Ganz einfach beim Verkäufer reklamierten und die Mängel (Unterschiede zwischen der Artikelbeschreibung und der gelieferten Ware) aufzeigen. Dann kann er mit dem Verkäufer absprechen ob der Kaufvertrag gewandelt wird oder ob sich beide Parteien auf einen Preisnachlass einigen.noidea23 hat geschrieben:... ich kann ihn verstehen - irgendwie musste er ja sein Geld zurück bekommen.
Falsch!noidea23 hat geschrieben:...hatte versicherten Versand bezahlt und die Ware wurde unversichertet verschickt.
Wenn versicherter Versand vereinbart wird geht das Versandrisiko vom Käufer auf einen Dritten über. In der Regel ist das dann der Paketdienstleister. Versendet der Verkäufer die Ware allerdings nur als Päckchen, dann trägt er selbst das Risiko oder anders ausgedrückt „der Verkäufer übernimmt selbst die Versicherung“. Und genau so war es ja dann auch, sonst hätte Dein Freund auch bis heute kein Geld bekommen!
Man braucht sich das nicht schön reden, es bleibt einfach ein kleiner dreckiger Betrug.
Szoti#313 hingegen der diesen Fred gestartet hat verhält sich absolut korrekt. Es ist sein gutes Recht mit dem Verkäufer Kontakt aufzunehmen, seinen Unmut darzustellen und auch die eBay Käufer-Hilfe in Anspruch zu nehmen. Aber ich persönlich glaube, dass der Verkäufer in diesem Fall recht behält. Auch wenn es offensichtlich ist, dass seine wage Artikelbeschreibung bewusst dazu diente einen Dummen oder Gierigen zu finden.
No risk no fun!