Natürlich, habe ich doch auch 10mal erwähntboecki hat geschrieben:jetzt mal ganz naiv & blöd gefragt: gilt auf der NS nicht die StVO?
Massenkarambolage am Nürburgring / Nordschleife
Hier könnt Ihr posten was nicht mit dem Thema Racing zusammenhängt
Jokes, jeglicher Dummfug oder einfach nur um zu quatschen
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Mit
"öffentlichen Verkehrsraum" und "öffentlichem Strassenverkehr" sowie "Einbahn-Landstasse"
wollte ich u.a. ausdrücken, dass es sich um eine "Landstrasse mit baulich getrennten Fahrbahnen" handelt, auf der natürlich die StVO gilt ...
Deshalb ja auch die Reisebusse auf der Nordschleife
"öffentlichen Verkehrsraum" und "öffentlichem Strassenverkehr" sowie "Einbahn-Landstasse"
wollte ich u.a. ausdrücken, dass es sich um eine "Landstrasse mit baulich getrennten Fahrbahnen" handelt, auf der natürlich die StVO gilt ...
Deshalb ja auch die Reisebusse auf der Nordschleife
- Quax Offline
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Das nennt sich auf Behördendeutsch "Kraftfahrstrasse" - da gibt es kein generelles Tempolimit (im Gegensatz zur Landstrasse). An den Einfahrten findet man deswegen auch die blauen Schilder mit dem Autosymbol drauf.Bremsenix hat geschrieben:"Landstrasse mit baulich getrennten Fahrbahnen"
Mist, was da passiert ist
Quax
... der sich seinen Namen vor Allem auf der NS verdient hat.
Nach den Maßgaben der STVO gilt die Nordschleife während der Öffnungszeiten als Kraftfahrtstraße mit baulich voneinander getrennten Fahrtstreifen und damit eine Richtgeschwindigkeit von 130km/h
Es gilt Rechtsüberholverbot !!
Rennen mit Kraftfahrzeugen sind entsprechend § 29 Abs. 1 StVO verboten. Dies schließt Geschwindigkeitsrekordsversuche einzelner Kraftfahrzeuge ausdrücklich ein.
.Auf dem Nürburgring müssen die Grundregeln über die Fahrgeschwindigkeit ge-mäß § 3 Abs. 1 StVO eingehalten werden. :
Der Fahrzeugführer darf nur so schnell fahren, dass er sein Fahrzeug ständig beherrscht. Er hat seine Geschwindigkeit insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie seinen persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen. Beträgt die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen weniger als 50 m, so darf er nicht schneller als 50 km/h fahren, wenn nicht eine geringere Geschwindigkeit geboten ist. Er darf nur so schnell fahren, dass er innerhalb der übersehbaren Strecke halten kann. Auf Fahrbahnen, die so schmal sind, dass dort entgegenkommende Fahrzeuge gefährdet werden könnten, muss er jedoch so langsam fahren, dass er mindestens innerhalb der Hälfte der übersehbaren Strecke halten kann
Lest einfach mal die Fahrordnung auf der Nordschleife und die Hinweise zum Befahren der Nordschleife
Wenn man das gelesen hat, muss man sich schon die Augen reiben, wie die Umsetzung dieser Richtlinien in Relatität aussieht
Und das wichtigste ist für die NRing GmbH, dass jeder brav die Leitplanke bezahlt, die er verbeult hat. Ich kann aus eigener Erfahrung sagen, dass die sich mehr für die kaputten Leitplanken als für die Leute und den Sachschaden interessieren
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auch ich habe die Nordschleife als Rennstrecke missbraucht und ich bereue nichts. Hat echt Spass gemacht, aber irgendwann ist es halt zuviel. Diese Situationen , bzw. Unfälle habe ich leider mehrfach miterlebt. Hätte gerne darauf verzichtet.
Deswegen habe ich 2001 aufgehöhrt aud der Nordschleife zu fahren, obwohl sie schon süchtig macht.
Jeder Toter ist einer zuviel
gruß wolle
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