Haftungsverzicht Wozu?
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Jokes, jeglicher Dummfug oder einfach nur um zu quatschen
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- UXO Offline
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Haftungsverzicht Wozu?
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Da liegt man nun so im Krankenhaus so doof herum und langweilt sich...
Da fallen einem spontan ein paar Fragen ein ..
Es kann natürlich sein, dass es an der massiven, legalen Aufnahme von Morphiumderivaten und anderen Schmerzmitteln liegt, dass einem komische Gedanken in den Sinn kommen..
aber...
Wozu unterschreibt man eigentlich einen Haftungsverzicht auf der Renne... bzw.. wie sollte man im Falle eines Unfalles den Veranstalter verklagen.?
Worauf.. auf die eigene Dämlichkeit?
Kann sein, dass die Frage blöd ist, aber man kommt halt auf dämliche Gedanken.
Gruß
MAtze
Da fallen einem spontan ein paar Fragen ein ..
Es kann natürlich sein, dass es an der massiven, legalen Aufnahme von Morphiumderivaten und anderen Schmerzmitteln liegt, dass einem komische Gedanken in den Sinn kommen..
aber...
Wozu unterschreibt man eigentlich einen Haftungsverzicht auf der Renne... bzw.. wie sollte man im Falle eines Unfalles den Veranstalter verklagen.?
Worauf.. auf die eigene Dämlichkeit?
Kann sein, dass die Frage blöd ist, aber man kommt halt auf dämliche Gedanken.
Gruß
MAtze
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Ich könnte mir vorstellen, dass jemand zB auf die Idee kommen könnte, dass der Veranstalter für den Zustand der Strecke verantwortlich gemacht werden könnte. Wenn jetzt Mr. Rechtsverdreher auf einem feuchten Fleck ausrutscht war es natürlich nicht die eigene Blödheit, sondern der Veranstalter
- UXO Offline
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soweit schon klar...aber irgendwie ist das in meinem hirn grad nicht schlüssig...
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Grobe Fahrlässigkeit von Seiten des Veranstalters wird ja ausgeschlossen.
Ist aber spannend. Was ist wenn Öl auf der Streck ist und keine Flagge rausgehalten wird? Grobe Fahrlässigkeit? Klage an Veranstalter und der Verklagt den Streckbetreiber?
Veranstalter pennt bei der Fahrzeugabnahme und schickt einen raus der andere gefährdet. Grobe Fahrlässigkeit?
Was wäre wenn ....
Ist aber spannend. Was ist wenn Öl auf der Streck ist und keine Flagge rausgehalten wird? Grobe Fahrlässigkeit? Klage an Veranstalter und der Verklagt den Streckbetreiber?
Veranstalter pennt bei der Fahrzeugabnahme und schickt einen raus der andere gefährdet. Grobe Fahrlässigkeit?
Was wäre wenn ....

Grüße
Jörg#33
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- UXO Offline
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eben jörch.... so ungefähr....
eigentlich spannend.....
feuchte strecke nicht angezeigt...... fz-abnahme nicht durchgeführt...quasi den eigenen scheiss Bock ohne funktionierende bremse gefahren und dann versenkt...
eigentlich spannend.....
feuchte strecke nicht angezeigt...... fz-abnahme nicht durchgeführt...quasi den eigenen scheiss Bock ohne funktionierende bremse gefahren und dann versenkt...
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- Sofatester Offline
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Die Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit kann nicht wirksam ausgeschlossen werden, jedenfalls nicht nach deutschem Recht. Und das ist auch gut so.
Einige Fälle wurden ja schon genannt. Ich hab selber schon einen Fall erlebt, bei denen der Veranstalter/Streckenbetreiber in der Haftung gewesen wäre:
Unfall auf der Strecke - Abbruch des Turns, Aufräumarbeiten so weit so gut. Dann Neustart. Wieder rausgefahren, an der Unfallstelle lag in einer uneinsichtigen Kurve, die die man auch in der ersten Runde schon mit größerer Schräglage hinkommt, mitten in der Ideallinie noch ein größeres Metallteil herum, welches wundersamer Weise beim Sauber machen der Strecke nicht entfernt worden war. Klar grob fahrlässig = Streckenbetreiber und Veranstalter haften.
Ansonsten fallen mir noch so als mögliche Szenarien ein :
Fehlen von Streckenposten mit Flaggen oder vergleichbaren Sicherheitsmaßnahmen, dadurch Unfall = Streckenbetreiber und Veranstalter haften.
GROBE Fehler beim Zeigen der Flaggen, dadurch Unfall = Streckenbetreiber und Veranstalter haften.
Fehlen jeder Fahrzeugkontrolle, danach Unfall mit einem nicht rennsicheren fremden Moped, wobei es nicht ausgeschlossen werden konnte, dass die Rennunsicherheit mitursächlich für den Unfall war = Veranstalter haftet.
dasselbe, wenn die Teilnahme an der Fahrerbesprechung nicht kontrolliert/sanktioniert wird und ein Fahrer, der nicht daran teilgenommen hat und gegen die besprochenen Regeln verstößt und dadurch einen Unfall auslöst = Veranstalter haftet.
dasselbe, wenn zB. auf Hinweise anderer Teilnehmer an den Veranstalter auf unsichere Mopeds, untragbar gefährliches oder regelwidriges Verhalten anderer Teilnehmer, oder auf einen (rest-) alkoholisierten Zustand anderer Teilnehmer nichts vom Veranstalter unternommen wird. = Veranstalter haftet.
dasselbe, wenn gefährlich störende Einwirkungen von außen (zB. durch Dritte, die von außen am Zaun stehen und Fahrer blenden) auch auf Hinweise von Teinehmern nicht unterbunden werden. = Streckenbetreiber und Veranstalter haften.
Diese Haftungsverzichtserklärungen holt man sich natürlich erst mal rein, schaden können sie ja auch wenn sie unwirksame Teile enthalten, nur selten, es sei denn die Gestaltung ist so ungeschickt gewählt, dass durch unwirksame Teile der ganze Verzicht unwirksam wird. Aber viele werden durch so einen Verzicht halt sehr beeindruckt und davon abgehalten, darüber weiter nachzudenken.
Meine persönliche Meinung ist aber, dass solche Ausschlüsse zumindest bei seriösen Streckenbetreibern und Veranstaltern grundsätzlich gut sind. Denn sonst würde es bald keine Strecken und auch keine Veranstalter mehr geben, die uns fahren lassen. Eine Vielzahl von Rechtsstreitigkeiten unter uns und einem Haufen Juristen, die meistens von unserem Hobby nichts verstehen, würde unser gemeinsames Hobby kaputt machen.
Es ist nunmal ein gefährliches Hobby, wo jederzeit was passieren kann. Und da sollte jeder die Größe haben, nicht nach jedem Schaden unbedingt mit dem Finger auf jemand anderen zeigen zu müssen. Ansprüche sollten von daher wirklich auf grobes Fehlverhalten beschränkt bleiben. Umgekehrt sollte man Veranstalter in die Pflicht nehmen, gut auf ihre Kunden aufzupassen und alles möglichst gut und sicher zu organisieren.
Dasselbe gilt bei Rennunfällen untereinander. Da sollte man erstmal abklären, ob die normale Haftpflichtversicherung greift. Das ist in viel mehr Unfallsachen auf der Strecke der Fall, als man zunächst denkt.
Da sollte niemand der Schadensregulierung eines Kollegen übermäßig im Weg stehen, man hat ja selber nur den Nachteil einer Prämienerhöhung und auch das kann man untereinander abfedern - natürlich ohne Falschmeldungen zu machen.
Wenn keine Haftpflichtversicherung greift, sollte man sowas fair untereinander regeln, sprich wenn es ein normaler Rennunfall ohne ein wirklich grobes Fehlverhalten von einer Seite war, sollte jeder seinen eigenen Schaden tragen oder man teilt beide Schäden durch 2. Je nachdem wie man sich kennt und einigt.
Eine faire Einigung untereinander sollte man nach Möglichkeit immer irgendwelchen rechtlichen Streitigkeiten vorziehen. Man trifft sich ja vielleicht noch öfter wieder an der Strecke und will da dann ein sauberes Gewissen haben. Aber zu einer fairen Regelung gehören halt immer 2.
Nur meiner 49 Cent. Weiterhin gute Besserung Uxo.
A propos: Den Veranstalter haftbar machen, weil er den eigenen unsicheren Bock nicht aus dem Verkehr gezogen hat ist recht lustig, verspricht aber wohl keinen Erfolg
Zu der Sache mit den Flaggensignalen müßte man Näheres wissen. Zum Beispiel auch, ob ein Fahrer da selber hätte drauf kommen können, dass es irgendwo noch hätte feucht sein können. Wie gesagt: Bei den üblichen Haftungsausschlüssen reicht ein halbwegs normaler Fehler nicht aus, um einen Haftungsverzicht unwirksam zu machen, es muss ein grob fahrlässiges Fehlverhalten sein, in einfachen Worten ist das die krasse Außerachtlassung jeglicher Sorgfalt, die selbst einem Vollpfosten mit Fahne in der Hand an der Strecke hätte einleuchten müssen.
Einige Fälle wurden ja schon genannt. Ich hab selber schon einen Fall erlebt, bei denen der Veranstalter/Streckenbetreiber in der Haftung gewesen wäre:
Unfall auf der Strecke - Abbruch des Turns, Aufräumarbeiten so weit so gut. Dann Neustart. Wieder rausgefahren, an der Unfallstelle lag in einer uneinsichtigen Kurve, die die man auch in der ersten Runde schon mit größerer Schräglage hinkommt, mitten in der Ideallinie noch ein größeres Metallteil herum, welches wundersamer Weise beim Sauber machen der Strecke nicht entfernt worden war. Klar grob fahrlässig = Streckenbetreiber und Veranstalter haften.
Ansonsten fallen mir noch so als mögliche Szenarien ein :
Fehlen von Streckenposten mit Flaggen oder vergleichbaren Sicherheitsmaßnahmen, dadurch Unfall = Streckenbetreiber und Veranstalter haften.
GROBE Fehler beim Zeigen der Flaggen, dadurch Unfall = Streckenbetreiber und Veranstalter haften.
Fehlen jeder Fahrzeugkontrolle, danach Unfall mit einem nicht rennsicheren fremden Moped, wobei es nicht ausgeschlossen werden konnte, dass die Rennunsicherheit mitursächlich für den Unfall war = Veranstalter haftet.
dasselbe, wenn die Teilnahme an der Fahrerbesprechung nicht kontrolliert/sanktioniert wird und ein Fahrer, der nicht daran teilgenommen hat und gegen die besprochenen Regeln verstößt und dadurch einen Unfall auslöst = Veranstalter haftet.
dasselbe, wenn zB. auf Hinweise anderer Teilnehmer an den Veranstalter auf unsichere Mopeds, untragbar gefährliches oder regelwidriges Verhalten anderer Teilnehmer, oder auf einen (rest-) alkoholisierten Zustand anderer Teilnehmer nichts vom Veranstalter unternommen wird. = Veranstalter haftet.
dasselbe, wenn gefährlich störende Einwirkungen von außen (zB. durch Dritte, die von außen am Zaun stehen und Fahrer blenden) auch auf Hinweise von Teinehmern nicht unterbunden werden. = Streckenbetreiber und Veranstalter haften.
Diese Haftungsverzichtserklärungen holt man sich natürlich erst mal rein, schaden können sie ja auch wenn sie unwirksame Teile enthalten, nur selten, es sei denn die Gestaltung ist so ungeschickt gewählt, dass durch unwirksame Teile der ganze Verzicht unwirksam wird. Aber viele werden durch so einen Verzicht halt sehr beeindruckt und davon abgehalten, darüber weiter nachzudenken.
Meine persönliche Meinung ist aber, dass solche Ausschlüsse zumindest bei seriösen Streckenbetreibern und Veranstaltern grundsätzlich gut sind. Denn sonst würde es bald keine Strecken und auch keine Veranstalter mehr geben, die uns fahren lassen. Eine Vielzahl von Rechtsstreitigkeiten unter uns und einem Haufen Juristen, die meistens von unserem Hobby nichts verstehen, würde unser gemeinsames Hobby kaputt machen.
Es ist nunmal ein gefährliches Hobby, wo jederzeit was passieren kann. Und da sollte jeder die Größe haben, nicht nach jedem Schaden unbedingt mit dem Finger auf jemand anderen zeigen zu müssen. Ansprüche sollten von daher wirklich auf grobes Fehlverhalten beschränkt bleiben. Umgekehrt sollte man Veranstalter in die Pflicht nehmen, gut auf ihre Kunden aufzupassen und alles möglichst gut und sicher zu organisieren.
Dasselbe gilt bei Rennunfällen untereinander. Da sollte man erstmal abklären, ob die normale Haftpflichtversicherung greift. Das ist in viel mehr Unfallsachen auf der Strecke der Fall, als man zunächst denkt.
Da sollte niemand der Schadensregulierung eines Kollegen übermäßig im Weg stehen, man hat ja selber nur den Nachteil einer Prämienerhöhung und auch das kann man untereinander abfedern - natürlich ohne Falschmeldungen zu machen.
Wenn keine Haftpflichtversicherung greift, sollte man sowas fair untereinander regeln, sprich wenn es ein normaler Rennunfall ohne ein wirklich grobes Fehlverhalten von einer Seite war, sollte jeder seinen eigenen Schaden tragen oder man teilt beide Schäden durch 2. Je nachdem wie man sich kennt und einigt.
Eine faire Einigung untereinander sollte man nach Möglichkeit immer irgendwelchen rechtlichen Streitigkeiten vorziehen. Man trifft sich ja vielleicht noch öfter wieder an der Strecke und will da dann ein sauberes Gewissen haben. Aber zu einer fairen Regelung gehören halt immer 2.
Nur meiner 49 Cent. Weiterhin gute Besserung Uxo.

A propos: Den Veranstalter haftbar machen, weil er den eigenen unsicheren Bock nicht aus dem Verkehr gezogen hat ist recht lustig, verspricht aber wohl keinen Erfolg

Zu der Sache mit den Flaggensignalen müßte man Näheres wissen. Zum Beispiel auch, ob ein Fahrer da selber hätte drauf kommen können, dass es irgendwo noch hätte feucht sein können. Wie gesagt: Bei den üblichen Haftungsausschlüssen reicht ein halbwegs normaler Fehler nicht aus, um einen Haftungsverzicht unwirksam zu machen, es muss ein grob fahrlässiges Fehlverhalten sein, in einfachen Worten ist das die krasse Außerachtlassung jeglicher Sorgfalt, die selbst einem Vollpfosten mit Fahne in der Hand an der Strecke hätte einleuchten müssen.
Zuletzt geändert von Sofatester am Montag 18. Mai 2009, 17:19, insgesamt 3-mal geändert.
- UXO Offline
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isch dank dir...für deine 49 cent..
untereinander ist klar...mir kams bloss neugierdshalber daurauf an, für welche möglichen szenarien ein Veranstalter bei fehlendem Haftungsverzicht möglicherweise haftbar gemacht werden kann.
Ist schon krass im System...aus beruflicher Erfahrung weiss ich ja, dass jeder jeden verklagen kann..
Witzig wäre noch, wenen jemand den Veranstalter wegen seiner eigenen Dämlichkeit verklagen kann....
zB. Mängel am Fz, welche bei der techn. Vorkontrolle festgestellt hätten werden können.... und dadurch man sich selbst Schaden zufügt.....oder eben anderen..
gehört ne Abnahme eigentlich zur freiwiligen Pflicht eines Veranstalters ??
ansonsten 2te OP überstanden......bin sogar schon freihändig gelaufen...

untereinander ist klar...mir kams bloss neugierdshalber daurauf an, für welche möglichen szenarien ein Veranstalter bei fehlendem Haftungsverzicht möglicherweise haftbar gemacht werden kann.
Ist schon krass im System...aus beruflicher Erfahrung weiss ich ja, dass jeder jeden verklagen kann..
Witzig wäre noch, wenen jemand den Veranstalter wegen seiner eigenen Dämlichkeit verklagen kann....
zB. Mängel am Fz, welche bei der techn. Vorkontrolle festgestellt hätten werden können.... und dadurch man sich selbst Schaden zufügt.....oder eben anderen..
gehört ne Abnahme eigentlich zur freiwiligen Pflicht eines Veranstalters ??
ansonsten 2te OP überstanden......bin sogar schon freihändig gelaufen...






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Was hast du angestellt?UXO hat geschrieben:
ansonsten 2te OP überstanden......bin sogar schon freihändig gelaufen...
Bei Toni Mang in Most gabs keine. Da hat dann auch einer der Instruktoren die Start/ Ziel mit seinem Öl eingesaut und den Mang haben die im 2 Turn abgeschossenUXO hat geschrieben: gehört ne Abnahme eigentlich zur freiwiligen Pflicht eines Veranstalters ?? #

- Sofatester Offline
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Hallo Uxo schön wenn es Dir besser geht. Mach weiter so.
Wenn ein Haftungsverzicht fehlt, kann man es nicht verhindern, wenn am nächsten Morgen ein Irrer aufsteht, der einen anderen Irren verklagt.
Gilt dann natürlich für die Vernünftigen entsprechend.
@filth: Bei dem "mit Öl einsauen" kommt es halt drauf an, was die Ursache dafür war. Sowas kann bei einem Motorschaden immer passieren, ist in Most ja auch wie ich hörte aufgrund Ventilabriss an einer schnellen 12S passiert. Da bringt auch eine Abnahme nix, das ist ein ganz normales Renngeschehen, da steckt niemand drin. Allerdings sollte so was in der Fahrerbesprechung vorher besprochen worden sein, also mit dem Hinweis, wenn man merkt, dass die Leistung nachläßt, Arm heben und sobald es gefahrlos möglich ist, sofort die Strecke verlassen. Erst wenn man merkt, dass das Moped noch läuft und nix ölt, kann man, wenn es gefahrlos möglich ist, am Rand der Strecke abseits der Ideallinie langsam zur Box fahren. Manche Veranstalter untersagen aus Sicherheitsgründen selbst das.
Wenn es aber ein undichter Motor oder eine ungesicherte Schraubverbindung war, die dann das Öl rausließ, es gab keine Fahrzeugabnahme vom Betreiber oder Veranstalter und dann kommt jemand deswegen zu Schaden, ist der Betreiber/Veranstalter schon so gut wie dran - neben dem verantwortichen Fahrzeugbesitzer.
Wenn ein Haftungsverzicht fehlt, kann man es nicht verhindern, wenn am nächsten Morgen ein Irrer aufsteht, der einen anderen Irren verklagt.


@filth: Bei dem "mit Öl einsauen" kommt es halt drauf an, was die Ursache dafür war. Sowas kann bei einem Motorschaden immer passieren, ist in Most ja auch wie ich hörte aufgrund Ventilabriss an einer schnellen 12S passiert. Da bringt auch eine Abnahme nix, das ist ein ganz normales Renngeschehen, da steckt niemand drin. Allerdings sollte so was in der Fahrerbesprechung vorher besprochen worden sein, also mit dem Hinweis, wenn man merkt, dass die Leistung nachläßt, Arm heben und sobald es gefahrlos möglich ist, sofort die Strecke verlassen. Erst wenn man merkt, dass das Moped noch läuft und nix ölt, kann man, wenn es gefahrlos möglich ist, am Rand der Strecke abseits der Ideallinie langsam zur Box fahren. Manche Veranstalter untersagen aus Sicherheitsgründen selbst das.
Wenn es aber ein undichter Motor oder eine ungesicherte Schraubverbindung war, die dann das Öl rausließ, es gab keine Fahrzeugabnahme vom Betreiber oder Veranstalter und dann kommt jemand deswegen zu Schaden, ist der Betreiber/Veranstalter schon so gut wie dran - neben dem verantwortichen Fahrzeugbesitzer.
Zuletzt geändert von Sofatester am Montag 18. Mai 2009, 17:30, insgesamt 3-mal geändert.