Betrifft Kfz-Händler, evtl. jemand nen Tip für mich?
Hier könnt Ihr posten was nicht mit dem Thema Racing zusammenhängt
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Betrifft Kfz-Händler, evtl. jemand nen Tip für mich?
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Hätte da mal ne Dosenfrage:
Hatte letztes Jahr bei meinem Händler meinen 156 gekauft. Die Klimabedieneinheit war defekt, im Autohaus hab ich niemanden erreicht und so bin ich zu ner anderen Alfa-Werke gefahren.
Diese hat die Einheit getauscht, nur die Kosten (da Fahrzeug erst seit 2 Monaten in meinem Besitz) musste der Händler tragen (Aussage des Garantiegebers). Ich mit Rechnung zum Händler gefahren, dieser meinte jedoch, er müsse das mit dem Garantiegeber abstimmen und gibt mir Bescheid.
Die Monate strichen ins Land und nix passierte. Heute hab ich mal nachgefragt und bekam die Antwort, ich habe nun den Betrag von etwas über 400,- gut geschrieben bekommen. Nur nicht auf mein Konto, ich könnte damit bei dem Händler für dieses Geld Reparaturen oder sonstiges haben. Will ich aber nicht. Kann es denn die Möglichkeit sein, dass ich mein Geld, das ich vor nem halben Jahr vorstreckte, nicht in Bar bekomme? Vielleicht hat ja jemand nen Rat für mich…
Hatte letztes Jahr bei meinem Händler meinen 156 gekauft. Die Klimabedieneinheit war defekt, im Autohaus hab ich niemanden erreicht und so bin ich zu ner anderen Alfa-Werke gefahren.
Diese hat die Einheit getauscht, nur die Kosten (da Fahrzeug erst seit 2 Monaten in meinem Besitz) musste der Händler tragen (Aussage des Garantiegebers). Ich mit Rechnung zum Händler gefahren, dieser meinte jedoch, er müsse das mit dem Garantiegeber abstimmen und gibt mir Bescheid.
Die Monate strichen ins Land und nix passierte. Heute hab ich mal nachgefragt und bekam die Antwort, ich habe nun den Betrag von etwas über 400,- gut geschrieben bekommen. Nur nicht auf mein Konto, ich könnte damit bei dem Händler für dieses Geld Reparaturen oder sonstiges haben. Will ich aber nicht. Kann es denn die Möglichkeit sein, dass ich mein Geld, das ich vor nem halben Jahr vorstreckte, nicht in Bar bekomme? Vielleicht hat ja jemand nen Rat für mich…
Über Kabrüggen-Man lacht die Sonne, über euch die ganze Welt…
- elleduc Offline
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Re: Betrifft Kfz-Händler, evtl. jemand nen Tip für mich?
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weiss nicht, ob Martins Frau ihn hergibtKabrüggen hat geschrieben:Vielleicht hat ja jemand nen Rath für mich…



- elleduc Offline
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Trotzdem viel Glück beim GeldwiederbekommentunKabrüggen hat geschrieben:Nasenbär…

- HaWe Köhle Offline
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müsste erst viel nachlesen, aber grundsätlich kannst Du das Geld verlangen.
Zwar hast Du einen Garantieanspruch auf gebrauchte Ware von 24 Monaten, die ein Händler auf 12 Monaten kürzen kann, vorausgesetzt Du bist Privatperson, für Firmen gilt dies nicht.
Da der Händler sich ja über eine Versicherung abgesichtet hat, und die scheinbar bezahlt hat, soltest Du auch das -so habe ich es verstanden- vorausgelegte Geld für die Reparatur zurück bekommen!
Zwar hast Du einen Garantieanspruch auf gebrauchte Ware von 24 Monaten, die ein Händler auf 12 Monaten kürzen kann, vorausgesetzt Du bist Privatperson, für Firmen gilt dies nicht.
Da der Händler sich ja über eine Versicherung abgesichtet hat, und die scheinbar bezahlt hat, soltest Du auch das -so habe ich es verstanden- vorausgelegte Geld für die Reparatur zurück bekommen!
MfG
HaWe Köhle
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- Martin Offline
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Re: Betrifft Kfz-Händler, evtl. jemand nen Tip für mich?
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klaub iech gaum!elleduc hat geschrieben:weiss nicht, ob Martins Frau ihn hergibtKabrüggen hat geschrieben:Vielleicht hat ja jemand nen Rath für mich…![]()
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- R1-99 Offline
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Garantieanspruch auf gebrauchte Ware gibt es nicht - das nennt sich Gewährleistung - und ist ganz was anderes.HaWe Köhle hat geschrieben:müsste erst viel nachlesen, aber grundsätlich kannst Du das Geld verlangen.
Zwar hast Du einen Garantieanspruch auf gebrauchte Ware von 24 Monaten, die ein Händler auf 12 Monaten kürzen kann, vorausgesetzt Du bist Privatperson, für Firmen gilt dies nicht.
Da der Händler sich ja über eine Versicherung abgesichtet hat, und die scheinbar bezahlt hat, soltest Du auch das -so habe ich es verstanden- vorausgelegte Geld für die Reparatur zurück bekommen!
Händler sichern sich i.d.R. durch gesondert abzuschließende Gebrauchtwagengarantie ab, bei der aber der Kunde einen Eigenanteil in
Abhängigkeit von der km-Laufleistung hat.
Um diesen Eigenanteil auf der Gewährleistungsschiene erstattet zu bekommen, muß man den Mangel auch beim ausliefernden Händler reklamieren - sonst sehe ich da eher schwarz.
- HaWe Köhle Offline
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@ Mosi,
ja besser ausformuliert, dazu kommt die Beweispflicht, die nach einem halben Jahr umdreht. Zudem bezieht sich alles auf den Zeitpunkt der Übergabe......
Zur Absicherung erstell der Verkäufer ein Übergabeprotokoll, aber da steht eben auch nicht alles.....
Das ist dann die Sachmangelgewährleistung. Gleichwohl "verkaufen" Händler die Fahrzeuge auch mit einer (Gebrauchtfahrzeug-) Garantie. Und in den Bestimmungen ist dann der Eigenanteil, in der Regel ab einer Kilometerleistung von 50.000 km, Lohn immer kostenlos, Material anteilig in 10% Schritten. (Man geht dabei davon aus, das ein neu eingebautes Ersatzteil um diese X% wertiger ist, als das defekte, auszutausende Ersatzteil)
Zum Schluß bleib wieder ganz einfach der Umgang Kunde/Händler.
ja besser ausformuliert, dazu kommt die Beweispflicht, die nach einem halben Jahr umdreht. Zudem bezieht sich alles auf den Zeitpunkt der Übergabe......
Zur Absicherung erstell der Verkäufer ein Übergabeprotokoll, aber da steht eben auch nicht alles.....
Das ist dann die Sachmangelgewährleistung. Gleichwohl "verkaufen" Händler die Fahrzeuge auch mit einer (Gebrauchtfahrzeug-) Garantie. Und in den Bestimmungen ist dann der Eigenanteil, in der Regel ab einer Kilometerleistung von 50.000 km, Lohn immer kostenlos, Material anteilig in 10% Schritten. (Man geht dabei davon aus, das ein neu eingebautes Ersatzteil um diese X% wertiger ist, als das defekte, auszutausende Ersatzteil)
Zum Schluß bleib wieder ganz einfach der Umgang Kunde/Händler.
MfG
HaWe Köhle
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