Ich bekomme keine VK für die RS . Begründung: Risiko zu hoch, dass ich mich auf die Schnautze lege.....und wenn ich nix mit RS angeben würde....
Haftungsausschluss wegen nicht bekannt gegebenen Risiko.
@mataste
welche Vers ? ggf auch pm wenn das nicht öff. gesagt werden darf.
Tja insgesamt ein heikles Thema. Ich hab das bisher immer wie im Sport empfunden . Wenn ich im Fussball gefault werde und ich brech mir dabei des Bein, verklage ich ja auch nicht den Gegenspieler...
MarcPeter hat geschrieben:
@mataste
welche Vers ? ggf auch pm wenn das nicht öff. gesagt werden darf.
frag nicht nach vk für die rs...frag einfach nach einer vk für deine zx 10.
anschließend kopiereste die bedinungen...sagen wir zb vom toni mang....da steht so von wegen übungsfahrt und trainingsfahrt drin:
wir führen keine rennen durch; unsere trainings dienen grundsätzlich nicht zur erzielung von höchstgeschwindigkeiten.
dann fragste ob dabei die vk greift ...ende
das die sache grundsätzlich mit den veranstaltern und deren bedinungen steht und fällt ist ja wohl klar. ich glaube alpha technik macht zum beispiel am ende der renntrainings auch keine rennen...sondern vergleichsfahrten. das hat auch son versicherungsmäßigen hintergrund, wenn ich korrekt informiert bin
mataste hat geschrieben:also ich hab vor 2 jahren die renntrainingsbedienungen..von zb toni mang und motorrad actionteam meiner versicherung vorgelegt und die sagten es gäbe keine problem mit meiner Vk vers. fürs moped .
ob die das auch sagen wenn die für deinen Schaden aufkommen müssen
es sind nicht nur die Rennen nicht versichert sondern auch die Trainingsfahrten, wozu ja jeder Fahrt auf der Rennstrecke gezählt werden kann .. jedenfalls aus Sicht des Versicherten
Mein Abschuss letztes Jahr war umgekehrt. Bike 150,- Euro Schaden (selbst gezahlt), Personenschaden geht in den fünfstelligen Bereich (keine Ahnung wie hoch letztendlich), bleibender körperl. Schaden (=Invalitität) wird nächste Woche begutachtet. Verklagt wurde keiner (obwohl mein Arbeitgeber nachgefragt hat, hab ich abgewiegelt) .. trotz wasserdichte Beweise.
Adler hat geschrieben:
es sind nicht nur die Rennen nicht versichert sondern auch die Trainingsfahrten, wozu ja jeder Fahrt auf der Rennstrecke gezählt werden kann .. jedenfalls aus Sicht des Versicherten
sobald es um erreichen der höchstgeschwindigkeit geht hat sich das wohl erledigt mit den vers.
obs dann nachher vor gericht geht...wird auf die schadenshöhe angkommen.
grundsätzlich isses wohl das beste wnen man den kram nicht benötigt.
mataste hat geschrieben:grundsätzlich isses wohl das beste wnen man den kram nicht benötigt.
da haste Recht .. die Versicherung sieht das übrigens genauso .. behält aber gern DEIN Geld
Was die Klausel "Erziehlung der Höchstgeschwindigkeit" blabla im Kleingedruckten des Versichers und des Veranstalters bedeutet werde ich noch Erfahren wenn ich an meine Unfallvers. herantrete.
Eine Erreichung der Höchstgeschwindigkeit nimmt der Versicher immer an, wenn eine Zeitnahme erfolgte egal was in den AGB's der Veranstalter drin steht.
Zuletzt geändert von Adler am Mittwoch 14. März 2007, 14:51, insgesamt 1-mal geändert.
Wildsau hat geschrieben:Zahlt denn, in solchen Fällen, nicht die Privathaftplicht?
Hab eben mal mit meinem Versicherungsfutzi geredet.
Er meinte sowas würde eigendlich keine Haftpflicht zahlen.
Und er wüste auch keine Versicherung die dafür nen Haftpflicht anbietet.
Kann doch nicht sein das man, im Falle eines Falles, sein ganzen Leben verpfuscht hat.
tja - das ist krass was?
man kann doch tatsächlich sachen machen, die sich auf den rest seines lebens auswirken und gegen die man sich nicht versichern kann = für die man keinem anderen die verantwortung übertragen kann...
sowas behagt dem deutschen natürlich ganz und gar nicht...
nur mal so nebenbei, nicht, dass ich das gut heißen würde, dass irgendwer einem das leben vermiesen kann, mit dem man auf der renne zusammengerasselt ist...