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GASSS ignoriert eigene AGB (Ersatzfahrer) - nächste Schritte

Infos zu und mit Veranstaltern, aber auch zu anderen Themen,
über die es sich lohnt zu sprechen!

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Beitrag von T.J. »

Zunächst mal - danke für eure konstruktiven Beiträge. Ich hatte einen Ersatzfahrer, wollte auch nicht, dass mein anderer Kumpel alleine an der Strecke steht. Sicher auch aus eurer Sicht nachvollziehbare Gründe. Meine Glaskugel ist leider in Reparatur, so dass ich nicht unbedingt 2 Wochen vorher weiß, ob ich so krank bin, dass ich nicht fahren kann :-)

Ich hatte meinen Van gepackt und war bereit, aber es ging halt nicht. Da hätte ich mir vom Veranstalter mehr erhofft, und hatte auch versucht, noch ihn zu erreichen. Die sind natürlich am Tag vor dem Event auch auf dem Weg, ist ja auch kein Thema.

Und nein - ich möchte eigentlich bei meinem Hobby auch nicht, Paragraphen zu bemühen. Man kriegt normalerweise alles geregelt, das habe ich auch versucht, aber leider erfolglos.

Danke jedenfalls - und in meiner Ansicht geht das Verhalten von GASSS hier nicht, und dabei bleibe ich auch.
Saison 2026: 16.-19.3. Alcarrás (HPS)/10.-12.4. Cremona (GASS)/4.-5.5. Most (TripleM)/8.-9.6. Oschersleben (Panther)/11.-12.7. Mettet (Panther)/17.-19.8. Most (Panther)/12.-13.9. Mirecourt (Panther)
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Re: GASSS ignoriert eigene AGB (Ersatzfahrer) - nächste Schritte

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Beitrag von businesskasper »

Meine persönliche Meinung: AGBs sind Vertragsbestandteil, wenn ich vorher noch fragen muss ob wir die anwenden oder nicht, frag ich mich, was das Geschäftsgebaren soll. AGBs gelten beiderseitig: Wenn ich die Veranstaltung gebucht habe, muss man mich ja vor der Veranstaltung auch nicht nochmal fragen, ob ich auch zahlen will. Wenn die Veranstaltung gebucht ist und die Ersatzfahrerklausel steht in den AGBs, dann erwarte ich, dass das gilt. Da sind auch keine Einschränkungen bzgl. desselben genannt. Aber schriftliche Benachrichtigung vorab ist imho zwingend.

Ums Geld geht es wahrscheinlich schon. Der Ersatzfahrer mindestens Logistikaufwendungen bezahlt hat und vielleicht auch noch ein paar Euro abgedrückt.

Die Hausrechtsargumentation hat auch zwei Seiten. Klar können sie bestimmen, wer an ihren Veranstaltungen teilnimmt (das ist übrigens noch gar nicht Hausrecht), die Frage ist aber dann, ob sie die Leistung erbracht haben und damit auch Forderung gegenüber dem Nichtteilnehmer haben. In der Disko bezahlt man ja auch keine Eintritt, wenn einen der Türsteher nicht reinlässt.

Und bevor sich jemand wundert: Nein, das ist gar nicht so selten, dass Unternehmen ihre eigenen AGBs nicht kennen. Die hat halt irgendwann mal 'n Anwalt oder eine Rechtsabteilung zusammengeschwurbelt und nie jemand gelesen. Der erste, der sie zitiert wird dann auch angeguckt, als hätte er gerade seinen Namen unfallfrei buchstabiert.
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Beitrag von campari »

In diesem Fall ist es doch ganz klar geregelt. Es gibt die salvatorische Klausel, die Lücken explizit erwähnt und regelt, wie in diesem Fall vorgegangen wird. Und imho haben wir hier eine Lücke, weil zwar erwähnt ist, dass man einen Ersatzfahrer stellen kann und dass dann keine Stornokosten anfallen. Aber wie der Ersatzfahrer formal gemeldet und akzeptiert wird, ist nicht geregelt. Und für diesen Fall gilt, dass beide Parteien eine Lösung zu finden haben.

Bin beruflich bedingt auch schon Hobbyanwältin. Man kann gar nicht glauben, wie sehr "Recht" von Rechtsvorstellung abweicht.

Da lob ich mir mein CR Moto, da ist das alles klaro. Und einfach.
:horseshit:

Öfter mal die Hände waschen!!!
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Beitrag von Chris »

campari hat geschrieben: Donnerstag 23. April 2026, 08:37 Da lob ich mir mein CR Moto, da ist das alles klaro. Und einfach.
Es ist immer klar und einfach, bis doch mal irgendwas ist.
Wie bei Versicherungen. Die sind so lange gut, bis man sie braucht :-)
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Beitrag von campari »

Ich bezog mich auf den Fahrerwechsel bzw. Platzverkauf. Abgesehen davon war bei mir bisher immer alles klaro und einfach.
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Beitrag von JanR1 »

Verträge funktionieren immer nur solange, wie man sich verträgt...
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Beitrag von turbostef »

Ich kenne den ein oder anderen Veranstalter und kenne diverse Storys. Freuen wir uns lieber, dass es überhaupt noch Veranstalter gibt....
Natürlich scheiße ich das Geld auch nicht aber ich bin mittlerweile "generöser" als früher, wenn mal was passiert.
Dann trage ich meinen Verlust und fertig.

Es gibt Veranstaltungen auf manchen Strecken, da frage ich mich, ob der Veranstalter überhaupt irgendwas verdient oder gleich Insolvenz anmelden muss.

Ich kann mich an eine Veranstaltung Ende Oktober in Mugello erinnern, da waren es teilweise unter 130 Fahrer. Wer ein bisschen Ahnung hat weiß, dass man in Mugello restlos aus- und (über)-bucht sein muss um überhaupt auf Null rauszukommen.

Kann man sich jetzt also mit dem Taschenrechner ausrechnen, was der Veranstalter da an Geld verblasen hat.

Gerüchteweise hat Speer während Corona einen extrem hohen Betrag Verlust gemacht usw usw.

Und ja, seit Corona sind viele Veranstalter strenger geworden was die Rücktrittskonditionen angeht. Müssen sie aber.

Bei Rehm kann man (oder konnte man) Guthaben aufladen und hat dann einen kleinen Rabatt bekommen und konnte dann wegen Krankheit absagen (mit Attest aber)
Das wäre vielleicht auch eine Lösung künftig.


Und ja, auch ich hätte erwartet, dass man da seitens des Veranstalters eine vernünftige Lösung für alle findet. Aber wenn nicht würde ich auch nichts aus dem Fentser springen
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Beitrag von T300D »

turbostef hat geschrieben: Mittwoch 22. April 2026, 11:03 .... Es bringt einfach nichts. Ich kenne KEINEN, der vor Gericht genau das bekommen hat, was er sich vorstellt.
Meinst du das im Allgemein oder hier im Zusammenhang mit Trackday-Veranstaltern?

Bei Erstem erhebe ich "Einspruch" den zweiten Fall habe ich zum Glück noch nie in Erwägung ziehen müssen.

Als mir das Reh vor ein paar Jahren die Saison verdorben hat, habe ich von GASSS eine Gutschrift bekommen.
Kontaktaufnahme war aber auch nicht "kurz vor Event".
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Beitrag von turbostef »

T300D hat geschrieben: Donnerstag 23. April 2026, 14:22
turbostef hat geschrieben: Mittwoch 22. April 2026, 11:03 .... Es bringt einfach nichts. Ich kenne KEINEN, der vor Gericht genau das bekommen hat, was er sich vorstellt.
Meinst du das im Allgemein oder hier im Zusammenhang mit Trackday-Veranstaltern?

Bei Erstem erhebe ich "Einspruch" den zweiten Fall habe ich zum Glück noch nie in Erwägung ziehen müssen.

Als mir das Reh vor ein paar Jahren die Saison verdorben hat, habe ich von GASSS eine Gutschrift bekommen.
Kontaktaufnahme war aber auch nicht "kurz vor Event".
Ich meinte generell. Gerichtstermine sind sinnlos und verschwendete Lebenszeit.

Alles was man nicht persönlich klären kann, kann man auch nicht vor Gericht klären
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Beitrag von T300D »

Das kann ich nicht bestätigen.
4000€ Telekommunikationsrechnung abgewehrt und medizinische Entschädigung durchgesetzt. Ohne anwaltliche Unterstützung keine Chance.
In solchen Fällen redet mit dir keiner um einen Konsens zu erreichen, ...
Aber egal, ich wünsche jedem, keinen Anwalt zu benötigen. ✌️
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