

Lutze, der jkracing liegt schon richtig. Jeder Fahrer muss zwar genau wie Du schreibst eigenverantwortlich handeln. Aber der Veranstalter hat auch eine sog. Sorgfaltspflicht, die von ihm selbst aufgestellten Regeln auch zu überwachen, vor allem dann, wenn diese Regeln Schutzcharakter für die anderen Teilnehmer haben. Dann ist es eine sog. Fürsorgepflicht gegenüber den anderen Kunden. Denn ein anderer Kunde kann einen verantwortungslosen Mitzünder nicht ausschließen (was das letzte Mittel wäre) , im Gegensatz zum Veranstalter. Das gilt auch völlig unabhängig davon, was in den Bedingungen des Veranstalters steht, denn von diesen Pflichten kann man sich nicht (wirksam) befreien.Lutze hat geschrieben:Deswegen verpflichtet es den Fahrer nicht den Veranstalter, der kann nie sicherstellen das alles i.O. ist.jkracing hat geschrieben:@Lutze
zum 1. Teil Deiner Frage:
in allen mir bekannten "Nutzungsbedingungen" einer Rennstrecke steht irgendein Passus daß das Fahrzeug technisch geeignet sein muß (sinngemäß) ect., das verpflichtet den VA zur Kontrolle.
Ich fahr meist bei einem Veranstalter der keine technische Kontrolle macht und ich bin mir sicher da gibt es nicht einen defekt mehr als bei Veranstaltern die kontrollieren.
Es gibt ja noch sowas wie Eigenverantwortung und das steht dann eben in den AGB des Veranstalters.
Sonst müsste jedes Fahrzeug an der Boxenausfahrt abermals kontrolliert werden und trotzdem werden die Fehler nicht gefunden die da zu einem defekt führen.
Ich bin grad iwie froh, beim Hafeneger das Training gemacht zu haben, wo jedes Bike vorab gecheckt wurde. Kann natürlich immer *irgendwas* passieren, aber einmal prüfen ist besser als kein Mal!filth hat geschrieben:Bei Toni Mang in Most gabs keine. Da hat dann auch einer der Instruktoren die Start/ Ziel mit seinem Öl eingesaut und den Mang haben die im 2 Turn abgeschossenUXO hat geschrieben: gehört ne Abnahme eigentlich zur freiwiligen Pflicht eines Veranstalters ?? #
La(r6)s hat geschrieben:Dasselbe gilt bei Rennunfällen untereinander. Da sollte man erstmal abklären, ob die normale Haftpflichtversicherung greift. Das ist in viel mehr Unfallsachen auf der Strecke der Fall, als man zunächst denkt.
Da sollte niemand der Schadensregulierung eines Kollegen übermäßig im Weg stehen, man hat ja selber nur den Nachteil einer Prämienerhöhung und auch das kann man untereinander abfedern - natürlich ohne Falschmeldungen zu machen.
--- Wann greift den die Haftpflichtversicherung?
Ich vermute mal, dass er die Kfz-Haftpflicht meint. Der ein oder andere fährt ja mit nem zugelassenen und somit versicherten Moped auch auf dem Kringel rum (mich eingeschlossen). Die Privathaftpflicht greift, wie eigentlich bekannt sein sollte, bei den Fahrten auf keinen Fall.filth hat geschrieben: Verwechselst du Haftpflicht mit irgendner KFZ-Versicherung?
Eigentlich immer dann, wenn es sich nicht um Fahrten zur "Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit" oder ein Rennen handelt. Das ist öfter der Fall, als man denkt.La(r6)s hat geschrieben: --- Wann greift den die Kfz-Haftpflichtversicherung?