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Haftpflichtversicherung für die Rennstrecke inkl. Rennrisiko

Alles rund ums Thema Racing bzw. was in anderen Rubriken nicht wirklich passt,
aber zum Thema Racing gehört.

Moderatoren: as, Chris

  • zec Offline
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Beitrag von zec »

versteh ich nix auch jetzt nicht...ausserdem hat doch vor ca. einem jahr ein redlicher zynder hier aus dem forum sich gerichtlich erfolgreich gegen einen unredlichen zynder gewehrt...basis war auch ein 0815 veranstalter-haftungsverzicht-du musse unterschreiben.....

das ist doch dann quasi ein präzidenzfall :?: :!:
  • zec Offline
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Beitrag von zec »

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  • onkel tom Offline
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Beitrag von onkel tom »

soweit so gut, wenn man dies für normale rennunfälle so lässt.

was ist aber mit unfällen die ein wenig vom üblichen, normalen rennunfall abweichen? wie sieht das denn dann aus? die frage ist doch: befinde ich mich auf einer rennstrecke auf rechtsfreiem raum?

gibt es unteschiedliche bewertungen einer veranstaltung auf einer rennstrecke?also wird ein quali, oder ein rennen gleich bewertet wie eine reine trainingsveranstaltung?

also , ich meine ganz so einfach ist das nicht, auch wenn man natürlich andere ansätze brauch als vergleichsweise beim fahren auf öffentlichen strassen.

die frage ist nun in wie weit die versicherung bei welchem ereignis zahlt und wo nicht.

mfg
  • zec Offline
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Beitrag von zec »

onkel tom hat geschrieben:....gibt es unteschiedliche bewertungen einer veranstaltung auf einer rennstrecke?also wird ein quali, oder ein rennen gleich bewertet wie eine reine trainingsveranstaltung?

....
kevb hat geschrieben:.....
Jetzt mein LIEBLINGSTEIL:

ES WÜRDE GEGEN TREU UND GLAUBEN VERSTOßEN, WENN DER JEWEILS VERLETZTE VERSUCHT, ENTSTANDENEN SCHADEN AUF EINEN ANDEREN TEILNEHMER ABZUWÄLZEN, DEN ER HÄTTE SELBST GENAUSO GUT VERLETZEN KÖNNEN.

...
ich würde sagen....nein :!:
  • Jörg_7 Offline
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Beitrag von Jörg_7 »

Pollyracing hat geschrieben:moment mal,

diese Versicherung soll zahlen, wenn der Richter den von allen unterschriebenen Haftungsverzicht belächelt, bzw. nicht anerkennt.

Auf dem Antrag, Seite 1 ziemlich in der Mitte steht aber:

"Versicherungsschutz besteht nur dann, wenn alle Teilnehmer einen WIRKSAMEN Haftungsverzicht unterzeichnet haben"

Wie ist das nun zu verstehen? Wenn es eine wirksame Verzichtserklärung gibt, brauche ich das doch garnicht, oder?
Stehe ich auf dem Schlauch?
Bitte um Aufklärung.
Danke!
...wir hatten doch vor kurzem einen Fred, in dem sinngemäß festgestellt
wurde, daß die meisten Haftungsverzichte oder deren Zustandekommen
fehlerhat ist. Somit würde ich mich im Fall des Falles vor Gericht nicht
ausschließlich darauf verlassen wollen.

Umgekehrt (s.oben) heißt daß natürlich daß die Versicherung nicht zahlen muß...

höhö - cleveres Produkt - Horst..... 8) :lol: :lol:
Daß war natürlich jetzt nur Spaß - ist aber eine interessante Frage -

Horst - klär uns auf!!!


Edit:

Verdammt ich vergesse immer die Hälfte.....

Es muß ja nicht zwangsläufig zu einem Rechtsstreit kommen.
Wenn ich so eine Versicherung habe - und einem anderen in die Karre
fahre - kann ich natürlich, auch ohne die Justiz zu bemühen, sozusagen
noch im Kiesbett, eine Übernahme der Kosten zusagen......
..schau mer mal
  • cbwbiker Offline
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Beitrag von cbwbiker »

Also kurz gesagt, die Versicherung würde nur dann zahlen, wenn sie gar nicht müsste, da dann die Verzichtserklärung greifen würde :lol:

Wenn ihr hier schon immer von einigen "fehlerhaften Verzichtserklärungen" sprecht, gibt's da auch Infos bei welchen die Gefahr besteht?

Gruss
  • cbwbiker Offline
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Beitrag von cbwbiker »

Also kurz gesagt, die Versicherung würde nur dann zahlen, wenn sie gar nicht müsste, da dann die Verzichtserklärung greifen würde :lol:

Wenn ihr hier schon immer von einigen "fehlerhaften Verzichtserklärungen" sprecht, gibt's da auch Infos bei welchen die Gefahr besteht?

Gruss
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  • Kretzsche Offline
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Beitrag von Kretzsche »

Nach meinem Kenntnisstand ist ein Haftungsverzicht kein Freifahrschein. Bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz hat dieser keinen Bestand. Des weiteren geht es nicht ausschließlich darum, Schadensersatzansprüche zu zahlen sondern häufig ersteinmal darum, unberechtigte Ansprüche abzuwehren - und das ist halt viel einfacher mit einem Haftpflichtversicherer im Rücken. Finde das Angebot sehr gut! Werde es mir überlegen...
Komm auf'n Punkt, quatschen kannste beim Friseur!


http://www.chaos-racing.de
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  • Lutze Offline
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Beitrag von Lutze »

ist es nicht so das die meisten Haftungsverzichtserklärungen nur den Veranstalter von Haftung befreien und nicht die Fahrer untereinander?
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  • LittleRamses Offline
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Beitrag von LittleRamses »

Kretzsche hat geschrieben:Des weiteren geht es nicht ausschließlich darum, Schadensersatzansprüche zu zahlen sondern häufig ersteinmal darum, unberechtigte Ansprüche abzuwehren - und das ist halt viel einfacher mit einem Haftpflichtversicherer im Rücken.
Da ich bei einer Versicherung arbeite, kann ich nur sagen das hast du richtig erkannt.
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