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Ex-Feuerwehr Auto kaufen und nutzen

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Ex-Feuerwehr Auto kaufen und nutzen

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Beitrag von Stitch »

Tach auch,

ein Feuerwehrman hat vor, sich ein Ex-Feuerwehrauto zu kaufen (VW T5, Smart, Passat oder ähnliches). Der Wagen ist u.a. noch ausgerüstet mit Blaulicht und Martinshorn.


1.) Bekommt er den Wagen mit Blaulicht und Martinshorn als Privatperson auf sich angemeldet?

2.) Muß er bei privater Nutzung das Blaulicht im Strassenverkehr abdecken?

3.) Darf er im Falle einer Alarmierung (Hausbrand, Personen noch im Gebäude) Blaulicht und Martinshorn benutzen? Geregelt wird sowas ja im § 35 und 38 StVO.


Mit dieser Geschichte habe ich im Bekanntenkreis schon eine lebhafte Diskusion losgetreten. Leider nur viele Vermutungen und nichts Genaues.

Vielleicht weiss einer von Euch ja was zu dieser Geschichte.

Aber bitte nicht so nach dem Motto "Ich glaube....." oder "Ich meine....."

Davon habe ich mehr als genug gehört. Vielleich haben wir ja hier "Fachleute" wie Polizisten, Leute vom TÜV oder dem Strassenverkehrsamt im Forum, die mir genau sagen können, wie es sich mit so einer Fahrzeugnutzung im Strassenverkehr verhält.

Ich bin gespannt.........
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Re: Ex-Feuerwehr Auto kaufen und nutzen

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Beitrag von moik »

Stitch hat geschrieben: 1.) Bekommt er den Wagen mit Blaulicht und Martinshorn als Privatperson auf sich angemeldet?
Nein, wir haben auch mal ein Ur VW Büschen von unserer Werksfeuerwehr gekauft. Mußte für Ummeldung auf Privat aumgebaut werden.
Da mein Dad damals die haupttreibende Kraft war, kann ich zu den anderen beiden Punkten leider keine Fakten liefern.

cya da Moik
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Beitrag von latismus »

Hi, er darf das Fahrzeug im öffentlichen Strassenverkehr nicht mit Blaulicht und Martinshorn benutzen.
Blaulicht muß abgedeckt, oder besser demontiert sein und Matinshorn muß demontiert sein.
Er darf ausserdem nicht zu "kleinen" Bränden ausrücken, da er nicht im GUV versichert ist.
Sondersignalanlage muß vom TÜV ausgetragen werden.
Bin Brandmeister bei der Feuerwehr.

Gruß vom Klaus
"Coby" Man lebt nur einmal !
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Beitrag von sekwitt »

In §35 & 38 ist eigentlich alles geregelt, Sonder und Wegerechte sind Behörden mit Sicherheitsaufgaben und Hoheitlichen Rechten vorbehalten.

Dein Kumpel ( vermutlich in einer Freiwilligen Feuerwehr ) ist eine Privatperson und darf somit nicht mit Blaulicht von Zuhause losfahren, ginge auch nicht da er das Fahrzeug umbauen muss, von einem Behörden oder auch Sonderfahrzeug zu einem normalen PKW.

Falls er eine alarmierung seiner FF bekommt darf er erst mit dem Ihm zu verfügung gestellten Fahrzeug, also am Gerätehaus mit Sonder&Wegerechte losfahren.
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  • Daniel Düsentrieb Offline
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Beitrag von Daniel Düsentrieb »

Falls es sich um ein historisches Fahrzeug handelt (Bj. 1981) ist eine Demontage nicht zwingend erforderlich, hier reicht es die Lichtanlage auf dem Dach abzudecken.

PS.: Auch in Werkstätten sind Probefahrten nur mit abgedecktem Blaulicht gestattet.
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  • Alien_HaS Offline
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Beitrag von Alien_HaS »

Hab nen 79´er Mercedes LF 409. Klaro mit H-Kennzeichen. Blaulicht und Horn sind noch aktiv- lediglich das Blaulicht ist abgedeckt- naja- hab Socken drüber gezogen...

Würd gern ein Bild hochladen- aber irgendwie muss ich mich hier erstmal einarbeiten...

Und macht richtig Spass der Karren. 8)
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Beitrag von Hinnerck »

409 müsste doch benziner sein - oder?
was verbraucht Deiner?
Bei www.bus-community.eu findest du übrigens Rat und Hilfe rund um den alten Mercedes....
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