
Zum Thema hab ich nur beizutragen, dass wohl auch italienische Weine in den guten Verschnitt kommen

Franz/K3 hat geschrieben:...wer den Schaden hat braucht für den Spott nicht zu sorgen!
Immer unter der Voraussetzung das Motorrad wurde von einem Gewerblichen Händler (gegenteil einer Privatperson) in Deutschland erworben so greift die gesetzliche Gewährleistung. Der Schaden muss dann von deinem Händler übernommen werden. Es ist aber durch aus möglich das auch die von DUCATI ausgelobte Garantieleistung zum tragen kommt. In diesem Fall kannst du dir eine DUCATI Vertragswerkstatt deines Vertrauens suchen. Ein weiter Unterschied besteht darin wer wem die Schadenursache beweisen muss, aber bei einem Lagerschaden sollte es da wenig Diskussionen geben.
Wir sich schon klären, bis dahin viel Spaß mit deiner neuen 1098!
Die seit dem 1. Januar 2002 gültige gesetzliche Gewährleistung für alle Verbrauchsgüter beträgt 2 Jahre!also die gesetzliche Gewährleistung greift nur 1 Jahr ab Kaufdatum.