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Ducati Garantieanspruch ??

Alles rund ums Thema Racing bzw. was in anderen Rubriken nicht wirklich passt,
aber zum Thema Racing gehört.

Moderatoren: as, Chris

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  • Stonie Offline
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Beitrag von Stonie »

Cool dass du dich hier wieder blicken lässt :icon_thumleft

Zum Thema hab ich nur beizutragen, dass wohl auch italienische Weine in den guten Verschnitt kommen 8)
Ich trinke ein Getränk und esse ein Geäst.
  • a.slight111 Offline
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Beitrag von a.slight111 »

Franz/K3 hat geschrieben:...wer den Schaden hat braucht für den Spott nicht zu sorgen!

Immer unter der Voraussetzung das Motorrad wurde von einem Gewerblichen Händler (gegenteil einer Privatperson) in Deutschland erworben so greift die gesetzliche Gewährleistung. Der Schaden muss dann von deinem Händler übernommen werden. Es ist aber durch aus möglich das auch die von DUCATI ausgelobte Garantieleistung zum tragen kommt. In diesem Fall kannst du dir eine DUCATI Vertragswerkstatt deines Vertrauens suchen. Ein weiter Unterschied besteht darin wer wem die Schadenursache beweisen muss, aber bei einem Lagerschaden sollte es da wenig Diskussionen geben.

Wir sich schon klären, bis dahin viel Spaß mit deiner neuen 1098!

also die gesetzliche gewährleistung greift nur 1 jahr ab kaufdatum.
bis 6 monate nach kaufdatum gilt der schaden als folge eines mangels der bereits zum kaufzeitpunkt bestanden hat und somit muss der händler reparieren es sei denn er kann beweisen, dass der mangel zum kaufzeitpunkt definitiv nicht bestanden hat.
von 6 monaten bis 1 jahr gilt beweislastumkehr d.h. der käufer muss beweisen, dass der mangel zum kaufzeitpunkt bereits bestanden hat.
um alles zu vereinfachen gibs z.b. bei gebrauchten diese reparaturversicherungen.
bei 22 monaten kann man nur hoffen, dass der hersteller 2 jahre oder mehr garantie gibt und dann benötigt man natürlich ein lückenloses scheckheft.
dieses scheckheft hat man als ducatifahrer doch sicher beim händler seines vertrauens geführt und somit geh ich doch zuerst zu ihm und der wird schon wissen was zu tun is. :wink:
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  • GP503.de_Franz Offline
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Beitrag von GP503.de_Franz »

also die gesetzliche Gewährleistung greift nur 1 Jahr ab Kaufdatum.
Die seit dem 1. Januar 2002 gültige gesetzliche Gewährleistung für alle Verbrauchsgüter beträgt 2 Jahre!

Nur beim Verkauf von Gebrauchtfahrzeugen kann eine nur einjährige Gewährleistung vereinbart werden. In diesem Fall muss das aber ausdrücklich im Kaufvertrag so geregelt werden.

(Gilt alles natürlich zur für Verträge von gewerblichen Händlern in D)
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