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Haftungsverzicht Wozu?

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Beitrag von Jörg#33 »

Haha die Rechtsprechung bei uns ist noch VIEL lustiger!

Nehmen wir an einer verklagt den Veranstalter und der verteidigt sich vor Gericht erfolgreich. Nun ist der Kläger aber mittellos und schon drückt man dem Verklagten die Kosten der Party aufs Auge!!!! Obwohl er unschuldig und frei gesprochen wird! Geil wa? :lol:

Eine Klage von einem ohne Kohle verliert man praktisch immer!
Grüße
Jörg#33
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Beitrag von Sofatester »

Stimmt so nicht ganz. Freigesprochen wird man in einem Strafprozess. Du meinst hier wohl einen Zivilprozess. Und auch da hast Du es zumindest missverständlich formuliert.

Wenn ein mittelloser Irrer Dich unberechtigt verklagt hat und Du gewinnst den Zivilprozess (wofür Du erstmal , wenn Du keine Rechtsschutz hast, Deinen Anwalt bezahlen mußt) dann bekommst Du zum Urteil einen sog. Kostenfestsetzungsbeschluss, in dem ausdrücklich drin steht, dass der Irre (Dein Gegner) alle Kosten zu tragen hat, also auch Dir Deine Auslagen für Deinen Anwalt zu erstatten hat.

Den vom Gericht festgesetzten Betrag kannst Du dann bei dem Irren vollstrecken, wenn er die nicht erstattet. In Österreich heisst der Gerichtsvollzieher übrigens EXEKUTOR :lol:

Du trägst dann lediglich das normale "allgemeine Lebensrisiko", dass der Irre seine drei Finger hebt (also die Eidesstattliche ableistet) und dauerhaft unpfändbar bleibt und Du Deinen Erstattungsanspruch nicht durchdrücken kannst.

Solange die Schuld nicht durch Privatinsolvenz des Irren wegfällt, kann man mit einem Titel wie so einem Kostenfestsetzungsbeschluss mindestens 30 Jahre lang vollstrecken. Abgesehen davon sollte man schon mal froh sein, dass da dann nicht noch ein falsches Urteil gegen einen dazu kam.

Schöner wäre es natürlich, wenn der Staat den Mittellosen nicht nur Prozesskostenhilfe für ihre Kosten gewähren würde, sondern auch noch die Erstattungsansprüche der Gegner mit übernimmt, wenn man schon Mittellosen die Klagerei vor Gericht ermöglicht.

Diese feine Regelung war unseren lieben Politikern und Politikerinnen dann aber zu teuer. 8) Abgesehen davon würde sie das Risiko von unberechtigten, mutwilligen Klagen nur noch viel mehr erhöhen und das wäre auch nicht gut.
Zuletzt geändert von Sofatester am Montag 18. Mai 2009, 17:44, insgesamt 1-mal geändert.
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  • filth Offline
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Beitrag von filth »

Sofatester hat geschrieben:
@filth: Bei dem "mit Öl einsauen" kommt es halt drauf an, was die Ursache dafür war. Sowas kann bei einem Motorschaden immer passieren, ist in Most ja auch wie ich hörte aufgrund Ventilabriss an einer schnellen 12S passiert. Da bringt auch eine Abnahme nix, das ist ein ganz normales Renngeschehen, da steckt niemand drin. Allerdings sollte so was in der Fahrerbesprechung vorher besprochen worden sein, also mit dem Hinweis, wenn man merkt, dass die Leistung nachläßt, Arm heben und sobald es gefahrlos möglich ist, sofort die Strecke verlassen. Erst wenn man merkt, dass das Moped noch läuft und nix ölt, kann man, wenn es gefahrlos möglich ist, am Rand der Strecke abseits der Ideallinie langsam zur Box fahren. Manche Veranstalter untersagen aus Sicherheitsgründen selbst das.

Wenn es aber ein undichter Motor oder eine ungesicherte Schraubverbindung war, die dann das Öl rausließ, es gab keine Fahrzeugabnahme vom Betreiber oder Veranstalter und dann kommt jemand deswegen zu Schaden, ist der Betreiber/Veranstalter schon so gut wie dran - neben dem verantwortichen Fahrzeugbesitzer.
Ne so war das auch nicht gemeint. Ich habe mit dem Fahrer gesprochen, er hat keinen Leistungsverlust gemerkt und Ende Start/Ziel lag er dann da.
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Beitrag von Sofatester »

Dann ist das mehreren passiert, denn der den ich meinte, hat sofort die Kupplung gezogen und ist von der Strecke raus gefahren - wie es sich gehört.
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Beitrag von wendigo »

Sofatester hat geschrieben:Dann ist das mehreren passiert, denn der den ich meinte, hat sofort die Kupplung gezogen und ist von der Strecke raus gefahren - wie es sich gehört.
@sofa
filth meint diesen *zensiert* von instruktor der auf seiner 10'er die gesamte start/ziel inkl. der schikane eingeölt hat und nicht jürgen von euch boxern...

im übrigen erzählt der 10'er treiber scheisse - ich war als der motor hoch ging direkt in dessen windschatten und der wurde sehr wohl um einiges langsamer - aber was sagen manche nicht alles um sich zu rechtfertigen - wie dämlich muss man eigentlich sein :axed:
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Beitrag von Lutze »

Sofatester hat geschrieben:Wenn es aber ein undichter Motor oder eine ungesicherte Schraubverbindung war, die dann das Öl rausließ, es gab keine Fahrzeugabnahme vom Betreiber oder Veranstalter und dann kommt jemand deswegen zu Schaden, ist der Betreiber/Veranstalter schon so gut wie dran - neben dem verantwortichen Fahrzeugbesitzer.
Wieso? Wer verpflichtet denn den Veranstalter dazu eine technische Kontrolle zu machen? Und was nutzt die wenn der Gute hinterher einen Ölwechsel macht und dann die Ablassschraube verliert oder die Reifen wechselt und die Bremszangen nicht wieder festzieht?

Was ist denn wenn mir das auf der Bundesstraße passiert, kann ich dann den Staat verklagen weil er vor meinem Fahrtantritt keine technische Kontrolle gemacht hat? Oder reicht da der zweijährige Tüv als Garantie das die nächsten 2 Jahre nix passiert, wenn doch verklage ich den Tüv?
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Beitrag von jkracing »

@Lutze
zum 1. Teil Deiner Frage:
in allen mir bekannten "Nutzungsbedingungen" einer Rennstrecke steht irgendein Passus daß das Fahrzeug technisch geeignet sein muß (sinngemäß) ect., das verpflichtet den VA zur Kontrolle.
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Beitrag von Hajoka »

... und in allen mir bekannten AGBs oder technischen Bestimmungen der Veranstalter wird jeder Teilnehmer darauf verpflichtet, dafür zu sorgen, dass sein Gefährt in einem technisch einwandfreien Zustand ist. Und schon hat der VA seine Haftung abgewälzt, wie sollte es auch anders gehen ... :roll:
"Das Problem in der Kommunikation ist die Illusion, sie hätte stattgefunden." (George Bernard Shaw)
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Beitrag von Lutze »

jkracing hat geschrieben:@Lutze
zum 1. Teil Deiner Frage:
in allen mir bekannten "Nutzungsbedingungen" einer Rennstrecke steht irgendein Passus daß das Fahrzeug technisch geeignet sein muß (sinngemäß) ect., das verpflichtet den VA zur Kontrolle.
Deswegen verpflichtet es den Fahrer nicht den Veranstalter, der kann nie sicherstellen das alles i.O. ist.
Ich fahr meist bei einem Veranstalter der keine technische Kontrolle macht und ich bin mir sicher da gibt es nicht einen defekt mehr als bei Veranstaltern die kontrollieren.
Es gibt ja noch sowas wie Eigenverantwortung und das steht dann eben in den AGB des Veranstalters.
Sonst müsste jedes Fahrzeug an der Boxenausfahrt abermals kontrolliert werden und trotzdem werden die Fehler nicht gefunden die da zu einem defekt führen.
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Beitrag von Andreas#17 »

Sofatester hat geschrieben:Wenn ein mittelloser Irrer Dich unberechtigt verklagt hat und Du gewinnst den Zivilprozess (wofür Du erstmal , wenn Du keine Rechtsschutz hast, Deinen Anwalt bezahlen mußt)...
Da es sich hierbei um eine Schadenersatzklage des Irren handeln dürfte, wird einem eine Rechtsschutzversicherung i.d.R. nicht weiterhelfen. Die Abwehr von Schadenersatzansprüchen ist in den wohl meisten (allen?) Policen nicht mitversichert.

Gruß
Andreas
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