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Ärger mit Krankenkasse nach Sturz

Alles rund ums Thema Racing bzw. was in anderen Rubriken nicht wirklich passt,
aber zum Thema Racing gehört.

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Beitrag von elleduc »

@ Rookie, morgen kurz telen, hast PN
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  • a.slight111 Offline
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Beitrag von a.slight111 »

nervtoeter hat geschrieben:Gleich den Anwalthammer auspacken, so ein Bockmist!
wer lesen kann is klar im vorteil
beim thema gesundheit wärs mir auch egal welchen hammer ich auspacken müsste hauptsache ich komm schnell an mein ziel
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  • nervtoeter Offline
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Beitrag von nervtoeter »

a.slight111 hat geschrieben:
nervtoeter hat geschrieben:Gleich den Anwalthammer auspacken, so ein Bockmist!
wer lesen kann is klar im vorteil
Genauso ist es gemeint werter Kollege, er solle sich einen Anwalt nehmen, gecheckt :wink: Evtl. hätte ich für den geneigten Leser ein Ausrufezeichen setzen sollen, Gleich den Anwalthammer auspacken! so ein Bockmist! besser so :roll:
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Beitrag von Maverick78 »

Das ist übrigens das was ich meinte.
Die Krankenkasse muss die Erstbehandlung tragen, alle folgenden Behandlungen muss die Unfallvers. tragen. Sollte der Unfall von jemand anders verursacht worden sein, holt sich die KK die Kohle von der gegnerischen Versicherung zurück.
So war es zumindest bis jetzt immer bei mir. Die KK zahlt doch nichts mehr und das im warsten Sinne des Wortes.
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Beitrag von Lutze »

Die Unfallversicherung zahlt doch aber keine Behandlungen. Einzig wenn es sich um einen Unfall während der Arbeit handelt zahlt ja dann die Berufsgenossenschaft/Unfallversicherung welche ja eine Pflichtversicherung ist. Die normale Unfallversicherung zahlt keine OP-Kosten Physiotherapie usw. das wäre mir neu.
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  • Chris Offline
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Beitrag von Chris »

Bin ich froh, daß ich keine Probs hatte. Krankenhaus, Reha, alles einwandfrei bezahlt. (Siemens-BKK)
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Beitrag von elleduc »

Maverick78 hat geschrieben:Das ist übrigens das was ich meinte.
Die Krankenkasse muss die Erstbehandlung tragen, alle folgenden Behandlungen muss die Unfallvers. tragen. Sollte der Unfall von jemand anders verursacht worden sein, holt sich die KK die Kohle von der gegnerischen Versicherung zurück.
So war es zumindest bis jetzt immer bei mir. Die KK zahlt doch nichts mehr und das im warsten Sinne des Wortes.
Sorry, aber kompletter Unfug.

Von der Erstmassnahme wie z.B. Röntgen, CT oder eingipsen, über die Nachbehandlungen beim Hausarzt zahlt die Krankenkasse.

Sollte bei einem solchen Unfall eine "dauerhafte Beeinträchtigung" auch Invalidität genannt (als Beispiel Bein ab) eintreten bekommst Du aus der UV gemäß der Gliedertaxe eine einmalige Zahlung aus der Inv-Leistung. Wer noch ein mtl. Rente mitversichert hat oder,oder,oder bekommt halt noch zusätzliche finanzielle Unterstützung.

Die Behandlungskosten trägt die KV, egal ob privat oder gesetzlich. Und hört mir auf alle BKK´s oder generell GKV kacke. Die Unterschiede bei denen diese Kassen sich definieren, dürften dem geneigten Moopedwemser am Sitzbrötchen vorbeigehen.

Edith sacht noch, recht hast Du in dem Bereich, wenn ein anderer den Unfall SCHULDHAFT verursacht (fahrlässige handlung, rechtsgutverletzung eben alle Bedingeungen §823 BGB) KANN die KK in Regreß gehen gegen den Verursacher. Der sollte dann aber kene UV sondern ne ordentliche Haftpflichtversicherung haben.
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Beitrag von Prinzessin Horst »

So ein Ausschluß kann nur mit der Gesetzgebung im Gesundheitsrecht zusammen hängen.
Dennoch ist es schwer vorstellbar.

Zu der Ablehnung der Leistung muß die BKK auch den entsprechnenden Gesetzteil als Begründung dem Schreiben beilegen. Ansonsten begeht sie einen Formfehler.

Ich würde auf jeden Fall Widerspruch einlegen.
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Beitrag von AndiGixxer »

Lutze hat geschrieben:
AndiGixxer hat geschrieben:Unfall ist doch für Invalidität, wie Ulli ja richtigerweise sagt. Ausnahme: Es gibt Unfallversicherungen, die auch Verdienstausfälle und Krankenhaustagegelder tragen. Die wären auch bei der fälligen OP relevant.
und für notwendige Schönheits OP
Was in diesem Forum sicherlich einige UV in den Ruin treiben könnte, wenn die Hässlichkeit unfallbedingt ist (ich glaube jedoch bei den meisten hier ist diese angeboren... :roll: )
Lieber den Spatz in der Box als die Taube auf dem Dach
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Beitrag von Prinzessin Horst »

AndiGixxer hat geschrieben:
Lutze hat geschrieben:
AndiGixxer hat geschrieben:Unfall ist doch für Invalidität, wie Ulli ja richtigerweise sagt. Ausnahme: Es gibt Unfallversicherungen, die auch Verdienstausfälle und Krankenhaustagegelder tragen. Die wären auch bei der fälligen OP relevant.
und für notwendige Schönheits OP
Was in diesem Forum sicherlich einige UV in den Ruin treiben könnte, wenn die Hässlichkeit unfallbedingt ist (ich glaube jedoch bei den meisten hier ist diese angeboren... :roll: )
Zum Glück haben die Versicherer das schon vorgeahnt und die Beträge gedeckelt (meist 3.000 oder 5.000 EUR).

Der Betrag würde hier im Forum nicht mal für den Sichtschutz der Ärzte reichen :twisted: :wink:
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