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Massenkarambolage am Nürburgring / Nordschleife

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Beitrag von Bremsenix »

boecki hat geschrieben:jetzt mal ganz naiv & blöd gefragt: gilt auf der NS nicht die StVO?
Natürlich, habe ich doch auch 10mal erwähnt :roll:
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Beitrag von boecki »

hmm...habe deine 3 Postings jetzt nochmal intensiv gelesen, aber von der StVO steht da nix.

Egal, ist ja jetzt geklärt. Will wegen dem traurigen Anlaß jetzt nicht noch das große Diskutieren anfangen deswegen.

Ebenso --> :roll:
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Beitrag von Bremsenix »

Mit

"öffentlichen Verkehrsraum" und "öffentlichem Strassenverkehr" sowie "Einbahn-Landstasse"

wollte ich u.a. ausdrücken, dass es sich um eine "Landstrasse mit baulich getrennten Fahrbahnen" handelt, auf der natürlich die StVO gilt ...

Deshalb ja auch die Reisebusse auf der Nordschleife :roll:
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Beitrag von Bremsenix »

..... (ein Bedienungsfehler)
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Beitrag von Quax »

Bremsenix hat geschrieben:"Landstrasse mit baulich getrennten Fahrbahnen"
Das nennt sich auf Behördendeutsch "Kraftfahrstrasse" - da gibt es kein generelles Tempolimit (im Gegensatz zur Landstrasse). An den Einfahrten findet man deswegen auch die blauen Schilder mit dem Autosymbol drauf.

Mist, was da passiert ist :( .

Quax
... der sich seinen Namen vor Allem auf der NS verdient hat.
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Beitrag von Bremsenix »

Nach den Maßgaben der STVO gilt die Nordschleife während der Öffnungszeiten als Kraftfahrtstraße mit baulich voneinander getrennten Fahrtstreifen und damit eine Richtgeschwindigkeit von 130km/h
Es gilt Rechtsüberholverbot !!
Rennen mit Kraftfahrzeugen sind entsprechend § 29 Abs. 1 StVO verboten. Dies schließt Geschwindigkeitsrekordsversuche einzelner Kraftfahrzeuge ausdrücklich ein.
Auf dem Nürburgring müssen die Grundregeln über die Fahrgeschwindigkeit ge-mäß § 3 Abs. 1 StVO eingehalten werden. :

Der Fahrzeugführer darf nur so schnell fahren, dass er sein Fahrzeug ständig beherrscht. Er hat seine Geschwindigkeit insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie seinen persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen. Beträgt die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen weniger als 50 m, so darf er nicht schneller als 50 km/h fahren, wenn nicht eine geringere Geschwindigkeit geboten ist. Er darf nur so schnell fahren, dass er innerhalb der übersehbaren Strecke halten kann. Auf Fahrbahnen, die so schmal sind, dass dort entgegenkommende Fahrzeuge gefährdet werden könnten, muss er jedoch so langsam fahren, dass er mindestens innerhalb der Hälfte der übersehbaren Strecke halten kann
.


Lest einfach mal die Fahrordnung auf der Nordschleife und die Hinweise zum Befahren der Nordschleife

Wenn man das gelesen hat, muss man sich schon die Augen reiben, wie die Umsetzung dieser Richtlinien in Relatität aussieht :shock:

Und das wichtigste ist für die NRing GmbH, dass jeder brav die Leitplanke bezahlt, die er verbeult hat. Ich kann aus eigener Erfahrung sagen, dass die sich mehr für die kaputten Leitplanken als für die Leute und den Sachschaden interessieren :?
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Beitrag von Bremsklotz »

Aloha

mir gehört auch ein Stück Leidplanke auf der NS :oops:



Hang Loose

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Beitrag von GP-Reifen-Wolle »

auch ich habe die Nordschleife als Rennstrecke missbraucht und ich bereue nichts. Hat echt Spass gemacht, aber irgendwann ist es halt zuviel. Diese Situationen , bzw. Unfälle habe ich leider mehrfach miterlebt. Hätte gerne darauf verzichtet.
Deswegen habe ich 2001 aufgehöhrt aud der Nordschleife zu fahren, obwohl sie schon süchtig macht.

Jeder Toter ist einer zuviel :disgusted:

gruß wolle
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Beitrag von Michel-RR »

wolle hat geschrieben:...Deswegen habe ich 2001 aufgehöhrt aud der Nordschleife zu fahren, obwohl sie schon süchtig macht.

Jeder Toter ist einer zuviel :disgusted:

gruß wolle
Wie Recht Du leider hast! Ich kann es noch nicht lassen!
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Beitrag von Wildsau »

Traurig sowas. :(

Ein Problem dort ist sicher auch das viele Leute die nichtmal die einfachsten Verhaltensregeln fürs Rennstreckenfahren kennen.

Zumindest die Flaggensignale sollte jeder kennen.
Aber ich glaub kaum das das auch nur ansatzweise der Fall ist.
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