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Bundesjustizministerium bereitet Änderungen in der Kfz-Haftpflicht vor

Alles rund ums Thema Racing bzw. was in anderen Rubriken nicht wirklich passt,
aber zum Thema Racing gehört.

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Beitrag von Daniel »

Shinya hat geschrieben: Freitag 10. Januar 2025, 07:51
HaraldR6 hat geschrieben: Donnerstag 9. Januar 2025, 17:54 Informationen von der Seite des DMSB:
https://www.dmsb.de/de/news/fragen-und- ... rsicherung
Dann werd ich mal beim Hafeneger nachfragen, wie die das handhaben.
Für letztes Jahr August war das in Hockenheim 0,0 Thema.
.....oder gut in den AGBs versteckt? :?
AGB Hafenegger
Der Teilnehmer ist für seinen ausreichenden Versicherungsschutz (z.B. Unfall-, Haftpflicht-, ggf. Kfz- und Krankenversicherung) selbst verantwortlich.
Der Teilnehmer versichert mit seiner Unterschrift, im Besitz einer gültigen Auslandskrankenversicherung zu sein, insofern die Veranstaltung nicht in seinem Heimatland stattfindet.
Sollte der Teilnehmer nicht im Besitz einer Auslandskrankenversicherung sein, sind jegliche anfallende ärztliche Kosten selbst zu tragen.
Planung 2025
21.04 Aneau du Rhin
02 - 04.05 Slovakiaring
16. - 18.05 Mugello
29.05 - 01.06 Panoniaring
14. - 15.06 Cremona
27. - 29.06 Magny-Cours
12. - 13.07 Ledenon
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Beitrag von campari »

Fürchte, das wird es sein. Veranstalter kann nachweisen, dass Teilnehmer angegeben hat, versichert zu sein. Wenn dann etwas schief geht, dann liegt die Last beim Teilnehmer. Unbedingt immer die AGB prüfen. Und auch, wenn alles bisher kein Thema war, die Umsetzung dauert - und je nach Änderungsoffenheit der Streckeneigner kann es durchaus sein, dass auch auf der Seite versucht wurde, etwas auszusitzen.
:horseshit:

Öfter mal die Hände waschen!!!
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Beitrag von Switch-it »

Wir haben letztes Jahr bei KM Training in Oschersleben 20€ extra (2 Tage) für die Versicherung bezahlt. Das war auch Pflicht wenn man keine eigene Versicherung vorlegen konnte.
So sollten es alle Veranstalter handhaben da es einfach und überschaubar ist.
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Beitrag von stscit04 »

Meine Vermutung - wird laufen wie mit Krankenversicherungen in Spanien z.B.
Die Strecken wollen einen Nachweis, der Veranstalter wird diese Frage weitergeben und
wer nix vorzeigen kann, darf vor Ort nachlösen.

20€ / 2 Tage ist nicht schlecht - da lohnt sich das 500€ Paket fürs Jahr ja vor allem für
sehr viel Fahrer.
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Beitrag von Heli66 »

campari hat geschrieben: Freitag 10. Januar 2025, 08:52 Fürchte, das wird es sein. Veranstalter kann nachweisen, dass Teilnehmer angegeben hat, versichert zu sein. Wenn dann etwas schief geht, dann liegt die Last beim Teilnehmer. Unbedingt immer die AGB prüfen. Und auch, wenn alles bisher kein Thema war, die Umsetzung dauert - und je nach Änderungsoffenheit der Streckeneigner kann es durchaus sein, dass auch auf der Seite versucht wurde, etwas auszusitzen.
Helft mir mal, vielleicht verstehe ich da ja was gänzlich verkehrt. Diese ganze Versicherungsgeschichte bezieht sich doch ausschließlich auf den Schaden "Dritter" das hat ja mit den Fahrern unter sich sowie den Streckenposten nichts zu tun.

Das grenzt ja eh schon mal das "wenn dann mal was passiert" ziemlich ein, denn wieviele unbeteiligte Dritte kann man denn auf einer Rennstrecke schädigen?

Ich kenn mich da ja nicht so aus, aber kann man denn eine Rennstrecke ohne Haftpflichtversicherung betreiben? Damit ist doch in den meisten Fällen der Drops eh schon gelutscht.
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Beitrag von Daniel »

Heli66 hat geschrieben: Freitag 10. Januar 2025, 09:49
campari hat geschrieben: Freitag 10. Januar 2025, 08:52 Fürchte, das wird es sein. Veranstalter kann nachweisen, dass Teilnehmer angegeben hat, versichert zu sein. Wenn dann etwas schief geht, dann liegt die Last beim Teilnehmer. Unbedingt immer die AGB prüfen. Und auch, wenn alles bisher kein Thema war, die Umsetzung dauert - und je nach Änderungsoffenheit der Streckeneigner kann es durchaus sein, dass auch auf der Seite versucht wurde, etwas auszusitzen.
Helft mir mal, vielleicht verstehe ich da ja was gänzlich verkehrt. Diese ganze Versicherungsgeschichte bezieht sich doch ausschließlich auf den Schaden "Dritter" das hat ja mit den Fahrern unter sich sowie den Streckenposten nichts zu tun.

Das grenzt ja eh schon mal das "wenn dann mal was passiert" ziemlich ein, denn wieviele unbeteiligte Dritte kann man denn auf einer Rennstrecke schädigen?

Ich kenn mich da ja nicht so aus, aber kann man denn eine Rennstrecke ohne Haftpflichtversicherung betreiben? Damit ist doch in den meisten Fällen der Drops eh schon gelutscht.
Einen und der ist Familienvater mit drei studierenden Kinder.
Wegen Invalidität braucht er einen Umbau an seinem Eigenheim und regelmässige Pflege.

Was meinst Du wie die Summe von 7`500`000.- zusammenkommt.
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Beitrag von Heli66 »

Daniel hat geschrieben: Freitag 10. Januar 2025, 09:55
Heli66 hat geschrieben: Freitag 10. Januar 2025, 09:49
campari hat geschrieben: Freitag 10. Januar 2025, 08:52 Fürchte, das wird es sein. Veranstalter kann nachweisen, dass Teilnehmer angegeben hat, versichert zu sein. Wenn dann etwas schief geht, dann liegt die Last beim Teilnehmer. Unbedingt immer die AGB prüfen. Und auch, wenn alles bisher kein Thema war, die Umsetzung dauert - und je nach Änderungsoffenheit der Streckeneigner kann es durchaus sein, dass auch auf der Seite versucht wurde, etwas auszusitzen.
Helft mir mal, vielleicht verstehe ich da ja was gänzlich verkehrt. Diese ganze Versicherungsgeschichte bezieht sich doch ausschließlich auf den Schaden "Dritter" das hat ja mit den Fahrern unter sich sowie den Streckenposten nichts zu tun.

Das grenzt ja eh schon mal das "wenn dann mal was passiert" ziemlich ein, denn wieviele unbeteiligte Dritte kann man denn auf einer Rennstrecke schädigen?

Ich kenn mich da ja nicht so aus, aber kann man denn eine Rennstrecke ohne Haftpflichtversicherung betreiben? Damit ist doch in den meisten Fällen der Drops eh schon gelutscht.
Einen und der ist Familienvater mit drei studierenden Kinder.
Wegen Invalidität braucht er einen Umbau an seinem Eigenheim und regelmässige Pflege.

Was meinst Du wie die Summe von 7`500`000.- zusammenkommt.
Hört man ja ständig, dass bei Hobbyveranstaltungen mit ihrem massivem Zuschauerandrang herumfliegende Teile der Motorräder unbeteiligte Dritte in die Invalidität schicken.
An den Ansprüchen unter den Fahrern ändert sich ja, so wie ich das verstehe absolut garnichts, das ist für mich erstmal das wichtigste.

Abgesehen von diesen Horrorstories wäre es nach wie vor interessant zu wissen wie es sich nun mit den Haftpflichtversicherungen der Rennstrecken verhält. Welchen Einschränkungen unterliegen "Unbeteiligte Dritte" wenn sie ein Rennstreckengelände betreten,.....
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Beitrag von Daniel »

Irgendwie drehen wir uns im Kreis.
Ich wiederhole mich. Es ist nicht relevant was Dein Mitfahrer auslöst.
Relevant ist die Versicherung, welche dann für den Schaden seines Mandanten gerade stehen muss.
Die Versicherung ist garantiert nicht kulant.
Ich kann und will es mir nicht leisten meine Eigentumswohnung zu verkaufen um den Regress zu bedienen.

Für mich wäre eine Kollektivversicherung über einen Verein interessant.
In der Schweiz habe ich bereits den SAM angefragt. Leider noch ohne Rückmeldung.
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Beitrag von Shinya »

Mein Möf ist ganz normal mit Haftpflicht (und TK) versichert, auch wenn ich keine Landstraße mehr fahre.
Hab den ganzen Sums jetzt an die Versicherung weitergeleitet mit der Bitte um Rückmeldung, ob die bestehende Haftpflicht das abdeckt oder nicht. Einen Link zu dem Pflichtversicherungsgesetz, und da im Speziellen zu §5 hab ich auch mitgeschickt.

Abgedeckte Versicherungssummen wären bei mir aktuell über den geforderten 7,5 Mio, bzw. 1,3 Mio.

Bin mal gespannt.
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Beitrag von campari »

Heli66 hat geschrieben: Freitag 10. Januar 2025, 10:08 ...

Hört man ja ständig, dass bei Hobbyveranstaltungen mit ihrem massivem Zuschauerandrang herumfliegende Teile der Motorräder unbeteiligte Dritte in die Invalidität schicken.
An den Ansprüchen unter den Fahrern ändert sich ja, so wie ich das verstehe absolut garnichts, das ist für mich erstmal das wichtigste.

Abgesehen von diesen Horrorstories wäre es nach wie vor interessant zu wissen wie es sich nun mit den Haftpflichtversicherungen der Rennstrecken verhält. Welchen Einschränkungen unterliegen "Unbeteiligte Dritte" wenn sie ein Rennstreckengelände betreten,.....
"Dritter" im Sinne einer Versicherung ist, wer weder Versicherer, noch Versicherter ist, kann also jeder sein, der zu Schaden kommt.
:horseshit:

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