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Haftungsfrage auf Rennstrecke bei schlechter Witterung?

Alles rund ums Thema Racing bzw. was in anderen Rubriken nicht wirklich passt,
aber zum Thema Racing gehört.

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Haftungsfrage auf Rennstrecke bei schlechter Witterung?

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Beitrag von Driver9 »

Habe mal ne Frage zur Haftung auf Rennstrecken bei der aktuellen Wetterlage.

Diesen Frühling haben wir ja allgemein einen recht schlechte Wetter start.
Drum mal meine Frage, wer entscheidet eigentlich an der Rennstrecke ob das Wetter für Rennsport taugt oder nicht?
Der Streckenbetreiber? Der Traininganbieter? Oder jeder einzelne für sich selbst?

Vor allem wer Haftet für diese Entscheidung?

Ich für meinen Teil sehe das nämlich ein bisschen so:
Ich bezahle viel Geld an einen Rennstreckenanbieter damit ich einen Tag auf der Rennstrecke das tun kann was auf öffentlichen Strassen nicht möglich ist.
Nämlich unter optimalen Bedingungen kontrolliert und sicher mein Moped schnell bewegen.

Wenn es nun aber 5°C (Tageshöchsttemperarturen) hat, und am besten noch feucht ist oder Schneeregen hat, dann würde doch jeder Mopedfahrer nichtmal freiwillg mit seinem Moped 5 KM zur Arbeit fahren. Weil es schlicht und einfach fahrlässig ist. (Es würde nichtmal ein Versicherungsschutz ohne Winterreifen bestehen).

Wie ist das jetzt auf der Renne?
Kann ich mich da dann drauf verlassen das sobald die Rennstrecke frei gegeben wird auch ANDERE KOMPETENTE UND HAFTBARE Menschen entschieden haben das Wetter ist Sportfahrer tauglich?
Oder sind wieder alle anderen Fein raus da ich ja einen Haftverzicht unterschreibe?

Nicht falsch verstehen: Ich möchte keinen anderen die Schuld zuschieben sollte ich wegen Fahrfehlern oder Dummheit stürzen. Aber ich habe nun nach langem Kampf mit meinen Versicherungen (Private Unfall, Berufunfähigkeit; an der Haftpflicht arbeite ich noch) endlich geschafft das alle "Linzensfreien Motorsportveranstaltungen" komplett mitversichert sind. Bei einem Telefonat mit der Versicherung wurde mir aber gesagt das das momentane Wetter aus Sicht der Versicherung nichts mit Sportfahrertraining oder Motorsport zu tun hat. Es wäre einfach nur grobe Fahrlässigkeit und im Falle eines Falles würde die Versicherung den Veranstalter haftbar machen.

Was meint Ihr dazu? Gibt es dazu schon "Präzedenzfälle"?
Immerhin ist ein Rennstrecke doch keine Rechtfreie Zone, bei einem Crash kann der Verursacher ja auch Haftbar gemacht werden (ganz im Irrglauben vieler Fahrere).
"Manchmal lasse ich Adrenalin Junkie sogar meinen Fuß unter der Bettdecke über die Bettkante hängen"
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Beitrag von paj »

wenn die strecke zum fahren freigegeben ist gilt dein unterschriebener haftungsverzicht. egal ob kalt oder sturzregen oder orkanböen. on freigegeben wird entscheidet meines wissens der veranstalter
der nachweis grober fahrlässigkeit scheint mir schwierig
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Beitrag von moik »

Der Betreiber entscheidet hauptsächlich, nicht der Veranstalter.
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Beitrag von FrontPlayer »

Bild

Ich bemühe nochmal Steve´s Foto aus OSL letztes Jahr - da wurde m.W. auch nicht abgebrochen, als der Schnee kam... :shock:
Suzuki GSX-R 750 Cup 2013 (1 Sieg)
Deutscher Langstrecken Cup 2014 (Vize Kl. 2; 1 Sieg)
Reinoldus Langstrecken Cup 2014 (2 Siege)
Van Zon Sprint Cup 2018+2019 (Meister; 8 Siege)
German Twin Trophy Stock 2019 (Vize)
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Re: Haftungsfrage auf Rennstrecke bei schlechter Witterung?

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Beitrag von Hannes_T »

Mir scheint, dass deine Versicherung schon an Ausreden bastelt und die Deckungszusage damit zu relativieren sucht. So ein Blödsinn, was ist bei einem Regenrennen?
"Omne animal post coitum triste"
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Re: Haftungsfrage auf Rennstrecke bei schlechter Witterung?

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Beitrag von schinnerhannes »

neneneeee

der DEUTSCHE muß für sein Geld eine OPTIMALE Strecke präsentiert bekommen :!: :!: :!:

Hab viel mit Engländern zu tun - die ja bekanntlich bei jedem Wetter fahren - die kommen in Ihren Gehirnwindungen erst gar nicht auf diesen Gedanken.
Aber nicht daß die nicht lange genug wären - NEIN - es sind Engländer halt :wink: :wink: :!: :!:

TIP von mir: BLEIB DOCH EINFACH IN DEN MONATEN OKTOBER bis APRIL DAHEIM :!: :!:
oder ziehe nach Californien um :oops: :oops: 8) :!:
immer locker durch die Hose atmen ;-)
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Re: Haftungsfrage auf Rennstrecke bei schlechter Witterung?

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Beitrag von schorsi »

Moin,
auch du liebe Güte.

Mich interressiert nur die Haftungsfrage bezüglich der bei gegebener Wtterung zu nutzender Reifen

Diese typisch deutsche Vollkasko Mentalität geht mir anderseits mächtig auf die........

Gruß
schorsi
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Beitrag von PhilippFR »

Driver9 hat geschrieben: Wie ist das jetzt auf der Renne?
Kann ich mich da dann drauf verlassen das sobald die Rennstrecke frei gegeben wird auch ANDERE KOMPETENTE UND HAFTBARE Menschen entschieden haben das Wetter ist Sportfahrer tauglich?
Das kannst nur DU entscheiden ob DU mit den Bedingungen klar kommst. Der Veranstalter wird die Strecke freigeben, sobald die Fahrbahn und die Auslaufzonen Schnee und eisfrei sind.

Die Einstellung bzw. das Verhalten ist wieder typisch "deutsch", aber bitte nicht falsch verstehen ;-)
Zuletzt geändert von PhilippFR am Sonntag 31. März 2013, 14:27, insgesamt 2-mal geändert.
Häringer | Motorsport - Practice

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19.07.2020 - Anneau du Rhin 199€
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Re: Haftungsfrage auf Rennstrecke bei schlechter Witterung?

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Beitrag von Organspender »

War doch soweit ok am Samstag am Anneau, bisserl feucht, aber kein Eis auf der Strecke, 2°C. Hatte Spass mit den Regenreifen, nach dem Warmfahren. Bist Du nicht gefahren?


P.S. habs grad gelesen, warst gar nicht da. Tja, Speer hatte vom 29.03..-01.04. 3 Tage angeboten. Und ja es wurde gefahren,.
Zuletzt geändert von Organspender am Sonntag 31. März 2013, 14:29, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: Haftungsfrage auf Rennstrecke bei schlechter Witterung?

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Beitrag von Pitter1946 »

Der Betreiber gibt eine Strecke frei.
Hier gibt es das Beispiel, dass der Betreiber z.B. bei Öl, Dreck usw sperrt, bis die Strecke wieder gefahrlos befahren werden kann.
Das würde auch bei Eis, Schnee, Nebel**, Überflutung der Strecke und des Fahrerlagers gelten.
Eine Sperrung der Strecke kann z.B. auch erfolgen, wenn die Sicherheitsstandards der jeweiligen Strecke durch Funkausfall, nicht einsatzbereite RTW's oder Medizinische Abt. nicht mehr vorhanden sind.
** das kennen bestimmt einige von Osche

Da hat ein Veranstalter keinen Einfluss drauf.

Der Veranstalter wiederum sichert sich in den Teilnahmebedingungen in etwa gegen solche Gegebenheiten wie folgend ab:
Sollte die Veranstaltung aus Gründen, die der Veranstalter nicht zu vertreten hat, nicht stattfinden, so verfällt das Nenngeld. Ebenfalls besteht kein Anspruch auf Schadensersatz. Weitergehende Ansprüche werden ausdrücklich ausgeschlossen.
Man ist dabei gewesen, jetzt mit meinem Junior nur noch dabei
(ab und zu doch noch) :wink:
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