wenn ein ( a)Händler
Dubioser Händler/ eure meinung
Alles rund ums Thema Racing bzw. was in anderen Rubriken nicht wirklich passt,
aber zum Thema Racing gehört.
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- Pt-Race Offline
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Dubioser Händler/ eure meinung
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was würdet ihr machen
wenn ein ( a)Händler
( Name gebe ich jetzt noch nicht frei ) einen Kunden ( Freund) den Auftrag gibt, bei einen anderen (b)Händler einzukaufen & deren Wahre soll er dann wieder zurück sendet an den ( b) Händler wo er es bestellt hat (Widerspruchs-recht & Rückgabe-recht ) und das mehrmals

wenn ein ( a)Händler
Zuletzt geändert von Pt-Race am Montag 22. Oktober 2007, 19:55, insgesamt 2-mal geändert.
http://www.pt-race.de bin kein Mann der Worte , sondern der taten..
- Larsi Offline
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Re: Dubioser Händler/ eure meinung
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Ich würde vom Posten mal Grammatik und Rechtschreibung prüfen, damit es für den Leser leichter wird, die Aneinanderreihung der Buchstaben zu verstehen.Pt-Race hat geschrieben:was würdet ihr machen![]()
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wenn ein Händler( Name gebe ich jetzt noch nicht frei ) einen Kunden ( Freund) den Auftrag gibt bei einen anderen Händler einzukaufen & deren Wahre soll er dann wieder zurück sendet an den Händler wo er es bestellt hat (Widerspruchs-recht & Rückgabe-recht ) und das mehrmals
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Vier Zylinder sind zwei Motorräder oder ein halbes Auto!
- Quernix Offline
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1. 'den Kunden auf die schwarze Liste setzen und vertrösten, dass seine Ware nicht lieferbar ist, bis er aufgibt.
2. Mit dem Händler freundschaftlich reden und wenn er dir nicht nur schaden will als Kunden (od. Einkaufsgemeinschaft) gewinnen.
Wenn der Endverbraucher bei dir auf seine Rechnung kauft, kannst du nicht aus. Wenn er das Zeug privat weiter verkauft ist wurscht.
2. Mit dem Händler freundschaftlich reden und wenn er dir nicht nur schaden will als Kunden (od. Einkaufsgemeinschaft) gewinnen.
Wenn der Endverbraucher bei dir auf seine Rechnung kauft, kannst du nicht aus. Wenn er das Zeug privat weiter verkauft ist wurscht.
Die Fahrbahn ist ein graues Band - weisse Streifen - grüner Rand.
Re: Dubioser Händler/ eure meinung
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Larsi hat geschrieben:Ich würde vorm Posten mal Grammatik und Rechtschreibung prüfen, damit es für den Leser leichter wird, die Aneinanderreihung der Buchstaben zu verstehen.Pt-Race hat geschrieben:was würdet ihr machen![]()
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wenn ein Händler( Name gebe ich jetzt noch nicht frei ) einen Kunden ( Freund) den Auftrag gibt bei einen anderen Händler einzukaufen & deren Wahre soll er dann wieder zurück sendet an den Händler wo er es bestellt hat (Widerspruchs-recht & Rückgabe-recht ) und das mehrmals
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passt übrigens sehr gut hier her... ganz aktuell aus nem anderen forum...
also immer schön vorher drüber nachdenken wenn man in nem forum die persönliche "meinung" in verbindung mit namen von händlern oder firmen bringt...Habe hier vor einiger Zeit in einem Thread( der mittlerweise geschlossen ist) meine Meinung und Erfahrung über einen Mopedhändler geschrieben. Nun hab ich heut mit der Post eine Antwort bekommen. Von den Herren Anwälten. Ich soll solche Äusserungen die ihren Mandanten Beleidigen und Verleumden unterlassen. .Und muß eine Unterlassungserklärung abgeben , wo bei Zuwiderhandlung je Fall 1500 € auf mich zu kommen. Nun hab ich die Anwaltskosten von 338€ hängen. Und noch eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft ......
Tja da hab ich wohl mal ganz teuer Luft gelassen......
Und werde nie mehr Erfahrungen,egal ob gut o. schlecht aussprechen...
zum thema:
wenn händler B bescheid weiß dann würde ich an seiner stelle über nen eigenen kunden bei händler A bestellen... und zurückgeben... und bestellen... und zurückgeben...
- Pt-Race Offline
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Quernix
es ist schon passiert ,
der Kunde hat bei mir eingekauft ( nicht wenig) , so gleich hat der Kunde , die Sachen wieder an mich zurückgesendet
ist ja klar ich muss die Sachen von Gesetzt her wieder zurücknehmen,
das ganz passiert auf der Tatsache das dies von einen anderen Händler deren Freund (Kunde) den Auftrag bekommen hat mich zu schädigen.
was würdet ihr mir diesen Händler machen und deren Freund (Kunde)
@ DANNY444
aber auf dieses .....gebe ich mich nicht
es ist schon passiert ,
der Kunde hat bei mir eingekauft ( nicht wenig) , so gleich hat der Kunde , die Sachen wieder an mich zurückgesendet
das ganz passiert auf der Tatsache das dies von einen anderen Händler deren Freund (Kunde) den Auftrag bekommen hat mich zu schädigen.
was würdet ihr mir diesen Händler machen und deren Freund (Kunde)
@ DANNY444
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- zeuss31 Offline
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Ruf den anderen Händler an und kläre die Sache....wird doch mit Sicherheit eine andere Geschichte dahinter stecken.
Auf diese Weise schädigt ihr euch beide auf Dauer.Oder wollt ihr beide Pleite gehen????
Gruß Haribo
Unterstelle nie Bösartigkeit, wo Dummheit als Erklärung ausreicht.
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- Quernix Offline
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Zum Glück betreiben wir einen gefährlichen Sport der Gesundheit und Seele nachhaltig schädigen kann. Nicht alle Unfälle lassen sich 100%ig vermeiden oder rational erklären: Immer wieder sind wir auf ein Quentchen Glück angewiesen.
Solche Aktionen erzeugen schlechtes Karma für die Ursacher. Wer damit leben kann oder will - bitte! Alle anderen werden, um der eigenen Gesundheit und Glückseeligkeit willen, redlich und ehrlich sein und bleiben
Solche Aktionen erzeugen schlechtes Karma für die Ursacher. Wer damit leben kann oder will - bitte! Alle anderen werden, um der eigenen Gesundheit und Glückseeligkeit willen, redlich und ehrlich sein und bleiben
Die Fahrbahn ist ein graues Band - weisse Streifen - grüner Rand.
Pt-Race hat geschrieben:
was würdet ihr mir diesen Händler machen und deren Freund (Kunde)
wie schon geschrieben... du wirst wohl genug gute freunde haben die für dich bei händler A bestellen![]()
@ DANNY444![]()
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aber auf dieses .....gebe ich mich nicht
war nur ein allgemeiner hinweis der gut zum thema passte...... übrigens kriegt soweit ich das weiß der admin auch deswegen paar schwierigkeiten...
- @LEX HILL Offline
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@PT:
Den Kunden würde ich aus buchungstechnischen Gründen auf Vorkasse setzen, dann zuerst auf seine Brocken und nach Rücklieferung noch ein wenig auf sein Geld warten lassen.
Ich denke bei 4 - 6 Wochen wird er wenig machen können.
War halt nicht lieferbar.......
Beim nächsten Mal überlegt er es sich vielleicht.
Scheisse nur wenn Du dann auf einem Produkt sitzt das Du nicht gut verkaufen kannst, dann solltest Du vor der Pleite den Kunden aus Deiner Kartei streichen.
Wie Mail?
Nie bekommen.......

Ist schon eine Scheißnummer Kapital so zu binden und einen Händler monitär zusätzlich zu belasten.
Von der Maloche und dem Ärger mal ganz abgesehen.
Viel Erfolg
Mille - Greetings
@L€X
Den Kunden würde ich aus buchungstechnischen Gründen auf Vorkasse setzen, dann zuerst auf seine Brocken und nach Rücklieferung noch ein wenig auf sein Geld warten lassen.
Ich denke bei 4 - 6 Wochen wird er wenig machen können.
War halt nicht lieferbar.......
Beim nächsten Mal überlegt er es sich vielleicht.
Scheisse nur wenn Du dann auf einem Produkt sitzt das Du nicht gut verkaufen kannst, dann solltest Du vor der Pleite den Kunden aus Deiner Kartei streichen.
Wie Mail?
Nie bekommen.......
Ist schon eine Scheißnummer Kapital so zu binden und einen Händler monitär zusätzlich zu belasten.
Von der Maloche und dem Ärger mal ganz abgesehen.
Viel Erfolg
Mille - Greetings
@L€X
- Greppy Offline
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Versand muß er ja selber Zahlen!
Auf Teile die du extra für in bestellst kanst du eine "Einlagerungsgebuhr von bis zu 20% verlangen"!
Teile auf Lager mit 10%
Wenn du das in deinen AGB übernimmt!
Mach ich bei meinen "lieblings Kunden" auch so
Wichtig ist, das es in den AGB´s steht!
MFG junior
PS: wir sehen uns eh nächste Woche
Auf Teile die du extra für in bestellst kanst du eine "Einlagerungsgebuhr von bis zu 20% verlangen"!
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MFG junior
PS: wir sehen uns eh nächste Woche