Rennmoped von A nach D - Was muß man beachten?
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über die es sich lohnt zu sprechen!
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- Socken Offline
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Rennmoped von A nach D - Was muß man beachten?
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Ahoj Gemeinde,
will mir ein Rennmoped in Österreich kaufen und mit nach D nehmen.
Anmelden ist nicht geplant.
Was muß ich beachten bezüglich Steuern, Überführung, Besitznachweis, etc.?
Würde mich freuen, wenn Ihr mir Eure Erfahrungen und Tipps nennen könntet.
will mir ein Rennmoped in Österreich kaufen und mit nach D nehmen.
Anmelden ist nicht geplant.
Was muß ich beachten bezüglich Steuern, Überführung, Besitznachweis, etc.?
Würde mich freuen, wenn Ihr mir Eure Erfahrungen und Tipps nennen könntet.
Gruß,
Socken
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- Chris Offline
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Re: Rennmoped von A nach D - Was muß man beachten?
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- limpy Offline
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Re: Rennmoped von A nach D - Was muß man beachten?
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Also umgekehrt ist es,meines Wissens nach,notwendig die Steuern in Österreich nachzuzahlen!
Rein rechtlich,nachgefragt hat natürlich noch nie jemand...
Bei uns in Österreich stehen auch sehr viele Motorräder aus D in der Garage für die Rennstrecke da sie bei euch bei weitem günstiger sind wegen der nicht vorhandenen NoVa.
Rein rechtlich,nachgefragt hat natürlich noch nie jemand...
Bei uns in Österreich stehen auch sehr viele Motorräder aus D in der Garage für die Rennstrecke da sie bei euch bei weitem günstiger sind wegen der nicht vorhandenen NoVa.
- Larsi Offline
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Re: Rennmoped von A nach D - Was muß man beachten?
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gilt denn die NoVA auch für nicht angemeldete fahrzeuge?
Vier Zylinder sind zwei Motorräder oder ein halbes Auto!
- limpy Offline
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Re: Rennmoped von A nach D - Was muß man beachten?
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Dazu hab ich folgendes gefunden:
Weiters noch gefunden:
Aber ich kenn mich da auch nicht sonderlich gut aus.
Weiß ja auch nicht ob das Fahrzeug welches Socken gekauft hat jemals zugelassen war, oder vllt eh aus Deutschland stammt,oder oder oder
Wollte jediglich darauf hinweisen!
Ließt sich für mich so, dass ich NoVa zahlen muss beim Kauf, diese aber zurückvergütet werden kann, wenn ich das Fahrzeug nicht zulasse.Vergütung der NoVA für Privatpersonen:
Kann ein Fahrzeug aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht in Österreich zum Verkehr zugelassen werden (weil es sich z. B. um ein nicht zulassungsfähiges Rennfahrzeug handelt), und ist für dieses Fahrzeug von einem österreichischen Händler oder Leasingunternehmen bereits NoVA verrechnet worden, dann wird die NoVA auf Antrag vergütet. Dasselbe gilt, wenn ein Fahrzeug, das an sich im Inland zum Verkehr zugelassen werden könnte, innerhalb von fünf Jahren nicht zugelassen wird.
Weiters noch gefunden:
Der letzte Absatz wäre für Käufer aus Deutschland bzw. allgemein für Käufer aus dem Ausland interessant, wenn dies auch im Nachhinein möglich wäre.NoVA-Rückvergütung:
Die NoVA kann, wenn das Fahrzeug ins Ausland verbracht bzw. verkauft wird unter gewissen Voraussetzungen zurückgefordert werden. So ist zum Beispiel die Rückforderung möglich, wenn das Fahrzeug als Übersiedlungsgut durch einen Privaten ins Ausland verbracht wird. Beim Verkauf ins Ausland durch einen Privaten (bzw. Unternehmer die das Fahrzeug nicht überwiegend für das Unternehmen genutzt haben) ist derzeit jedoch keine Rückforderung möglich. Per 31.12.2015 wird diese Einschränkung jedoch durch ein Urteil des Verfassungsgerichtshofs aufgehoben. Der Gesetzgeber könnte aber schon vorher eine entsprechende Reparatur des Gesetzes vornehmen.
Aber ich kenn mich da auch nicht sonderlich gut aus.
Weiß ja auch nicht ob das Fahrzeug welches Socken gekauft hat jemals zugelassen war, oder vllt eh aus Deutschland stammt,oder oder oder

Wollte jediglich darauf hinweisen!
- Veilseid Offline
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Re: Rennmoped von A nach D - Was muß man beachten?
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Die Nova musst du nicht bezahlen, wenn du nicht anmeldest.
Wenn du bei uns in AT im Geschäft ein Neufahrzeug kaufst, dann kannst du ein Ansuchen stellen, dass du die Nova zurückerstattest bekommst wenn das Fahrzeug nur für die Rennstecke, also nicht im öffentlichen Strassenverkehr zugelassen wird. (funktioniert auch, dauert nur ein wenig)
Aber der TS will ja von A nach D, also genau das was Chris sagt, nix zu beachten und genau so währe es von D nach A wenn nur RS gefahren wird.
Wenn du bei uns in AT im Geschäft ein Neufahrzeug kaufst, dann kannst du ein Ansuchen stellen, dass du die Nova zurückerstattest bekommst wenn das Fahrzeug nur für die Rennstecke, also nicht im öffentlichen Strassenverkehr zugelassen wird. (funktioniert auch, dauert nur ein wenig)
Aber der TS will ja von A nach D, also genau das was Chris sagt, nix zu beachten und genau so währe es von D nach A wenn nur RS gefahren wird.
- limpy Offline
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Re: Rennmoped von A nach D - Was muß man beachten?
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Das mit der NoVa hab ich nur kurz meinen Eindruck geschrieben.
Hab selbst auch noch kein Neufahrzeug rein für die RS gekauft.
Aber Steuern ist wieder was anderes.
Ich kenns so,wenn ich ein Rennfahrzeug von D nach A holen möchte,MÜSSTE ich die Steuern in A nachzahlen,auch wenn ich das Fahrzeug nicht anmelden möchte.
Dies wäre auch möglich,jedoch müsste ich da eben die NoVa nachzahlen.
Die Steuern kann ich mir dann in D auszahlen lassen.
In Wirklichkeit machts aber keiner...
Meine Kawa hat auch deutsche Papiere.
Genauso wie die Honda die ich davor hatte.
Hab selbst auch noch kein Neufahrzeug rein für die RS gekauft.
Aber Steuern ist wieder was anderes.
Ich kenns so,wenn ich ein Rennfahrzeug von D nach A holen möchte,MÜSSTE ich die Steuern in A nachzahlen,auch wenn ich das Fahrzeug nicht anmelden möchte.
Dies wäre auch möglich,jedoch müsste ich da eben die NoVa nachzahlen.
Die Steuern kann ich mir dann in D auszahlen lassen.
In Wirklichkeit machts aber keiner...
Meine Kawa hat auch deutsche Papiere.
Genauso wie die Honda die ich davor hatte.
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- EwaldS Offline
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Re: Rennmoped von A nach D - Was muß man beachten?
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solange das Fahrzeug nicht angemeldet wird ist es in beiden Richtungen komplett egal!
Es fällt weder eine Steuer oder sonstiges an!
Wenn als Privatperson gekauft!
Und ich arbeite mit dem täglich!
wäre dann ein sogenander Innergemeinschaftlicher Erwerb im Rahmen der EU!
Es fällt weder eine Steuer oder sonstiges an!
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