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Betrifft Kfz-Händler, evtl. jemand nen Tip für mich?

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Betrifft Kfz-Händler, evtl. jemand nen Tip für mich?

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Beitrag von Kabrüggen »

Hätte da mal ne Dosenfrage:

Hatte letztes Jahr bei meinem Händler meinen 156 gekauft. Die Klimabedieneinheit war defekt, im Autohaus hab ich niemanden erreicht und so bin ich zu ner anderen Alfa-Werke gefahren.
Diese hat die Einheit getauscht, nur die Kosten (da Fahrzeug erst seit 2 Monaten in meinem Besitz) musste der Händler tragen (Aussage des Garantiegebers). Ich mit Rechnung zum Händler gefahren, dieser meinte jedoch, er müsse das mit dem Garantiegeber abstimmen und gibt mir Bescheid.

Die Monate strichen ins Land und nix passierte. Heute hab ich mal nachgefragt und bekam die Antwort, ich habe nun den Betrag von etwas über 400,- gut geschrieben bekommen. Nur nicht auf mein Konto, ich könnte damit bei dem Händler für dieses Geld Reparaturen oder sonstiges haben. Will ich aber nicht. Kann es denn die Möglichkeit sein, dass ich mein Geld, das ich vor nem halben Jahr vorstreckte, nicht in Bar bekomme? Vielleicht hat ja jemand nen Rat für mich…
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Beitrag von elleduc »

Kabrüggen hat geschrieben:Vielleicht hat ja jemand nen Rath für mich…
weiss nicht, ob Martins Frau ihn hergibt 8) :lol: :?:
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Beitrag von Kabrüggen »

Nasenbär… :lol:
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Beitrag von elleduc »

Kabrüggen hat geschrieben:Nasenbär… :lol:
Trotzdem viel Glück beim Geldwiederbekommentun :wink:
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Beitrag von HaWe Köhle »

müsste erst viel nachlesen, aber grundsätlich kannst Du das Geld verlangen.

Zwar hast Du einen Garantieanspruch auf gebrauchte Ware von 24 Monaten, die ein Händler auf 12 Monaten kürzen kann, vorausgesetzt Du bist Privatperson, für Firmen gilt dies nicht.

Da der Händler sich ja über eine Versicherung abgesichtet hat, und die scheinbar bezahlt hat, soltest Du auch das -so habe ich es verstanden- vorausgelegte Geld für die Reparatur zurück bekommen!
MfG
HaWe Köhle
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Beitrag von Kabrüggen »

Werd da mal vorbeifahren. Danke euch!
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Beitrag von Martin »

elleduc hat geschrieben:
Kabrüggen hat geschrieben:Vielleicht hat ja jemand nen Rath für mich…
weiss nicht, ob Martins Frau ihn hergibt 8) :lol: :?:
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Beitrag von R1-99 »

die Jungs probieren es einfach mal mit dir.
Natürlich hast du einen Anspruch auf dein
Geld. Offenbar musst du denen etwas fester
auf die Zehen treten dann sollten sie wissen
dass der Trick bei dir nicht funktioniert.
Ich hasse Signaturen die zu lang sind.
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Beitrag von Mosi »

HaWe Köhle hat geschrieben:müsste erst viel nachlesen, aber grundsätlich kannst Du das Geld verlangen.

Zwar hast Du einen Garantieanspruch auf gebrauchte Ware von 24 Monaten, die ein Händler auf 12 Monaten kürzen kann, vorausgesetzt Du bist Privatperson, für Firmen gilt dies nicht.

Da der Händler sich ja über eine Versicherung abgesichtet hat, und die scheinbar bezahlt hat, soltest Du auch das -so habe ich es verstanden- vorausgelegte Geld für die Reparatur zurück bekommen!
Garantieanspruch auf gebrauchte Ware gibt es nicht - das nennt sich Gewährleistung - und ist ganz was anderes.

Händler sichern sich i.d.R. durch gesondert abzuschließende Gebrauchtwagengarantie ab, bei der aber der Kunde einen Eigenanteil in
Abhängigkeit von der km-Laufleistung hat.
Um diesen Eigenanteil auf der Gewährleistungsschiene erstattet zu bekommen, muß man den Mangel auch beim ausliefernden Händler reklamieren - sonst sehe ich da eher schwarz.
.....und immer schön oben bleiben ;-)

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Beitrag von HaWe Köhle »

@ Mosi,
ja besser ausformuliert, dazu kommt die Beweispflicht, die nach einem halben Jahr umdreht. Zudem bezieht sich alles auf den Zeitpunkt der Übergabe......

Zur Absicherung erstell der Verkäufer ein Übergabeprotokoll, aber da steht eben auch nicht alles.....

Das ist dann die Sachmangelgewährleistung. Gleichwohl "verkaufen" Händler die Fahrzeuge auch mit einer (Gebrauchtfahrzeug-) Garantie. Und in den Bestimmungen ist dann der Eigenanteil, in der Regel ab einer Kilometerleistung von 50.000 km, Lohn immer kostenlos, Material anteilig in 10% Schritten. (Man geht dabei davon aus, das ein neu eingebautes Ersatzteil um diese X% wertiger ist, als das defekte, auszutausende Ersatzteil)

Zum Schluß bleib wieder ganz einfach der Umgang Kunde/Händler.
MfG
HaWe Köhle
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