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Gerichtsurteil zu einem Unfall auf der Rennstrecke

Alles rund ums Thema Racing bzw. was in anderen Rubriken nicht wirklich passt,
aber zum Thema Racing gehört.

Moderatoren: as, Chris

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Beitrag von Nofearchris »

So hab gerade gesehen das ich noch Tüv auf meinem, für die Rennstrecke umgebauten, Moped habe und werde sie jetzt für die kürzest mögliche Zeit zulassen.

Meine Vorteile daraus:

- Versicherungsschutz gegen Diebstahl :D
- Evtl. doch auf der sicheren Seite bei einem Unfall :roll:

Am liebsten wäre mir allerdings das ich niemanden abräume und auch nicht abgeräumt werde 8)
Gruß Chris "Der Kinderwagenracer"

"Ich rate, lieber mehr zu könne als man macht, als mehr zu machen als man kann."

Bertold Brecht
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Beitrag von maxxr0 »

Nee lass mal, das widerstrebt meinem Uffzyndhirn!
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Re: Versicherungsfrage

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Beitrag von Spatz »

schräglagenjunkie hat geschrieben:Aber im Invaliditätsfall müßte dann doch eigentlich eine Unfallversicherung zahlen?! ODER :?: Ich hab eine abgeschlossen wobei ich nun nicht weiß ob die nur zahlt wenn ich körperlichen Schaden erleide oder auch der Unfallgegner?
eine Unfallversicherung deckt die eigenen Schäden ab.
Eine Haftpflichtversicherung deckt die Schäden ab, die man anderen zufügt.
Mal ganz einfach ausgesprochen.

Bei der Unfallversicherung gibt es aber eben auch diesen Passus "Erzielung von Höchstgeschwindigkeit" und somit ist diese auch außen vor.
Abhilfe schafft eine entsprechende Tagesversicherung oder eine Rennsportversicherung (Such-Funktion verwenden), welche eben dieses Risiko mit versichert.

Bei der Suche nach den passenden § bin ich auf dieses Urteil gestossen:
10.06.2004: Ausschluss der Haftung der Teilnehmer an gefahrenträchtigen sportlichen Wettbewerben: In einem vielbeachteten Urteil hat der BGH (Az: VI ZR 321/02 ) zur Haftung der Teilnehmer von Autorennen untereinander festgestellt, daß bei sportlichen Wettbewerben mit nicht unerheblichem Gefahrenpotential, bei denen typischerweise auch bei Einhaltung der Wettbewerbsregeln oder geringfügiger Regelverletzung die Gefahr gegenseitiger Schadenszufügung besteht, die Inanspruchnahme des schädigenden Wettbewerbers für solche - nicht versicherten - Schäden eines Mitbewerbers ausgeschlossen ist, die er ohne gewichtige Regelverletzung verursacht hat (Fortführung von BGHZ 63, 140).
Volltext: http://www.sportrecht.org/urteile/VIZR321-02.htm
Quelle: www.sportrecht.org
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Beitrag von maxxr0 »

Wenn ich das richtig Verstanden habe, dürfte ich für einen Unfall nicht haftbar gemacht werden, wenn ich gegen keine Regeln im Rennsport verstoßen habe.

So einfach is das.... nix 50/50 pille palle mit Lametta-Aufschlag.

:finger2: :finger2: :fingers: :fingers: :finger2: :finger2:
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Beitrag von Stoppie »

Spatz, dein BGH-Zitat macht mir wieder Mut. :D
Gruß aus dem Münsterland
Stoppie
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  • Godsmack Offline
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Re: Versicherungsfrage

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Beitrag von Godsmack »

Spatz hat geschrieben: Bei der Suche nach den passenden § bin ich auf dieses Urteil gestossen:
10.06.2004: Ausschluss der Haftung der Teilnehmer an gefahrenträchtigen sportlichen Wettbewerben: In einem vielbeachteten Urteil hat der BGH (Az: VI ZR 321/02 ) zur Haftung der Teilnehmer von Autorennen untereinander festgestellt, daß bei sportlichen Wettbewerben mit nicht unerheblichem Gefahrenpotential, bei denen typischerweise auch bei Einhaltung der Wettbewerbsregeln oder geringfügiger Regelverletzung die Gefahr gegenseitiger Schadenszufügung besteht, die Inanspruchnahme des schädigenden Wettbewerbers für solche - nicht versicherten - Schäden eines Mitbewerbers ausgeschlossen ist, die er ohne gewichtige Regelverletzung verursacht hat (Fortführung von BGHZ 63, 140).
Volltext: http://www.sportrecht.org/urteile/VIZR321-02.htm
Quelle: www.sportrecht.org
Das hört sich ja mal gut an :icon_thumleft . Ich habe gerade mein Mopped abgemeldet um es für die Rennstrecke zu präparieren.
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Beitrag von John`ek »

Ich würde vorschlagen, wir tragen alles zusammen, was zu diesem Thema bereits bekannt ist, damit Jeder ein paar Argumente in der Hand hat, falls wieder mal so eine Brut des Antizünds mit ner Klage an der Tür steht.
Faltpavillons und Fahrerlager-Zelte: http://www.race-tent.de
Mails bitte zurzeit an Johnek75@gmx.de (Kontakt Funktion auf der HP funktioniert nicht immer). Wenn innerhalb von 2 Tagen keine Antwort, bitte kurz anrufen (0173-2655169)
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Beitrag von Spatz »

Anmerken möchte ich an dieser Stelle:
Das Vorliegen eines Rennens ist auch für den Fall verneint worden, daß bei dem Lehrgang der Sportfahrschule eines Autoherstellers auf einer Rundstrecke die Verbesserung des Fahrkönnens und der Beherrschung des Fahrzeugs im Alltagsverkehr, insbesondere in extremen Gefahrensituationen, im Vordergrund stehen, wenn die Erzielung einer möglichst hohen Geschwindigkeit nicht Haupt- und Endziel ist, weil sich die Platzierung der Teilnehmer nicht danach richtet (OLG Hamm, RuS 1990, 43 - Rundstrecke in Zandvoort -).
Quelle: siehe oben - www.sportrecht.org

Sprich bei einer Instruktoren-Veranstaltung kann die Haftungsfrage eine andere sein als bei einer Race-Veranstaltung.
Ein wichtiges Kriterium ist auch die Zeitmessung, egal ob Transponder oder Laptimer.
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Beitrag von Phoenix »

John`ek hat geschrieben:Ich würde vorschlagen, wir tragen alles zusammen, was zu diesem Thema bereits bekannt ist, damit Jeder ein paar Argumente in der Hand hat, falls wieder mal so eine Brut des Antizünds mit ner Klage an der Tür steht.
Ich finde das ebenfalls äußerst wichtig. Nicht zu letzt wegen diesem Thread selbst wird jetzt der eine oder andere Pfeifenkopf auf die Idee kommen doch mal seine eigenen Möglichkeiten auf der Strecke zu überspannen, weil im Falle eines Falles er eh jemand verklagen kann.

Das wichtigste auf der Rennstrecke ist ein freier Kopf. Wenn man sich um so einen Blödsinn noch Gedanken machen muss...tsetsetse
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Beitrag von GP503.de_Franz »

Festzuhalten gilt es erst einmal das es durch Unfälle bei Renntrainings auch im Ausland zu einer Gerichtsverhandlung in Deutschland kommen kann.

Was dann folgt ist immer eine Einzelentscheidung die wesentlich vom Richter, den Gutachtern und Zeugenaussagen abhängig ist. Bei allen Regelungen und Gesetzen ist es jedoch immer möglich, dass auch ein redlicher Aufzynder ohne Schuld (so wie wir es hier im Forum verstehen) zu Schadensersatzansprüchen verurteilt werden kann.

Diese Risiken lassen sich nicht, oder nur sehr eingeschränkt absichern. Man muss sich dieser Tatsache einfach bewußt sein und damit leben.


Grüße
Franz
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