Alles schön und gut, weil startplatz vier im sprintrennen supersport. Da ich so ein hervorragender starter bin konnte ich raketenartig als siebenter in die erste kurve einbiegen. Aber nich so schlimm, ruck-ztuck war ich nach ein paar metern wieder fünfter. Ich merkte schon, dass der vor mir fahrende in den kurven nicht ganz so fix war aber auf den metern nicht einholbar schien. somit gedanklich meine lieblingsstelle zum überholen auserkoren. Is ne rechts- links-kombi, die man doch recht zügig durchfährt. In der rechts konnt ich mich neben ihn setzen, ABER…und jetzt kommts, eben nicht durchsetzen. Ich hatte die schlechtere linie versuchte mein gefährt durch kräftiges ziehen der hebelei rechter hand abzubremsen. Dies misslang, denn ich fuhr dem anderen aufzünder ins hinterrad. wir kommen beide zu sturz. Glücklicherweise ist ihm gar nichts passiert. Bei mir hats finalgon extrem gerichtet. Unsere bikes sind relativ glimpflich davon gekommen. Jetzt war ich mir meines fahrfehlers bewusst und hab mich ungefähr 17-millionen-mal bei ihm entschuldigt. Nach einiger zeit kommt der andere aufzünder zu mir ans zelt und meint, ob wir dass nicht über die haftpflicht klären könnten. Ich hab meine bedenken angemeldet und meinte, dass das wohl keine versicherung übernehmen würde. Bestärkt durch einen weiteren zünder, beharrte er jedoch drauf, er kenne schließlich einen ähnlichen fall, bei dem die versicherung eintrat.
Nun gut, das schlechte gewissen plagte mich und wir vereinbarten, dass man es ja zumindest versuchen könne. Ich meldete also bei meiner versicherung einen schaden ............….bla, bla, bla. So viel mühe hätte ich mir nicht geben brauchen den d r e i tage später bekam ich antwort. Ihr könnt es euch denken. Nix is mit schadensausgleich.
Nun bekomme ich ein schreiben des anwaltes des ach so redlichen und sportlichen aufzünders, in welchem mir mitgeteilt würde ich möge mich äußern, ob ich den schaden ausgleichen wolle. Vorsorglich weißt man mich darauf hin, dass ein zeuge auch vor gericht, bestätigen könne, dass ich durch meine grob fahrlässige fahrweise ihren mandanten zu fall brachte und sachschaden verursachte.
Also nun:
Habt ihr werfahrungswerte mit solchen geschichten. Der haftungsausschluss bezieht sich ja bei, ich denke mal allen, veranstaltern auf den verantslter selbst und schließt nur ihn oder dessen mitarbeiter aus. Wie siehts denn zwischen zwei kollidierten zündern aus. ich hab nun schon mit nem mitarbeiter von brandt gesprochen und der meinte, dass ihnen schon mal sowas passiert ist, wobei er meint dass die polnische gerichtsbarkeit zuständig sein könnte und es außerdem bei einem rennen keine möglichkeit gibt haftungsansprüche geltend zu machen
Resultat:
Morgen halb zehn geh ich zum anwalt
Fazit:
Ich muss einfach besser starten
Grüße
falko
