und ich dachte eigentlich auch das man halt mit nem einfachen B Führerschein nur bis zu 750kg anhängen darf.

Muss dat ma genau wissen weil ich keine Lust hab das wenn ich mein Moped aufm Anhänger mit zum Bodensee nehm mich die Polizei bei km 435 rauszieht und zu mir sagt so geht’s aber net weiter.

Danke schon mal für eventuelle Aufklärung
:lol:

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Beitrag von kurvenkratzer_81 »

750 kg darfste fahren, alles was drüber geht musste extras führerschein machen, ist seit glaub ich 1999 so.
Ich lass mich nicht erziehen, aber belehren.
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Re: Führerscheinfrage, darf ich oder darf ich nich?

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Beitrag von Lorbas »

BlackBlade85 hat geschrieben: Was für mich heißt, ich darf mit meinem Passat (Leergewicht 1100kg) einen Anhänger mit 1000kg zulässigem Gesamtgewicht hinter mir herziehen. Weil Anhänger leichter als Leermasse des PKW und nich mehr als 3,5t.
Oder lieg ich da falsch.
nicht ganz.
der gesamte beladene zug, also beladener anhänger + beladenes auto dürfen 3.5t nicht überschreiten.
wenn der anhänger also beladen 1t wiegt, darf das auto dann noch 2.5t wiegen voll beladen.
aber grundsätzlich darfst du damit fahren, so wie du es beschrieben hast.

wenn du jetzt BE hast, darf das gewicht des gesamten Zuges 3.5t überschreiten.
Locker bleiben, Spass haben !

http://www.youtube.com/user/lorbas326
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Beitrag von cba »

Lorbas hat geschrieben: der gesamte beladene zug, also beladener anhänger + beladenes auto dürfen 3.5t nicht überschreiten.
Auch nicht 100%ig korrekt ausgedrückt ;)
Ich brings nochmal auf den Punkt:


1. Fall: Anhänger mit max. zulässiger Gesamtmasse (m.z.Gm.) von 750kg darf man mit B an jedem Auto fahren, bis m.z.Gm. von 3,5t. Hier kann der gesamte Zug also eine m.z.Gm von bis zu 4,25t haben.

2. Fall: Leermasse PKW < m.z.Gm. Anhänger und beide m.z.Gm. zusammen < 3,5t darf man ebenfalls fahren. (gesamter Zug also <3,5t)

Wichtig nochmal der Hinweis: es zählt nicht das tatsächliche Gewicht des Anhängers, sondern die maximal zulässige Gesamtmasse. Also nen 1,5t Anhänger einfach nicht voll beladen geht nicht.
Gruß
Chris
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Beitrag von blader2006 »

aber Vorsicht nicht das tatsächliche Gewicht ist Maasgebend sondern das zulässige gewicht nicht wieviel drauf ist sondern wieviel drauf darf
" Zugwagen max 2800kg-anh.749kg=3499" immer auf dem zulässige Gesamtgewicht den jeweilige Fahrzeug achten
Bin nicht der schnellste habe aber Spass
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Beitrag von Shoty »

Sehr verwirrend bisher, hier mal die absolut richtige Antwort einfach und verständlich zusammengefasst!

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Du darfst mit Klasse B einen Anhänger mit zulässiger Gesamtmasse(zGM) von 750kg fahren, das Zugfahrzeug darf dabei eine zGM von 3500kg haben.

Und dann gibt es noch eine Sonderregelung
Der Anhänger darf eine höhere zGM als 750kg haben, wenn die zGM von Anhänger und Zugfahrzeug zusammen 3500kg nicht übersteigt und die zGM des Anhängers niedriger ist als die Leermasse des Zugfahrzeugs.
Und hier nochmal der auszug aus der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)

Code: Alles auswählen

§ 6 Einteilung der Fahrerlaubnisklassen

Klasse B:

Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt)

Beispiel 1:
Zugfahrzeug Peugeot 307 Kombi
zGM 2075kg, Leermasse 1567kg

Anhänger zGM 1400kg

Kombination OK (zGM Kfz + zGM Anhänger = kleiner als 3.5to
und zGM Anhänger ist kleiner als Leermasse des Kfz)



Lieben Gruß,
Markus
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Beitrag von Steffen 2.0 »

Sicher?

Ich denke damit ist gemeint, was zuerst erreicht wird. Also nen Anhänger bis 750kg und zusammen mit dem Zugfahrzeug darfste nicht schwerer als 3,5tonnen sein.

So habs ich gelernt :wink:
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Beitrag von Shoty »

Ja sicher, sonst macht ja auch die sonderregelung keinen sinn.

Hier stehts z.B. auch so http://www.tuev-sued.de/fuehrerschein_p ... einklassen

Zitat:

Kraftfahrzeuge ausgenommen Krafträder bis 3,5 t zulässiger Gesamtmasse und
- Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse bzw.
- Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, wenn die zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht größer ist als die Leermasse des Zugfahrzeugesund die Summe der zulässigen Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Anhänger nicht größer ist als 3,5 t
-Zitat ende-

Lg,
Markus
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Beitrag von kontrast »

man darf ein 750kg anhänger immer dran hängen, auch dann wenn das zugfahrzeug allein schon 3,5t hat.
bei anhängern über 750kg darf der gesamte zug aber nicht über 3,5t haben.
da alles mit führerscheinklasse b...

das zulässige gesamtgewicht aus dem fahrzeugschein ist hier massgebend und nix anderes.
wie soll der aktuelle beladungszustand massgebend sein wenn bei einer normalen verkehrskontrolle nur selten eine waage dabei ist? :roll:
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Beitrag von blader2006 »

nein das komplette gespann darf nicht über3,5 tonnen haben und anhänger nicht mehr wie 750kg bei mehr muss man BE haben dann darf das gespann aber auch nicht mehr wie 3,5 tonnen haben
Bin nicht der schnellste habe aber Spass
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