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Bundesjustizministerium bereitet Änderungen in der Kfz-Haftpflicht vor

Alles rund ums Thema Racing bzw. was in anderen Rubriken nicht wirklich passt,
aber zum Thema Racing gehört.

Moderatoren: as, Chris

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Beitrag von Daniel »

Planung 2025
21.04 Aneau du Rhin
02 - 04.05 Slovakiaring
16. - 18.05 Mugello
29.05 - 01.06 Panoniaring
14. - 15.06 Cremona
27. - 29.06 Magny-Cours
12. - 13.07 Ledenon
03. - 05.08 Mugello
29. - 31.08 Cremona
12. - 13.09 Spa
04 - 06.10 Ledenon
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Beitrag von Sheepy86 »

Also verstehe ich es richtig, dass hier bei BiPro z.B. alles drin ist
"Versicherung
Jeder Teilnehmer wird zum Abschluss der von uns angebotenen Haftpflichtversicherung (in der Nenngebühr bereits enthalten) verpflichtet. Diese deckt die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit anderer Teilnehmer ab. Es gelten die allgemeinen und besonderen Versicherungsbedingungen der Haftpflichtversicherung. Die Versicherung tritt nicht ein für Schäden, die aus der unerlaubten Überlassung des Fahrzeuges an nicht angemeldete Personen resultieren. Der Teilnehmer versichert mit seiner Unterschrift, im Besitz einer gültigen Auslandskrankenversicherung zu sein, insofern die Veranstaltung nicht in seinem Heimatland stattfindet. Die Teilnehmer erhalten die Möglichkeit, eine zusätzliche Unfallversicherung abzuschließen. Die Information und Zahlung hierüber muss bis 1 Tag vor Veranstaltungsbeginn beim Veranstalter eingegangen sein.

Leistungen der zusätzlichen Unfallversicherung:


Versicherungssummen je Person

Invaliditätsleistung EUR 100.000,00

Todesfall-Leistung EUR 10.000,00

Kosten für kosmetische Operationen EUR 50.000,00

Sofortleistung bei Schwerverletzungen EUR 5.000,00

Bergungskosten EUR 50.000,00

Mitversichert ist:

- Reha-Management

Es gelten die Besonderen Bedingungen für die Unfallversicherung

mit progressiver Invaliditätsstaffel 300

(BB Progression 2021 - 300 Prozent) vereinbart.

Die Vollinvaliditätssumme beträgt 300.000,00 EUR.

Es gelten die Besonderen Bedingungen für die Produktlinie

Premium (BB Premium 2021) vereinbart.


Hinweise:
Die Invalidität muss
- innerhalb eines Jahres nach dem Unfall eingetreten und
- innerhalb von 18 Monaten nach dem Unfall von einem Arzt schriftlich festgestellt und beim Versicherer geltend gemacht werden.
Werden die zur Begründung von Invaliditätsansprüchen o. g. Fristen nicht eingehalten, so entfällt der Leistungsanspruch, ohne dass es auf das Verschulden des Versicherten ankommt. Der Anspruch auf die Invaliditätsleistung entsteht erst ab einem Invaliditätsgrad von mehr als 25 %."

Wie sieht es jetzt mit dem Ausland aus Frankreich/Italien/CZE/usw.

Entgelt für die Tagesunfallversicherung: 20 EUR pro Tag
Plan 2025:

irgendwas im März Cremona oder Pannonia-Ring
April vielleicht einen Tag am Anneau du Rhin

IGK Oschersleben
IGK Nürburgring
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  • campari Offline
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Beitrag von campari »

Sheepy86 hat geschrieben: Freitag 10. Januar 2025, 14:01 Also verstehe ich es richtig, dass hier bei BiPro z.B. alles drin ist
"Versicherung
Jeder Teilnehmer wird zum Abschluss der von uns angebotenen Haftpflichtversicherung (in der Nenngebühr bereits enthalten) verpflichtet. Diese deckt die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit anderer Teilnehmer ab. Es gelten die allgemeinen und besonderen Versicherungsbedingungen der Haftpflichtversicherung. ...
das können dir nur die AGB der Versicherung sagen
:horseshit:

Öfter mal die Hände waschen!!!
  • HaraldR6 Offline
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Beitrag von HaraldR6 »

Switch-it hat geschrieben: Freitag 10. Januar 2025, 09:21 Wir haben letztes Jahr bei KM Training in Oschersleben 20€ extra (2 Tage) für die Versicherung bezahlt. Das war auch Pflicht wenn man keine eigene Versicherung vorlegen konnte.
So sollten es alle Veranstalter handhaben da es einfach und überschaubar ist.
20€ extra für Unfall oder Haftpflicht oder für beides?
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Beitrag von businesskasper »

Ich halte 500EUR/Jahr auch für'n bisschen übertrieben. So viel zahl ich ja nichtmal auf der Straße und da sind die Haftpflichtfälle imho wahrscheinlicher.
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Beitrag von tobi90 »

Bei MotoMonster ist sie übrigens direkt dabei.

„Die Bundesregierung hat im April 2024 das Gesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinie zur Kfz-Haftpflichtversicherung bestätigt, das neben europäischen Vorgaben auch nationale Regelungen u. a. zur Einführung einer Motorsporthaftpflichtversicherung beinhaltet. Die Veranstalter von Motorsportevents müssen sicherstellen, dass der Versicherungsschutz in ihre Haftpflichtversicherung einbezogen wird.
MotoMonster versichert seit 2011 alle Veranstaltungen. Inbegriffen ist ebenfalls eine Motorsporthaftpflicht mit eine Deckungssumme von 7,5 Mio EUR für Personen-/Sach- und Vermögensschäden.
Es besteht also seitens der Teilnehmer kein Handlungsbedarf.„
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Beitrag von kadett 1 »

tobi90 hat geschrieben: Freitag 10. Januar 2025, 21:00 Bei MotoMonster ist sie übrigens direkt dabei.

„Die Bundesregierung hat im April 2024 das Gesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinie zur Kfz-Haftpflichtversicherung bestätigt, das neben europäischen Vorgaben auch nationale Regelungen u. a. zur Einführung einer Motorsporthaftpflichtversicherung beinhaltet. Die Veranstalter von Motorsportevents müssen sicherstellen, dass der Versicherungsschutz in ihre Haftpflichtversicherung einbezogen wird.
MotoMonster versichert seit 2011 alle Veranstaltungen. Inbegriffen ist ebenfalls eine Motorsporthaftpflicht mit eine Deckungssumme von 7,5 Mio EUR für Personen-/Sach- und Vermögensschäden.
Es besteht also seitens der Teilnehmer kein Handlungsbedarf.„
Das erwarte ich bei seriousen Veranstaltern auch.
#134
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Beitrag von Chrischen »

Daniel hat geschrieben: Freitag 10. Januar 2025, 08:45
Shinya hat geschrieben: Freitag 10. Januar 2025, 07:51
HaraldR6 hat geschrieben: Donnerstag 9. Januar 2025, 17:54 Informationen von der Seite des DMSB:
https://www.dmsb.de/de/news/fragen-und- ... rsicherung
Dann werd ich mal beim Hafeneger nachfragen, wie die das handhaben.
Für letztes Jahr August war das in Hockenheim 0,0 Thema.
.....oder gut in den AGBs versteckt? :?
AGB Hafenegger
Der Teilnehmer ist für seinen ausreichenden Versicherungsschutz (z.B. Unfall-, Haftpflicht-, ggf. Kfz- und Krankenversicherung) selbst verantwortlich.
Der Teilnehmer versichert mit seiner Unterschrift, im Besitz einer gültigen Auslandskrankenversicherung zu sein, insofern die Veranstaltung nicht in seinem Heimatland stattfindet.
Sollte der Teilnehmer nicht im Besitz einer Auslandskrankenversicherung sein, sind jegliche anfallende ärztliche Kosten selbst zu tragen.
Stand der AGB ist hier 16.10.2023. Also nicht Brand aktuell. Ich hab einmal nachgefragt
German Moto Masters :band:
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Beitrag von mashburner »

Meine Frau und ich hatten bislang auch nur bei BiPro und Motomonster rausgelesen, dass die Versicherung inklusive ist.
Ebenso bin ich der Meinung, dass man dies von allen seriösen Veranstaltern genau so erwarten sollte.

Bin gespannt was Hafeneger antwortet. Normalerweise hättest du deine Nachfrage gleich an alle gängigen Veranstalter verschicken können.

Vielleicht muss man in dieser Saison auch vor Ort den Nachweis erbringen, oder eine Versicherung für das Event nachlösen.
Dann relativieren sich unter Umständen auch die Preise von günstigen Anbietern......

Generell finde ich es immer noch schwierig, jemanden Vorsatz, bzw Fahrlässigkeit nachzuweisen. Wir befinden uns ja schließlich auf der Rennstrecke und nicht im Rahmen der StVo.
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Beitrag von Daniel »

mashburner hat geschrieben: Samstag 11. Januar 2025, 09:20

Generell finde ich es immer noch schwierig, jemanden Vorsatz, bzw Fahrlässigkeit nachzuweisen. Wir befinden uns ja schließlich auf der Rennstrecke und nicht im Rahmen der StVo.
Oben habe ich einen Link gesetzt. Beschluss vom 19.01.2023.
Da geht man von StVo aus. Generell ist der Verursacher haftbar.
Ich gehe davon aus, dass meine KFZ-Versicherung Rennstrecke ausschliesst.
Folglich hafte ich mit meinem Privatvermögen.
Das ist die eine Seite.
Andersrum ist auch scheisse.
Es räumt mich ein Nichtversicherter ab und ich sitze auf meinen den Kosten.
Motorrad ist Verbrauchsmaterial. Ich rede von den langfristigen Kosten.
In extremis kann ich meinen Job nicht mehr ausüben. Aus diesem Grund finanzielle Einbussen usw..
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