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Auto privat verkauft und nun Ärger?

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Moderatoren: as, Chris

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Beitrag von slidingdonkey »

2fast hat geschrieben:
Anders würde es aussehen, wenn du Gewerbetreibender bist, denn da greift die Sachmängelhaftung.
Das stimmt so halb, die greift auch bei einem Privatverkauf, lässt sich dort aber ausschließen (was wahrscheinlich auch passiert ist)
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Beitrag von Ecotec »

Er hat einen Mobile.de Kaufvertrag, da ist es definitiv ausgeschlossen.

MFG

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Beitrag von ca »

:roll:

http://www.italobikes.de/index.php?opti ... 6&catid=11

Ich geb bescheid wie die Sache weiter läuft!
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Beitrag von hans rdk »

Wenn du Glück hast liest der Vater oder irgendeiner hier mit.
Da du recht viel im Ebay und so Verkaufst bist du als Gewerbetreibender anzusehen.Fehlt nur noch einer der dich anschwätzen geht
Deshalb mach nicht alles so öffentlich kann auch mal nach hinten losgehen.
http://www.Kiefer-Reifendienst.de
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Beitrag von Ecotec »

Ja aber das Auto war doch sein Privateigentum und nicht gewerblich angemeldet.


MFG

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Beitrag von galli »

es empfielt sich immer den verkauf per brief oder fax samt kopie des kaufvertrages und der brief-nummer bei der örtlichen zulassungstelle anzuzeigen!
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Beitrag von ca »

hans rdk hat geschrieben:Wenn du Glück hast liest der Vater oder irgendeiner hier mit.
Da du recht viel im Ebay und so Verkaufst bist du als Gewerbetreibender anzusehen.Fehlt nur noch einer der dich anschwätzen geht
Deshalb mach nicht alles so öffentlich kann auch mal nach hinten losgehen.
Aha, wir ja immer interessanter!
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Beitrag von edefauler »

Ecotec hat geschrieben:Ja aber das Auto war doch sein Privateigentum und nicht gewerblich angemeldet.


MFG

Ecotec
dem ist egal

Wenn du Gewerbetreibender bist, dann kannst du nichts privat verkaufen wo du die Gewährleistung ausschliessen kannst!
So muss auch der Arzt Gewährleistung geben wenn er sein privates Auto verkauft und kann es nicht ausschliessen.

Gruss

Norbert
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Beitrag von Ecotec »

Wo steht das denn im BGB? Die Stelle musst du mir mal zeigen.

Das kann nicht sein.

Wenn ich meinen Privatwagen verkaufe, dann verkaufe ich den als Privatmann und nicht als Firma, entsprechend kann ich auch die Gewährleistung ausschließen.

Wenn ich meinen Firmenwagen verkaufe, ist das natürlich anders.


MFG

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Beitrag von Erdnuss »

edefauler hat geschrieben:
Ecotec hat geschrieben:Ja aber das Auto war doch sein Privateigentum und nicht gewerblich angemeldet.


MFG

Ecotec
dem ist egal

Wenn du Gewerbetreibender bist, dann kannst du nichts privat verkaufen wo du die Gewährleistung ausschliessen kannst!
So muss auch der Arzt Gewährleistung geben wenn er sein privates Auto verkauft und kann es nicht ausschliessen.

Gruss

Norbert

Äääh, nein..... Du kannst als Gewerbetreibender sehr wohl einen Privatverkauf tätigen!! Wenn der Gegenstand nicht zu deinem Unternehmen zu rechnen ist, dann ist das schon mal gar kein Problem. Wenn du das Auto allerdings unter Mwst.-Abzug erworben hast, weil du Gewerbetreibender bist, dann müsstest du zuerst das Auto aus dem Unternehmen herausführen (Mwst. etc.) und kannst es dann privat verkaufen...
Bei Ca gehe ich jetzt mal davon aus, dass er das Auto privat gekauft hat und es nicht zu seinem Standard-Ebay-Gewerbe (wenn es denn eins sein sollte) gehört. Somit ist das ein ganz normaler Privatverkauf nach BGB.
Also kein Problem!
Zuletzt geändert von Erdnuss am Montag 15. März 2010, 11:49, insgesamt 1-mal geändert.
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