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Lkw-Zul. und Wohnwagen ab sof. kein Sonntagsfahrverbot mehr!

Alles rund ums Thema Racing bzw. was in anderen Rubriken nicht wirklich passt,
aber zum Thema Racing gehört.

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  • rossi Offline
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Beitrag von rossi »

Hallo alle,

im Verkehrsportal-Forum stand folgender Link:
(Punkt 1.6)
www.rovergarage.de/download/Sontagsfahrverbot.pdf
Könnte doch für einige interessant sein.

Rossi
  • sradracer#17 Offline
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Beitrag von sradracer#17 »

Das ist ja mal ne erfreuliche Nachricht :!: :!:

Danke für die Info :!: :!:

Gruß Frank
  • Uwe-Celle Offline
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Beitrag von Uwe-Celle »

offensichtlich wird es aber je nach landkreis unterschiedlich ausgelegt. ich würde es so verstehen das sich die 3,5 to allein auf das zugfahrzeug beziehen, bei uns ist der landkreis aber der meinung es bezieht sich auf das gesamte gespann. und dann ist es schon nicht mehr so interessant.
habe deshalb extra statt nem lkw einen kombi gekauft....
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  • sradracer#17 Offline
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Beitrag von sradracer#17 »

Da steht aber eindeutig geschrieben, das die Verkehrsminister der Länder es einstimmig beschlossen haben........folglich gilt es für jedes Bundesland :!:

Gruß Frank
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  • Hondianer Offline
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Beitrag von Hondianer »

sradracer#17 hat geschrieben:Da steht aber eindeutig geschrieben, das die Verkehrsminister der Länder es einstimmig beschlossen haben........folglich gilt es für jedes Bundesland :!:

Gruß Frank
So würde ich das auch interepretieren.

Wenn dem so ist, wäre das wirklich top, da ich auch LKW zulassung hab und oft noch zusätzlich nen anhänger mitziehe (auch wenn ich bisher nie angehalten wurde sonntags).
  • Uwe-Celle Offline
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Beitrag von Uwe-Celle »

sradracer#17 hat geschrieben:Da steht aber eindeutig geschrieben, das die Verkehrsminister der Länder es einstimmig beschlossen haben........folglich gilt es für jedes Bundesland :!:

Gruß Frank
das ist schon klar, sind die 3,5 to aber fürs zugfahrzeug oder fürs gespann gültig. das steht eben nicht eindeutig da....
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  • rossi Offline
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Beitrag von rossi »

"hinter LKW mit Masse bis 3,5t" finden ich eigentlich eindeutig.
Ausdruck mitführen kann ja nicht schaden, falls ein Grüner etwas anderes meint.
Rossi
  • Obi Offline
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Beitrag von Obi »

Uwe-Celle hat geschrieben:
sradracer#17 hat geschrieben:Da steht aber eindeutig geschrieben, das die Verkehrsminister der Länder es einstimmig beschlossen haben........folglich gilt es für jedes Bundesland :!:

Gruß Frank
das ist schon klar, sind die 3,5 to aber fürs zugfahrzeug oder fürs gespann gültig. das steht eben nicht eindeutig da....
Die 3,5to beziehen sich auf das Zugfahrzeug. Das ist sowohl der Syntax als auch der Interpunktion zu entnehmen. Viel bedenklicher ist die Formulierung:

...verfahren werden soll.

Soll ist viel weicher als muss, soll geht eher in Richtung kann, mit einem Hang zu möchte... kategorischer Imperativ. Nichts ist besser als der gute Wille! :lol:
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  • jkracing Offline
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Beitrag von jkracing »

egal wie´s nun gemeint ist, gilt ja nur im Inland, sobald man ins Ausland fährt ..... besonders durchs Ösiland...
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  • Stoppie Offline
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Beitrag von Stoppie »

Obi hat geschrieben:...... Die 3,5to beziehen sich auf das Zugfahrzeug. Das ist sowohl der Syntax als auch der Interpunktion zu entnehmen. Viel bedenklicher ist die Formulierung:

...verfahren werden soll.

Soll ist viel weicher als muss, soll geht eher in Richtung kann, mit einem Hang zu möchte... kategorischer Imperativ. Nichts ist besser als der gute Wille! :lol:
Ich möchte mir hier erlauben, Ihnen eine hervorragende Syntax und Interpunktion zu bescheinigen, Herr Obi, wobei ich der Meinung bin, dass "soll" Indikativ ist. :wink: :D :lol:
Gruß aus dem Münsterland
Stoppie
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