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Auto privat verkauft und nun Ärger?

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Moderatoren: as, Chris

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Auto privat verkauft und nun Ärger?

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Beitrag von ca »

Hiho,

ich hab gestern meinen Getz EZ 01/05 mit 85.xxxkm verkauft.

Das Teil wurde von einer 18 Jährigen und ihrem Freund abgeholt, die beiden kamen aus der Nähe von Münster mit dem Zug.

Heute ruft mich der Vater der Käuferin an und unterstellt mir das ich einen Frontschaden verschwiegen hätte, es wäre etwas zerbrochen und der Kühler wäre undicht.

Der Getz hatte einen Seitenschaden an der linken Seite, der ist auch im Kaufvertrag vermerkt. Vorne habe ich nichts kaputt gemacht und nicht einmal während den 6000km die ich seit Januar damit gefahren bin das Kühlwasser nachgefüllt.

Am 29.01 war der Getz zur HU/AU, keine Mängel in diesem Bereich.

Bei der Überführung wurden ca. 400km zurück gelegt.

Wie ist nun die Rechtslage?

Mir wurde am Telefon arglistige Täuschung unterstellt...

Die wollen, dass ich das Auto zurück nehme, muss ich das?

Als Kaufvertrag wurde der vorgefertigte von mobile.de genutzt.

Danke für eure Hilfe.

Gruß,
Christian
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Beitrag von 2fast »

Du musst gar nichts, da du Privatverkäufer bist.

Die müssen dir Beweisen, das du von den Schäden gewusst hast.

Anders würde es aussehen, wenn du Gewerbetreibender bist, denn da greift die Sachmängelhaftung.

Zurücklehnen und abwarten......
# 577
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Beitrag von MV @lf »

Gibt es eigentlich auch Geschäfte mit ca. die nicht S.... sind.??? :evil: :twisted:
@lf
Sind wir im Herzen nicht alle kleine Italiener.
Bei Moppeds gibts nur Grün,Weiß,Rot
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Beitrag von ca »

Also solange nix von einem Anwalt kommt können die mir garnix?

Da ich den Getz angemeldet übergeben habe wurde mir nun gedroht das Fahrzeug nicht abzumelden sondern solange stehen zu lassen bis die Sache geklärt ist. Das dürfen Sie doch in keinem Fall?

Gruß,
Christian
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Beitrag von Ecotec »

Im kaufvertrag steht doch, das die das Fahrzeug unverzüglich abzumelden haben, ergo begehen die doch den Vertragsbruch und nicht du.

Du hast auch keinen Unfallschaden verschwiegen, den Seitenschaden hast du ja angegeben, wenn du von dem angeblichen Frontschaden nix gewusst hast, müssen die dir das erstmal nachweisen.

Wenn die das Auto nicht ummelden, kannst du dich bei der Polizei und deiner Versicherung melden, geh am besten mit dem Kaufvertrag dahin, die kümmern sich dann darum und legen das Fahrzeug still ;)

Achso, wie definiert man einen Unfallschaden? Was ist zebrochen? Defekte an einem Plastikanbauteil bedeuten nicht das das Fahrzeug ein Unfallfahrzeug ist, Karosserieschäden allerdings sind als Unfall anzugeben.


MFG

Ecotec
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Beitrag von #73 »

ca hat geschrieben:Also solange nix von einem Anwalt kommt können die mir garnix?

Da ich den Getz angemeldet übergeben habe wurde mir nun gedroht das Fahrzeug nicht abzumelden sondern solange stehen zu lassen bis die Sache geklärt ist. Das dürfen Sie doch in keinem Fall?

Gruß,
Christian
Meiner Meinung nach kannst Du nach Ablauf der im Kaufvertrag festgelegten Frist über Deine Versicherung den Versicherungsschutz kassieren. Dann kommt einer von der Zulassungsstelle und kratzt die Zulassung ab. Bin aber kein Jurist.

Was hast Du denen nur verkauft? Du solltest vielleicht besser Jura studieren als Maschinenbau :D . Scheinst ja öfter Rechtshilfe zu benötigen, das rechnet sich mit der Zeit ...

Gruß
Steph
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Beitrag von Heitzer »

ca hat geschrieben:Da ich den Getz angemeldet übergeben habe
Sowas macht man nicht. :wink:
Soll Leute geben die Monate lang mit den Kennzeichen vom alten Besitzer umher fahren.

Zurück nehmen würde ich das Auto nicht...
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Beitrag von GP503.de_Franz »

Ca. solange Du Dir nicht vorzuwerfen hast sollte es auch kein Problem geben.

In den nächsten Tagen informierst Du Versicherung und die Zulassungsbehörde, dass entgegen den vertraglichen Vereinbarungen die Abmeldung nicht erfolgt ist.

Möglich das diese Geschichte Dir etwas Mühe bereitet, aber am Ende sehe ich kein Risiko für Dich.
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Beitrag von 2fast »

ca hat geschrieben:Also solange nix von einem Anwalt kommt können die mir garnix?

Da ich den Getz angemeldet übergeben habe wurde mir nun gedroht das Fahrzeug nicht abzumelden sondern solange stehen zu lassen bis die Sache geklärt ist. Das dürfen Sie doch in keinem Fall?

Gruß,
Christian
Die müssen das FZG unverzüglich Abmelden bzw. Ummelden....steht doch auch im Vertrag. Melde es deiner Versicherung und Zulassungstelle, am besten mit Kopie des Kaufvertrags.

Und wenn die sich auf einen Rechstreit einlassen wollen, bitte, wenn du nichts zu Verbergen hast, kommst du locker und lässig aus der Nummer raus.
# 577
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  • ca Offline
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Beitrag von ca »

Angeblich soll der Kühler undicht sein und es soll etwas Kunstoff gebrochen sein. Ich hab echt keine Ahnung was das soll...

Der Seitenschaden war natürlich Blech.

Da mich der Vater und nicht die Käuferin angerufen hat gehe ich davon aus, dass er sauer ist, weil die Tochter ein Auto gekauft hat, was ihm nicht gefällt. Komisch ist das sie vorher nicht mal Bilder von dem Schaden haben wollten...

Eventuell sind sie auf der Autobahn ja auch über etwas drüber gefahren? :shock:

Na gut, ich warte dann mal auf Post. Sollte das Teil wie angedroht nicht ab-/umgemeldet werden halte ich mich an die Tipps von euch.

Gruß,
Christian
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