Solltet ihr es dennoch in Erwägung ziehen, könnte es passieren, daß aufgrund von schwerwiegenden Netzhauterkrankungen bzw. vollständigen Erblindungen, nach der Veranstaltung, dies das letze Aufzünden für einen längeren Zeitraum gewesen sein dürfte!!!
Ok, habs doch noch gefunden, google sei dank.
Für die, dies nicht kennen hier der Text:
1. DUNLOP Bördesprint 2006
4-Stunden-Rennen
5. Juni 2006
Die Veranstaltung ist national ausgeschrieben
und wurde vom ADAC am xx unter Reg.Nr. xx genehmigt.
1. Nennungsschluß, Nenngeld
Nennungsschluß für Einzelnennungen ist am 22.5.2006, Nachnennungen sind bis zur maximalen Starterzahl auch vor Ort möglich.
Das Nenngeld beträgt für die Klassen 1 - 4 = 340,- Euro je Team. Das Nenngeld ist der Nennung als Scheck beizufügen oder ist zeitgleich mit der Nennung an den Veranstalter zu überweisen.
Alle Nennungen sind an den
MSF Sauerland e.V. im ADAC
Postfach 1118, 59831 Sundern zu richten.
Telefon:02932-445141, Fax 445142
Überweisungen sind durch Quittung nachzuweisen und an MSF Sauerland e.V., Volksbank Neheim-Hüsten, Blz 466 600 22, Kontonr.: 709 575 100 unter Stichwort „Sprint 3" vorzunehmen.
2. Techn. Abnahme
Alle Motorräder müssen vor dem Start zur technischen Abnahme. Hier werden alle Motorräder gekennzeichnet. Ein Start ohne Kennzeichnung ist nicht zulässig.
3. Distanz / Ablauf
Jedes Team besteht aus 1 oder 2 Fahrern mit 1 oder 2 Motorrädern. Bei Hubraumunterschiedlichen Motorrädern gibt das stärkere Motorrad die Klasseneinteilung vor.
30 Minuten vor dem Start zum Training findet eine Fahrerbesprechung statt, die Teilnahme ist für jeden Fahrer Pflicht. Ort und Zeitpunkt wird mit der Nennungsbestätigung mitgeteilt.
Jede Klasse fährt 2 x 30 Minuten Zeittraining, die Renndistanz beträgt 4 Stunden.
Die Anzahl der Fahrerwechsel im Training und Rennen ist freigestellt.
Bei Teams mit 2 Motorrädern muß beim Fahrerwechsel der Transponder am Motorrad gewechselt werden.
Es darf sich zu jeder Zeit pro Team nur ein Motorrad auf der Strecke befinden!
Der Start wird als „Le Mans"-Start durchgeführt, hierbei stehen die Fahrer auf der rechten Streckenseite, die Motorräder werden von maximal einem Helfer auf der gegenüberliegenden Seite gehalten. Das Starten der Motorräder darf nur durch den Fahrer erfolgen. Die Startaufstellung ergibt sich aus der schnellsten Runde des Teams im Zeittraining.
Sollte es während des Rennens zu unvorhergesehenen Vorkommnissen kommen, kann die Rennleitung den Einsatz eines „Safety-Car" bestimmen, ab diesem Moment zeigen die Streckenposten die weisse Flagge mit gekreuzten roten Diagonalen und es gilt absolutes Überholverbot. Alle Fahrer müssen sich hinter dem „Safety-Car" in einer Reihe aufreihen. Die hinter dem „Safety-Car" gefahrenen Runden werden gewertet. Die Boxengasse öffnet sich nach jeder Durchfahrt des „Safety-Car" für ca. 20 Sekunden, um die wartenden Fahrer aus der Boxengasse zu lassen.
4. Tanken, Reparaturen
Tanken sowie Reparaturen dürfen nur an den zugewiesenen Boxen stattfinden.
5. Transponder
Die Transponder werden bei Hinterlegung der Lizenz ausgegeben, bei Veranstaltungslizenznehmern ist eine Pfandgebühr von 100,- Euro zu hinterlegen.
6. Siegerehrung
Die Siegerehrung findet direkt im Anschluß in der Box 1 statt.
7. Offizielle
Rennleiter: Ottmar Bange, Arnsberg
Leiter der Streckensicherung: Edgar Schulz, Lüdenscheid
Sportkommissar: Jörg Klare, Dortmund
Techn. Kommissar:Karl-Heinz Lemberg, Dortmund
Technisches Reglement
Zugelassen sind Motorräder, die aus einer Großserienproduktion entstammen müssen. Nicht zugelassen sind Produktionsracer oder Prototypen.
Vor der Veranstaltung 102 dB(A) &endash; nach der Veranstaltung max. + 2dB(A)
Gemessen wird bei folgenden Drehzahlen:
Klasse 1 + 2 + 3 7000 1/min.
Kennzeichnung der Motorräder
Start-Nr. müssen vorne, sowie rechts und links am Fahrzeug angebracht sein. Untergrund und Ziffern müssen einen deutlichen Kontrast haben und einwandfrei lesbar sein. Die bindende Entscheidung hierüber trifft der technische Kommissar.
Luftfiltergehäuse/Airbox
Alle Motorräder müssen mit einem Luftfiltergehäuse oder einer Airbox versehen sein. Das geschlossenes System für die Kurbelgehäusebelüftung muß beibehalten werden. Der Luftfiltereinsatz darf geändert oder entfernt werden.
Austauschen oder Modifizieren von Motorradteilen
Sämtliche Teile dürfen modifiziert oder ausgetauscht werden. Ausgetauschte Teile müssen Großserien entstammen und für jedermann frei käuflich sein. Ausgetauscht werden darf nicht der ursprüngliche Rahmen, die Gabel, das Motorgehäuse, Zylinder und Zylinderkopf. Schrauben und/oder Bolzen an hochbelasteten Teilen dürfen weder modifiziert noch ausgetauscht werden.
Räder, Reifen und Bremsen
Die Radachsen müssen aus Eisenmaterial hergestellt sein.
Räder aus Verbundmaterialien (z. B. Carbon oder Kohlephaser) oder Magnesium sind verboten.
Als Reifen sind Profil- oder Regenreifen zugelassen. Profilreifen müssen eine E-Makierung und/oder DOT-zugelasssen sein und entsprechende DOT-Kennungen auf der Reifenflanke tragen. Die montierten Reifen am Fahrzeug müssen vom gleichen Hersteller sein.
Eine Mindestprofiltiefe von 2,5 mm bei der technischen Abnahme an jedem Punkt der Laufflächenbreite ist vorgeschrieben. Ein Nachschneiden von Reifen ist verboten.
In der Klasse 4 ist die Wahl der Reifen freigestellt.
Die Bremsscheiben und deren Befestigungen am Rad müssen aus Eisenmaterial sein.
Sicherung, Entlüftung
Aus Sicherheitsgründen müssen Ölablaß, Öleinfüll und Ölfilter fest und zuverlässig gesichert werden.
Vorhandene Scheinwerfer, Rückleuchten und Blinker müssen mit Klebeband kreuzweise abgeklebt werden.
Vorhandene Sturzbügel und Hauptständer müssen abmontiert werden. Seitenständer müssen über einen selbsttätigen Klappmechanismus verfügen und/oder die entsprechende Wegfahrsperre muß funktionsfähig sein.
Vorhandene Beifahrerfußrasten müssen gegen das Aufklappen zusätzlich gesichert werden.
Sämtliche Be- und Entlüftungsschläuche müssen in ausreichend große und seperate Behälter münden.
Zündunterbrecher
Sämtliche Motorräder müssen mit einem funktionierenden Zündunterbrecherschalter oder -knopf ausgerüstet sein.
Fahrerausrüstung
Zugelassen sind nur Schutzhelme, die den DMSB-Bestimmungen entsprechen. Fahrerkombi, Handschuhe und Stiefel aus Leder oder vergleichbarem Material sind vorgeschrieben.
Allgemeines
Bei Unstimmigkeiten hinsichtlich der vorgenannten Bestimmungen - insbesondere bei Sicherheitsangelegenheiten - ist die Entscheidung des technischen Kommissars und des Rennleiters bindend.