Meine Vorteile daraus:
- Versicherungsschutz gegen Diebstahl

- Evtl. doch auf der sicheren Seite bei einem Unfall

Am liebsten wäre mir allerdings das ich niemanden abräume und auch nicht abgeräumt werde

eine Unfallversicherung deckt die eigenen Schäden ab.schräglagenjunkie hat geschrieben:Aber im Invaliditätsfall müßte dann doch eigentlich eine Unfallversicherung zahlen?! ODERIch hab eine abgeschlossen wobei ich nun nicht weiß ob die nur zahlt wenn ich körperlichen Schaden erleide oder auch der Unfallgegner?
Das hört sich ja mal gut anSpatz hat geschrieben: Bei der Suche nach den passenden § bin ich auf dieses Urteil gestossen:
10.06.2004: Ausschluss der Haftung der Teilnehmer an gefahrenträchtigen sportlichen Wettbewerben: In einem vielbeachteten Urteil hat der BGH (Az: VI ZR 321/02 ) zur Haftung der Teilnehmer von Autorennen untereinander festgestellt, daß bei sportlichen Wettbewerben mit nicht unerheblichem Gefahrenpotential, bei denen typischerweise auch bei Einhaltung der Wettbewerbsregeln oder geringfügiger Regelverletzung die Gefahr gegenseitiger Schadenszufügung besteht, die Inanspruchnahme des schädigenden Wettbewerbers für solche - nicht versicherten - Schäden eines Mitbewerbers ausgeschlossen ist, die er ohne gewichtige Regelverletzung verursacht hat (Fortführung von BGHZ 63, 140).
Volltext: http://www.sportrecht.org/urteile/VIZR321-02.htm
Quelle: www.sportrecht.org
Ich finde das ebenfalls äußerst wichtig. Nicht zu letzt wegen diesem Thread selbst wird jetzt der eine oder andere Pfeifenkopf auf die Idee kommen doch mal seine eigenen Möglichkeiten auf der Strecke zu überspannen, weil im Falle eines Falles er eh jemand verklagen kann.John`ek hat geschrieben:Ich würde vorschlagen, wir tragen alles zusammen, was zu diesem Thema bereits bekannt ist, damit Jeder ein paar Argumente in der Hand hat, falls wieder mal so eine Brut des Antizünds mit ner Klage an der Tür steht.