Ärger mit Krankenkasse nach Sturz
Alles rund ums Thema Racing bzw. was in anderen Rubriken nicht wirklich passt,
aber zum Thema Racing gehört.
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Ärger mit Krankenkasse nach Sturz
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Hallo Kollegen, Eure Tipps sind gefragt:
Mein Spezi ist während der Prüf- und Einstellfahrten am Nürburgring gestürzt. Schlüsselbein- und Schulterbruch wurden im Adenauer Krankenhaus erstversorgt - jetzt nach zwei Wochen zeigt sich, daß eine weitere Behandlung medizinisch indiziert ist. Die BKK Bayer verweigert die Kostenübernahme der weiteren Behandlung mit dem Hinweis auf Fahrlässigkeit. Bis zur endgültigen Klärung seien die Behandlungskosten durch meinen Spezi selbst zu tragen, was bei einer aufwendigen Operation für ihn finanziell nicht möglich ist.
Wer von uns hat Tipps zum Umgang mit der Krankenkasse ?
Dank für Eure Hilfe !
Mein Spezi ist während der Prüf- und Einstellfahrten am Nürburgring gestürzt. Schlüsselbein- und Schulterbruch wurden im Adenauer Krankenhaus erstversorgt - jetzt nach zwei Wochen zeigt sich, daß eine weitere Behandlung medizinisch indiziert ist. Die BKK Bayer verweigert die Kostenübernahme der weiteren Behandlung mit dem Hinweis auf Fahrlässigkeit. Bis zur endgültigen Klärung seien die Behandlungskosten durch meinen Spezi selbst zu tragen, was bei einer aufwendigen Operation für ihn finanziell nicht möglich ist.
Wer von uns hat Tipps zum Umgang mit der Krankenkasse ?
Dank für Eure Hilfe !
- Maverick78 Offline
- Beiträge: 394
- Registriert: Montag 6. Februar 2006, 14:01
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???? Bei mir kommt die Unfallversicherung für Spätfolgen nach Unfällen auf.Maverick78 hat geschrieben:Für sowas kommt die Unfallversicherung auf, die Krankenkasse hat leider recht.
Bisher hat die Krankenkasse sowohl bei mir als auch bei meinen Kindern immer alles bezahlt.
Bisher habe ich auch noch nicht gehört, dass die Krankenkasse bei Sportunfällen rumzickt. Was hast DU denn bei der Unfallmeldung angegeben?
verwunderte Grüsse
Ulli
- AndiGixxer Offline
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Bei mir gab's nie eine Discussion mit der Krankenversicherung. Hatte bei Abschluß (privat) allerdings auch angegeben, daß ich Mopped fahren. Dafür habe ich nicht mal einen Aufschlag bekommen, wohl aber für den heuschnupfen
Unfall ist doch für Invalidität, wie Ulli ja richtigerweise sagt. Ausnahme: Es gibt Unfallversicherungen, die auch Verdienstausfälle und Krankenhaustagegelder tragen. Die wären auch bei der fälligen OP relevant.

Unfall ist doch für Invalidität, wie Ulli ja richtigerweise sagt. Ausnahme: Es gibt Unfallversicherungen, die auch Verdienstausfälle und Krankenhaustagegelder tragen. Die wären auch bei der fälligen OP relevant.
Lieber den Spatz in der Box als die Taube auf dem Dach
- Lutze Offline
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und für notwendige Schönheits OP(als Folge desUnfalls) dafür kommt dann die Unfallversicherung auf , für alles andere ist die normale KK zuständig. Meine (privat) hat auch anstandslos gezahlt.AndiGixxer hat geschrieben:Unfall ist doch für Invalidität, wie Ulli ja richtigerweise sagt. Ausnahme: Es gibt Unfallversicherungen, die auch Verdienstausfälle und Krankenhaustagegelder tragen. Die wären auch bei der fälligen OP relevant.
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- a.slight111 Offline
- Beiträge: 77
- Registriert: Mittwoch 28. Februar 2007, 23:30
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also erstens bkk´s sind also scheiße
und zweitens würd ich das mal gern schriftlich sehen-seit wann kann aufgrund von einfacher fahrlassigkeit eine leistung untersagt wrden.
mein tipp:diese aussage schriftlich anfordern-sofern das bereits schriftlich vorliegt nur mal kurz bei der verbraucherzentrale vorbeischauen oder einen anwalt bemühen-vorher die bkk mitarbeiter kurz informieren-kann mir nich vorstellen, daß die es echt drauf ankommen lassen.bisher gab es nur diskussionen ob risikosportarten extra versichert werden müssen.is aber beisete gelegt meines wissens und da darf keine bkk der welt was anderes entscheiden.nachher heißt es noch der geschädigte handelte fahrlässig als er versuchte beim joggen während des berufsverkehrs die straße zu überqueren-die kosten werden deshalb nicht übernommen


und zweitens würd ich das mal gern schriftlich sehen-seit wann kann aufgrund von einfacher fahrlassigkeit eine leistung untersagt wrden.
mein tipp:diese aussage schriftlich anfordern-sofern das bereits schriftlich vorliegt nur mal kurz bei der verbraucherzentrale vorbeischauen oder einen anwalt bemühen-vorher die bkk mitarbeiter kurz informieren-kann mir nich vorstellen, daß die es echt drauf ankommen lassen.bisher gab es nur diskussionen ob risikosportarten extra versichert werden müssen.is aber beisete gelegt meines wissens und da darf keine bkk der welt was anderes entscheiden.nachher heißt es noch der geschädigte handelte fahrlässig als er versuchte beim joggen während des berufsverkehrs die straße zu überqueren-die kosten werden deshalb nicht übernommen



- nervtoeter Offline
- Beiträge: 1394
- Registriert: Montag 24. Juli 2006, 20:34
Korrekt ist dass die GKK auch die Folgen eines Unfalls bei Risikosportartarten zahlen müssen.