Angelahausen ?Memento hat geschrieben:gruß aus der mutterstadt
BTW, Schöner Helm (noch schöner in Blau).
Angelahausen ?Memento hat geschrieben:gruß aus der mutterstadt
Na dann ist ja alles klar.Bodo2009 hat geschrieben:weil das eigene Foto auch das eigene Eigentum ist, auch ohne es käuflich erwerben zu müssen.
wenn schon klugscheißern, dann bitte komplett:Bodo2009 hat geschrieben:ok
"Das Recht am eigenen Bild oder Bildnisrecht ist eine besondere Ausprägung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts. Es besagt, dass jeder Mensch grundsätzlich selbst darüber bestimmen darf, ob überhaupt und in welchem Zusammenhang Bilder von ihm veröffentlicht werden (§ 22 Satz 1 Kunsturheberrechtsgesetz (KUG/KunstUrhG))."
Bodo
Man hat sicherlich das Recht, seine Bilder löschen zu lassen, das Urheberrecht liegt aber beim Ersteller (Fotograf)...§ 23 KUG zählt Ausnahmen auf:
(1) Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden:
Bildnisse aus dem Bereiche der Zeitgeschichte;
Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen;
Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben;
Bildnisse, die nicht auf Bestellung angefertigt sind, sofern die Verbreitung oder Schaustellung einem höheren Interesse der Kunst dient.
(2) Die Befugnis erstreckt sich jedoch nicht auf eine Verbreitung und Schaustellung, durch die ein berechtigtes Interesse des Abgebildeten oder, falls dieser verstorben ist, seiner Angehörigen verletzt wird.
Da wäre ich mir mal nicht so sicher Bodo. Ich denke nein.Bodo2009 hat geschrieben:Der "Geknipste" darf aber auf jeden Fall das dort hinterlegte Bild von sich OHNE Zustimmung des Fotografen weiter veröffentlichen
Grüße
Bodo