das ist doch dann quasi ein präzidenzfall


onkel tom hat geschrieben:....gibt es unteschiedliche bewertungen einer veranstaltung auf einer rennstrecke?also wird ein quali, oder ein rennen gleich bewertet wie eine reine trainingsveranstaltung?
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ich würde sagen....neinkevb hat geschrieben:.....
Jetzt mein LIEBLINGSTEIL:
ES WÜRDE GEGEN TREU UND GLAUBEN VERSTOßEN, WENN DER JEWEILS VERLETZTE VERSUCHT, ENTSTANDENEN SCHADEN AUF EINEN ANDEREN TEILNEHMER ABZUWÄLZEN, DEN ER HÄTTE SELBST GENAUSO GUT VERLETZEN KÖNNEN.
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...wir hatten doch vor kurzem einen Fred, in dem sinngemäß festgestelltPollyracing hat geschrieben:moment mal,
diese Versicherung soll zahlen, wenn der Richter den von allen unterschriebenen Haftungsverzicht belächelt, bzw. nicht anerkennt.
Auf dem Antrag, Seite 1 ziemlich in der Mitte steht aber:
"Versicherungsschutz besteht nur dann, wenn alle Teilnehmer einen WIRKSAMEN Haftungsverzicht unterzeichnet haben"
Wie ist das nun zu verstehen? Wenn es eine wirksame Verzichtserklärung gibt, brauche ich das doch garnicht, oder?
Stehe ich auf dem Schlauch?
Bitte um Aufklärung.
Danke!
Da ich bei einer Versicherung arbeite, kann ich nur sagen das hast du richtig erkannt.Kretzsche hat geschrieben:Des weiteren geht es nicht ausschließlich darum, Schadensersatzansprüche zu zahlen sondern häufig ersteinmal darum, unberechtigte Ansprüche abzuwehren - und das ist halt viel einfacher mit einem Haftpflichtversicherer im Rücken.