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GASSS ignoriert eigene AGB (Ersatzfahrer) - nächste Schritte

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Beitrag von T.J. »

Hallo zusammen,

ich schildere hier bewusst eine konkrete Erfahrung mit GASSS Motorsport Company, da der Vorgang für mich nicht mehr nachvollziehbar ist und ich das in 20 Jahren Rennstreckentrainings auch noch nicht erlebt habe.

Gebucht war das Rennstreckentraining Cremona, 10.–12.04.2026.

Aufgrund krankheitsbedingter Verhinderung habe ich kurzfristig vor Beginn des Events – wie ausdrücklich in Ziffer 6 der GASSS AGB vorgesehen – einen Ersatzfahrer benannt (keine Stornokosten laut AGB).

GASSS hat dies dennoch abgelehnt, da sie grundsätzlich keine Änderungen mehr an den gebuchten Fahrern vornehmen und Leute auf der Warteliste präferieren. Das macht dann Sinn, wenn jemand mehrere Tage oder Wochen vor einem Event ausfällt, aber nicht direkt am Tag des Events.

Ein Kumpel von mir hatte einen Ersatzfahrer organisiert, der stand dann in Cremona vor Ort und durfte auch nach längerer Diskussion nicht meinen Platz übernehmen.

Eine solche Einschränkung existiert in den AGB nicht.

Ich habe den Veranstalter darauf hingewiesen und um Anwendung der eigenen Vertragsbedingungen gebeten.
Bislang bleibt es bei der Ablehnung.

Ich halte fest:
• die AGB sehen den Ersatzfahrer klar vor
• die Ablehnung stützt sich auf einen nicht geregelten Zusatzvorbehalt
• die vertraglich zugesicherte Option wird faktisch entzogen

Ich prüfe derzeit weitere Schritte, u. a. rechtliche Klärung sowie die Weitergabe meiner Erfahrungen an andere Fahrer, da ich dieses Vorgehen nicht als akzeptabel empfinde.

Meine Fragen an euch:
• Hatte jemand bei GASSS ähnliche Fälle?
• Wurde bei euch die AGB Regelung korrekt umgesetzt?

Danke Euch! Habt eine gute Saison!

Viele Grüße
Tobias
Saison 2026: 16.-19.3. Alcarrás (HPS)/10.-12.4. Cremona (GASS)/4.-5.5. Most (TripleM)/8.-9.6. Oschersleben (Panther)/11.-12.7. Mettet (Panther)/17.-19.8. Most (Panther)/12.-13.9. Mirecourt (Panther)
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Beitrag von turbostef »

Hast du im Vorfeld nicht mit GASSS Kontakt gesucht? Ist dein Kumpel einfach vor Ort aufgetaucht?

AGB's hin oder her, ich hätte das im Vorfeld angekündigt.

Rein rechtlich ist das natürlich ein komisches Vorgehen, wenn das stimmt was du schreibst
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Beitrag von campari »

Hi,
ich habe folgende Bedenken anzumelden:

0. wie du klar geschrieben hast, ist der Fall nicht geregelt. Einen Ersatzfahrer darfst du stellen, ob der aber akzeptiert werden muss, ist absolut ungeklärt. Also muss der generell auch nicht akzeptiert werden. Der Veranstalter kann das frei entscheiden. Im weiteren Verlauf der AGB ist von "Hausrecht" die Rede. Das würde auch hier zum Tragen kommen.
0.a) das anwendbare Recht ist das italienische
0.b) was gilt innerhalb dieses rechtsrahmens für solche/ähnliche Veranstaltungen? Würde Bezug nehmen auf, z.B. Reiseveranstaltungen oder Sportevents

1. Klärung vor Gericht kann teuer werden, würde ich nur im Rahmen einer Rechtsschutzversicherung angehen
2. Ich würde einen konstruktiven Weg gehen und um Anpassung der AGB bitten und nach gütlicher Einigung (Gutschrift, 50/50) streben

Edit:

Schau, hier ist es, in der salvatorischen Klausel; damit kannst du arbeiten:
https://www.gasss.eu/gasss-the-motorsport-company/agb/ hat geschrieben:Die AGB werden in mehreren Sprachen übersetzt und zur Verfügung gestellt. Bei Streitigkeiten in Bezug auf die AGB-Auslegung ist der Wortlaut in deutscher Sprache massgebend. Die Parteien vereinbaren die Geltung des italienischen Rechts. Gerichtsstand bei allen Streitigkeiten ist Bozen (BZ – Italien).
Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ungültig werden oder eine Lücke aufweisen, so werden die übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Vertragsparteien sind in diesem Fall verpflichtet die ungültige Bestimmung durch eine Solche zu ersetzen, die der Ungültigen wirtschaftlich möglichst nahe kommt bzw. die Lücke ausfüllt.
Soweit nicht durch die vorstehenden Bedingungen alle Umstände geregelt werden, gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Alle früher veröffentlichten Geschäftsbedingungen werden durch die vorliegende Version ersetzt und verlieren damit ihre Rechtswirksamkeit
Also kommt 0a/b zuerst und dann kannst du überlegen, ob du formale Schritte einleiten möchtest.

PS: du musst die AGB vom Vertragsabschluss vorliegen haben, falls du die nicht als pdf oder sonstwas hast, pronto die ausm Internet dokumentieren
Zuletzt geändert von campari am Mittwoch 22. April 2026, 09:51, insgesamt 2-mal geändert.
:horseshit:

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Beitrag von Chris »

turbostef hat geschrieben: Mittwoch 22. April 2026, 09:12 Hast du im Vorfeld nicht mit GASSS Kontakt gesucht? Ist dein Kumpel einfach vor Ort aufgetaucht?
Das ist für mich auch die wesentliche Frage!
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Beitrag von Magnum1 »

Mit Agathe bekommt man in der Regel eigentlich fast jedes Problem gelöst, Sie ist immer stets bemüht zu helfen!

Einfach jemanden auf eigene Faust zum Event zu schicken, aufzutauchen und zu sagen ich nehme den Slot von XY, ich glaub das macht kein Veranstalter mit!

Gruß Tom
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Beitrag von turbostef »

Wäre vermutlich effektiver als sich mit AGB's auseinanderzusetzen

Meine Lebenserfahrung: Sobald du einen Anwalt brauchst und einschaltest wird NICHTS besser. Nur schlechter. Und Geld kostet es auch.

Ich meide Anwälte und Gerichte wie der Teufel das Weihwasser. Es bringt einfach nichts. Ich kenne KEINEN, der vor Gericht genau das bekommen hat, was er sich vorstellt.

Ergo: Mit der Gegenseite sprechen, wenn Einigung gut, wenn nein, dann Entscheidung: Kann ich mit dem Verlust leben, lohnt sich der Aufwand einen Anwalt und Gerichte zu bemühen?

Im Ergebnis komme ich dann eigentlich immer zum Ergebnis "kein Anwalt"

Oder kurz: Wenn man den Anwalt braucht hat man zwischenmenschlich im Vorfeld was falsch gemacht (alle Beteiligten). Klar, Arschlöcher gibt es immer aber bei GASSS glaube ich jetzt nicht wirklich daran
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Beitrag von Rotty »

Hallo Tobias,

danke fürs Teilen dieser Erfahrung. Das klingt in der Tat sehr frustrierend, besonders wenn man sich extra an die Vorgaben hält.

Ich habe mir die aktuelle Fassung der AGB von GASSS (Ziffer 6) dazu einmal angesehen. Dort steht explizit: „Stellt der Teilnehmer einen Ersatzfahrer entfallen die Stornogebühren.“

Fakt ist:

Keine zeitliche Einschränkung: In den AGB findet sich keinerlei Hinweis darauf, dass das Recht auf einen Ersatzfahrer nur bis zu einem bestimmten Zeitpunkt vor Eventbeginn gilt.

Kein Vorbehalt für Wartelisten: Die AGB enthalten keine Klausel, die dem Veranstalter das Recht einräumt, einen rechtzeitig benannten Ersatzfahrer zugunsten einer internen Warteliste abzulehnen.

Wenn der Ersatzfahrer vor Ort war und den Platz hätte übernehmen können, sehe ich das auch so: Wenn der Veranstalter die Ziffer 6 der eigenen AGB ignoriert, entzieht er dir faktisch eine zugesicherte vertragliche Option. Das Argument mit der Warteliste mag betriebswirtschaftlich für GASSS attraktiv sein, aber das rechtfertigt nicht, die eigenen AGB gegenüber dem Kunden auszuhebeln.

Es ist absolut legitim, hier auf Erfüllung der AGB zu pochen. Ich würde dir empfehlen, den Vorfall schriftlich festzuhalten und unter expliziter Nennung der Ziffer 6 eine Klärung zu fordern.

Viel Erfolg dabei, hoffe, dass sich das noch fair regeln lässt!
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Beitrag von campari »

Ich fürchte, dass es große Missverständnisse gibt für den Fall, dass AGB Lücken haben, wie die, um die es hier geht.
:horseshit:

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Re: GASSS ignoriert eigene AGB (Ersatzfahrer) - nächste Schritte

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Beitrag von Lasagnenpony »

Am Tag des Events wegen Krankheit abzusagen hat ein Gschmäckle.
:horseshit: :horseshit:
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Re: GASSS ignoriert eigene AGB (Ersatzfahrer) - nächste Schritte

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Beitrag von oso_de_la_nariz »

Lasagnenpony hat geschrieben: Mittwoch 22. April 2026, 15:55 Am Tag des Events wegen Krankheit abzusagen hat ein Gschmäckle.
Sach ma, was meinste damit?
Denkst Du nicht, dass man am Tage des Events oder kurz zuvor krank werden könnte? Und wenn der kranke Teilnehmer einen Ersatz schickt .. wo ist das Problem? Einfach umtragen und fertich.
Mir ist aber auch nach der Eingangsschilderung nicht klar wo das Problem wirklich liegt. Um Kohle geht es hier wohl nicht, oder? Eher darum, dass der extra hingeschickte Ersatzteilnehmer unverrichteter Dinge wieder abziehen musste.

Da ich selbst mit dem Thema immer wieder mal zu tun habe ;-), mein Rat an den TO .. einfach vorher dem Veranstalter mach Bescheid sagen.

VG
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